Geplante Reform der Einkommenssteuer

Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen


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Die geplante Einkommensteuerreform scheitert auf zwei Ebenen gleichzeitig. Bei der Entlastung: Wer mit kleinem oder mittlerem Einkommen auf spürbare Erleichterung gehofft hat, bekommt ein paar Euro mehr im Monat. Bei der Vereinfachung: Das Steuerrecht bleibt so kompliziert wie zuvor. 

Eigentlich liebt die aktuelle Bundesregierung Kommissionen. Für Krankenversicherung, Pflege und Rente holte sie Expertenrat. Bei der Reform der Einkommensteuer vertraute sie augenscheinlich nur auf sich selbst. Dabei hätte sie auch hier auf den bereits formulierten Rat von Expertinnen und Experten zurückgreifen können. 

Die Expertenkommission "Bürgernahe Einkommensteuer" stellte 2024 ihre Ergebnisse dem damaligen Finanzminister Christian Lindner vor. Zur Kommission zählten unter anderem Prof. Rudolf Mellinghoff, ehemaliger Präsident des Bundesfinanzhofs, und Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands. 

Trotz Ampel-Aus und GroKo-Renaissance gerieten die Vorschläge nicht in Vergessenheit. Lüth hatte sie noch im Frühjahr 2026 in einem Gespräch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Georg Günther ausdrücklich in Erinnerung gerufen. Am 29.6.2026 erschienen einige der Vorschläge in einem Gastbeitrag in der FAZ, den unter anderem Kommissionsmitglied Prof. Nadine Riedel mitformuliert hatte, gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats am BMF, Prof. Dominika Langenmayr und Prof. Martin Jacob. Und auch Finanzminister Lars Klingbeil erinnerte sich an die Empfehlungen der Kommission. So hätten er und einige Länderfinanzminister von Union und SPD gemeinsam einen Katalog mit möglichen Steuervereinfachungen erstellt, der auf die Vorarbeit der Kommission zurückgreift, berichtete das Handelsblatt noch Ende Juni.  

Von zentralen Punkten, um die es Länderfinanzministern, Finanzminister und damals der Kommission ging, steht im aktuellen Reformpaket nichts. 

Was die Kommission 2024 vorschlug 

Wichtig vorab: Die Kommission hatte keinen Auftrag, Steuerentlastungen vorzuschlagen. Ihr Auftrag war es, Wege zu einer bürgerfreundlichen Einkommensteuer zu finden; weniger Bürokratie, weniger Nachweise, mehr Digitalisierung.  

Steuerpflichtige verbringen im Schnitt fast zehn Stunden mit ihrer Erklärung und zahlen dafür laut Abschlussbericht rund 149 Euro. Wer gar keine abgibt, überzahlt im Schnitt 119 Euro. Wer eine abgibt, bekommt im Schnitt 1.095 Euro zurück. Die Befolgungskosten liegen bei zwei bis drei Prozent des Steueraufkommens – mehr als in fast allen anderen europäischen Ländern. Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer kommen im Schnitt 65 Einsprüche auf 1.000 Steuerpflichtige, mehr als in jedem anderen OECD-Land, wie Riedel und ihre Mitautoren im FAZ-Gastbeitrag darlegten. 

Ein zentraler Vorschlag der Kommission und des Wissenschaftlichen Beirats zur Vereinfachung des Einkommensteuerrechts ist die Arbeitstagepauschale. 

Wer heute eine Steuererklärung abgibt, muss Pendelkilometer zählen, Homeoffice-Tage dokumentieren und entscheiden, ob das Zimmer zu Hause als häusliches Arbeitszimmer oder als Homeoffice gilt – zwei Kategorien mit unterschiedlichen Abzugshöhen, unterschiedlichen Voraussetzungen und dauerhafter Streitanfälligkeit. 

Die Kommission schlug vor, diese möglichen Abzüge durch eine einzige Arbeitstagepauschale zu ersetzen: ein fixer Betrag pro Arbeitstag, unabhängig davon, ob jemand pendelt oder zu Hause arbeitet. Als Referenzbetrag nannte sie 6 Euro täglich – der Betrag, den der Gesetzgeber bereits für das Homeoffice vorsieht. Fernpendler sollten ergänzend eine Kilometerpauschale für längere Strecken geltend machen können. 

Kommissionsmitglied Torsten Lüth begrüßte damals den Vorstoß: "Eine Arbeitstagepauschale für häusliches Arbeiten und die Fahrten zur Arbeit würde eine spürbare Vereinfachung darstellen – für die Steuerpflichtigen, die Finanzverwaltung und die steuerlichen Berater. Die Veranlagungsfälle könnten reduziert werden. Fernpendler dürfen hierdurch allerdings nicht benachteiligt werden." 

Technik folgt dem Gesetz – nicht umgekehrt 

Die Koalition hat ab dem 1.7.2026 ein Pilotprojekt zur vorausgefüllten digitalen Steuererklärung gestartet. Es funktioniert – aber nur für ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner mit überschaubaren Verhältnissen. Sobald jemand Werbungskosten geltend macht, ist die Steuererklärung per Knopfdruck nicht machbar. Diese Daten liegen der Finanzverwaltung nicht vor, weil das Gesetz sie als individuelle Angaben verlangt. 

Die Arbeitstagepauschale ist daher keine Alternative zum digitalen Knopfdruck. Sie ist seine Voraussetzung. Wer die vorausgefüllte Erklärung für die breite Masse will, muss zuerst das Gesetz vereinfachen. 

Auch weitere Vorschläge der Kommission und des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF wurden nicht angegangen, wie etwa die Rentenabzugsteuer, einen automatischen Lohnsteuerjahresausgleich oder ein automatisiertes Faktorverfahren bei Ehepaaren – womit auch endlich die jahrzehntelange Diskussion um das Ehegattensplitting hätte beendet werden können. 

Beim § 35a EStG wird ein Vorschlag nur halbherzig umgesetzt

Besonders deutlich wird die Diskrepanz zwischen Kommissionsvorschlägen und der aktuell geplanten Steuerreform beim Thema haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Kommission schlug im Abschlussbericht mehrheitlich deren Abschaffung vor, da trotz zahlreicher Untersuchungen nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG die Schwarzarbeit nennenswert reduziert hätte.  

Was die Koalition daraus machte? Sie kürzte den Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr. § 35a EStG bleibt.  

Zwei Baustellen, beide halbfertig 

Auf der Entlastungsseite sieht die Bilanz so aus: Familien sollen jährlich etwa um 600 Euro steuerlich entlastet werden. Ob von diesen 600 Euro mit der Erhöhung der Sozialbeiträge noch etwas übrig bleibt, ist fraglich.  

Auf der Vereinfachungsseite: nichts. Keine Arbeitstagepauschale. Keine Rentenabzugsteuer. Keine automatisierte Veranlagung. Nur ein Satz im Beschlusstext: Die Finanzminister von Bund und Ländern sollen gemeinsame Vorschläge zur Steuervereinfachung erarbeiten. Es wird auf ein zu erwartendes Steuervereinfachungsgesetz im Herbst verwiesen, das noch nicht konkretisiert ist. 

Torsten Lüth kommentiert das auf Anfrage von haufe.de noch recht positiv: "Die Vorschläge der Expertenkommission sind weiterhin hochaktuell. Das zeigt unseres Erachtens auch die laufende Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Der Koalitionsausschuss greift mit der angekündigten Steuervereinfachung, der vorausgefüllten digitalen Steuererklärung und schnelleren Verfahren entsprechend wichtige Punkte auf. Konkrete Vorschläge der Kommission, wie die Arbeitstagepauschale, sind aus unserer Sicht zentral. Entscheidend ist nun, dass im Herbst 2026 konkrete und praxistaugliche Entlastungen kommen."

Professor Dominika Langenmayr und Professor Martin Jacob vom Wissenschaftlichen Beirat beim BMF sind da weniger zuversichtlich: 

"Insgesamt sind die Vorschläge zur Vereinfachung der Einkommensteuer nicht mutig und unkonkret. Zwar wird von einer Entlastung beim Aufwand der Abgabe der Steuererklärung gesprochen, aber wichtige Details bleiben unbeantwortet. Wird es nur eine vorausgefüllte Steuererklärung geben oder wird es wirklich auch die notwendige Vereinfachung bei den Abzügen geben? Ohne eine wirkliche Steuerreform, also einer Neuordnung der Werbungskosten, werden die Effekte der vorausgefüllten Steuererklärung verpuffen, da Steuerpflichtige jede Angabe überprüfen müssen und weiterhin Kleinstbeträge angeben wollen. Was es wirklich braucht, ist eine mutige Steuerreform, die zum Beispiel liebgewonnene Abzüge wie die Pendlerpauschale in eine Arbeitstagepauschale übergehen lässt oder andere gänzlich streichen wird. Die Vorschläge sind bekannt", schreibt Jacob auf Anfrage von haufe.de.

Langmayer kommentiert: "Die nun beschlossene Reform setzt ihren Schwerpunkt vor allem bei der tariflichen Entlastung bzw. dem Ausgleich der kalten Progression. Im Bereich der Vereinfachung wird nur auf ein zu erwartendes Steuervereinfachungsgesetz im Herbst verwiesen, das noch nicht konkretisiert ist. Ich fürchte, das hier keine größeren Vereinfachungen zu erwarten sind, da dann wohl mehr Vorlauf nötig wäre. Das ist schade, denn wichtige Elemente wie die Arbeitstagepauschale stehen auch im Koalitionsvertrag. Ich hatte gehofft, dass die Koalition hier mutiger sein würde.

Ob auf das Reförmchen eine Reform folgt, die mehr Digitalisierung ermöglicht und auf dem Rat der Expertinnen und Experten beruht, bleibt ungewiss. 


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