Vorschlag der EU-Kommission

DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.


Brüssel EU-Kommission Europa-Flaggen

Der vorgelegte Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung der Kapitalgesellschaft EU Inc. wirft aus Sicht des DStV zahlreiche Fragen hinsichtlich Rechtssicherheit, Geldwäscheprävention, Steuervermeidung und Gläubigerschutz auf.  

Unternehmensgründer sollen in der EU künftig die Wahl haben zwischen einer bestehenden Gesellschaftsform nach nationalem Recht oder einer EU Inc., für die zumindest teilweise ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen gelten soll. Die EU Inc. soll als Kapitalgesellschaft ohne Mindestkapital eingeführt werden. Vorgesehen sind vollständig digitale Verfahren, die den Verwaltungsaufwand reduzieren und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeit fördern.

Risiken bei der Gründung der EU Inc.

In seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zunächst den konsequenten Ansatz des "Once-only"-Prinzips. Unternehmensdaten sollen danach bei Gründung der EU Inc. nur einmal erfasst und anschließend automatisiert an weitere Behörden, etwa zum Erhalt der Steuernummer, weitergeleitet werden.

Voraussetzung hierfür sei jedoch eine sorgfältige Datenkontrolle der Once-only-Prüfung. Eine solche könne bei einer vorgesehene Registrierungsfrist von lediglich 48 Stunden, einschließlich Sonn -und Feiertagen, kaum gewährleistet werden. Dies kann nacj ansicht des DStV dazu führen, dass Gesellschaften faktisch automatisiert und ohne ausreichende Kontrolle registriert werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben würden dann ungeprüft weiterverarbeitet. Es drohten erhebliche Risiken für Rechtssicherheit, Compliance und die Verlässlichkeit öffentlicher Register.

Der DStV plädiert daher dafür, anstelle einer starren 48-Stunden-Frist den etablierten Rechtsbegriff "unverzüglich" zu verwenden oder die vorgeschlagene Frist zumindest auf Werktage zu beziehen.

Risiken bei der Geldwäscheprävention

Der Verordnungsentwurf sieht nicht allein begrenzte Kontrollmechanismen bei der Gründung, sondern auch bei der späteren Übertragung von Gesellschaftsanteilen vor. Diese können nach dem Vorschlag vollständig online und ohne notarielle Mitwirkung übertragen werden.

Insbesondere sog. Layering-Strukturen zur Verschleierung wirtschaftlicher Eigentümer könnten dadurch erleichtert werden, so der DStV. Er fordert deshalb wirksame geldwäscherechtliche Kontrollen über den gesamten Lebenszyklus einer EU Inc. Ansonsten könne der Berufsstand seine Compliance-Verpflichtungen nicht mehr, oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, nachkommen.

Da der Entwurf zudem keine substanziellen Anforderungen an Kapitalausstattung oder wirtschaftliche Tätigkeit vorsehe, könne die Gesellschaftsform leicht als Briefkasten- oder Mantelgesellschaft missbraucht werden. Der DStV spricht sich daher für rechtssichere Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz sowie für eine stärkere Verknüpfung zwischen Unternehmenssitz und tatsächlicher Geschäftstätigkeit aus. Ansonsten fürchtet der DStV, dass dem Berufsstand in absehbarer Zeit weitere Berichtspflichten drohen.

Risiken beim vereinfachten Insolvenzverfahren

Auch die geplanten Sonderregelungen im Insolvenzverfahren für innovative Start-ups bergen nach Ansicht des DStV erhebliche Risiken. Zwar ist das Ziel schneller und kostengünstiger Verfahren grundsätzlich zu begrüßen. Die vorgesehene Ausgestaltung werfe jedoch Fragen zum Gläubigerschutz und zur Verfahrenssicherheit auf.

Unabhängig davon, ob der Mandant Gläubiger oder Schuldner ist, könne sich die vorgesehene Möglichkeit, auf einen Insolvenzverwalter zu verzichten, für die Beraterschaft als nerven- und zeitraubende Angelegenheit erweisen.

Deshalb spricht sich der DStV für eine unabhängige fachliche Aufsicht aus und fordert zugleich eine stärkere Plausibilisierung der Angaben zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Mehr Rechtssicherheit statt zusätzlicher Bürokratie

In der Vergangenheit haben sich gerade technische Rechtsakte, die nach Verabschiedung der eigentlichen EU-Gesetze ergänzend von der EU-Kommission festgelegt werden, als bürokratische Einfallstore erwiesen, so der DStV. Deshalb kritisiert er beim vorliegenden Vorschlag die Vielzahl geplanter Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission. Wesentliche Regelungen sollen nach Ansicht des DStV bereits im Verordnungstext selbst enthalten sein, um Transparenz und Akzeptanz zu fördern.

Der DStV unterstütze das Ziel, Unternehmensgründungen innerhalb Europas zu erleichtern. Dazu seien die weitere Digitalisierung und Harmonisierung gesellschafts- und handelsrechtlicher Regeln unerlässlich.

Voraussetzung für den Erfolg einer "EU Inc." seien jedoch verlässliche Kontrollmechanismen, wirksame Maßnahmen gegen Missbrauch und ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Nur so könne eine neue Gesellschaftsform das Vertrauen von Unternehmen, Beratern und Behörden gleichermaßen gewinnen.

Quelle: DStV, Mitteilung v. 13.7.2026

Schlagworte zum Thema:  Kapitalgesellschaft
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion