Noch höhere Grundfreibeträge in den nächsten Jahren
Die "Bild" hatte zuerst darüber berichtet. Hintergrund sind zwei Berichte des BMF zum Existenzminimum und zur kalten Progression bei der Steuer. Wie es aus Kreisen des Ministeriums hieß, werden diese nun zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Berichte dienen als Grundlage für die regelmäßige neue Festlegung der Freibeträge. Auf dieser Grundlage soll der Grundfreibetrag im kommenden Jahr um 312 statt 300 EUR steigen und zwar auf 12.096 EUR. Im Jahr darauf sollen es dann 12.348 statt 12.336 EUR sein.
Weitere Entlastung wegen Preisentwicklung
Die Regierung hatte bereits im Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz eine Erhöhung der Freibeträge – auch von Kinderfreibeträgen und Kindergeld – auf den Weg gebracht. Die nun geplante weitere leichte Erhöhung beim Grundfreibetrag wird mit der Entwicklung der privaten Konsumpreise begründet, die zu Steuermehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger führten. Daher komme es nun zu einer weiteren Entlastung von etwa 200 Mio. EUR Euro jährlich.
Die geplante Erhöhung von Kindergeld (+ 5 EUR im kommenden Jahr auf 255 EUR und + 4 im darauffolgenden Jahr) und Kinderfreibetrag (+ 60 EUR auf 6.672 EUR im kommenden Jahr und noch einmal 156 EUR im darauffolgenden Jahr) müssten laut Existenzminimumbericht nicht so hoch sein. Diese beschlossenen Entlastungen blieben aber bestehen, auch wenn sie rechtlich nicht verpflichtend seien, hieß es aus Ministeriumskreisen.
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