BEPS









Weltkarte mit bunten Nadeln
Weltkarte mit bunten Nadeln
Gesetz zur Änderung der Amtshilferichtlinie

Neue Meldepflichten für bestimmte Unternehmen

Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung der Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen zugestimmt, mittlerweile wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2016, S. 3000). Dieses Gesetz ist als der erste Schritt zur Umsetzung des BEPS-Aktionsplanes der OECD anzusehen. Weitere werden folgen. Das jetzt beschlossene Gesetz schafft für bestimmte Unternehmen erhebliche neue Meldepflichten gegenüber der Finanzverwaltung.






Tabelle mit Zahlen
Tabelle mit Zahlen
Bundeskabinett

Bun­des­re­gie­rung setzt Emp­feh­lun­gen des BEPS-Pro­jekts um

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2016 den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen" beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden.