Änderungsprotokoll zum DBA Irland unterzeichnet

Das BMF hat das Änderungsprotokoll vom 19.01.2021 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht.

Änderungsprotokoll zum DBA Irland

Das Änderungsprotokoll wurde am 19.01.2021 unterzeichnet und setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Irland um. Damit das Protokoll jedoch in Kraft tritt, müssen noch die Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland abgeschlossen werden. Erst dann ist das Protokoll auch ratifiziert.

Das Änderungsprotokoll ist dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

Protokoll zur Änderung des DBA, unterzeichnet am 19.1.2021



Schlagworte zum Thema:  Doppelbesteuerungsabkommen, BEPS