Änderungsprotokoll zum DBA Irland unterzeichnet
Änderungsprotokoll zum DBA Irland
Das Änderungsprotokoll wurde am 19.01.2021 unterzeichnet und setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Irland um. Damit das Protokoll jedoch in Kraft tritt, müssen noch die Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland abgeschlossen werden. Erst dann ist das Protokoll auch ratifiziert.
Das Änderungsprotokoll ist dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Protokoll zur Änderung des DBA, unterzeichnet am 19.1.2021
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
920
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
9074
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
753459
-
Koalition stößt Krisenprämie an und entlastet Autofahrer
451
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3803
-
E-Rechnung
3299
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
293
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
2451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
1684
-
Stand des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich
143
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
24.04.2026
-
Evaluation des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
24.04.2026
-
Kurzstudie zu Einkommensteuersenkungen
23.04.2026
-
Senkung der Energiesteuer
17.04.2026
-
Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung
14.04.2026
-
Koalition stößt Krisenprämie an und entlastet Autofahrer
14.04.2026
-
Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
13.04.2026
-
Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
27.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026