Änderungsprotokoll zum DBA Irland unterzeichnet
Änderungsprotokoll zum DBA Irland
Das Änderungsprotokoll wurde am 19.01.2021 unterzeichnet und setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Irland um. Damit das Protokoll jedoch in Kraft tritt, müssen noch die Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland abgeschlossen werden. Erst dann ist das Protokoll auch ratifiziert.
Das Änderungsprotokoll ist dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Protokoll zur Änderung des DBA, unterzeichnet am 19.1.2021
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
16.0979
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
7.164449
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
6.0597
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Wachstumschancengesetz verkündet
3.8014
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
2.664
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.6181
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
1.938
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.453
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7703
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Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
763
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
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Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
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Reformen-Cockpit Steuern
18.10.2024
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Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024
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Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
16.10.2024
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
15.10.20249
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Noch höhere Grundfreibeträge in den nächsten Jahren
15.10.2024
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SPD will Steuersenkungen und Kaufprämie für E-Autos
14.10.2024
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Änderung mehrerer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe
14.10.2024