Änderungsprotokoll zum DBA Irland unterzeichnet
Änderungsprotokoll zum DBA Irland
Das Änderungsprotokoll wurde am 19.01.2021 unterzeichnet und setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Irland um. Damit das Protokoll jedoch in Kraft tritt, müssen noch die Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland abgeschlossen werden. Erst dann ist das Protokoll auch ratifiziert.
Das Änderungsprotokoll ist dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Protokoll zur Änderung des DBA, unterzeichnet am 19.1.2021
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