Änderungsprotokoll zum DBA Irland unterzeichnet
Änderungsprotokoll zum DBA Irland
Das Änderungsprotokoll wurde am 19.01.2021 unterzeichnet und setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Irland um. Damit das Protokoll jedoch in Kraft tritt, müssen noch die Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland abgeschlossen werden. Erst dann ist das Protokoll auch ratifiziert.
Das Änderungsprotokoll ist dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Protokoll zur Änderung des DBA, unterzeichnet am 19.1.2021
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4484
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
437459
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
361
-
E-Rechnung
3279
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3013
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
2802
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1931
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
186
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
171
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
147
-
19 Prozent auf alles? Ifo-Chef für höhere Mehrwertsteuer
07.08.2026
-
Krypto-Anleger verharren im Dauerfrost
05.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
27.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026