Kampf gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen geht weiter
In der Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass weitere Initiativen dringend erforderlich sind, um die verschiedenen, teilweise abstrakt formulierten Einzelvorhaben im Rahmen des BEPS-Aktionsplans in konkrete Gesetzesvorhaben zu überführen und im nationalen Steuerrecht umzusetzen.
Konkret wird die Bundesregierung aufgefordert in folgenden Bereichen weiter aktiv tätig zu werden:
- Es sollen Regelungen arbeitet werden, mit denen eine Umsetzung auch der übrigen BEPS-Aktionspunkte im deutschen Steuerrecht möglich wird;
- die Kriterien für schädlichen Steuerwettbewerb seien zu überarbeiten sowie ergänzende Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken zu erarbeiten. Die im ECOFIN beschlossene Richtlinie des Rates vom 12.7.2016 (sog. Anti-Tax Avoidance Directive - ATAD) bilde hierfür eine gute Grundlage;
- die Implementierung einer effektiven gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen noch in dieser Legislaturperiode;
- weitere Aktivitäten auf europäischer Ebene, um die Möglichkeiten zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften - sog. weiße Einkünfte - zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben - sog. Double Dip - unmöglich zu machen;
- den schon länger angeregten Gesetzentwurf mit Maßnahmen, welche hybride Gestaltungen verhindern können;
- Steuergestaltungen bei immateriellen Wirtschaftsgütern, z. B. Patente oder Lizenzen, als besonders schädliche Steuerpraktiken sollen angegangen werden;
- dazu sei eine internationale Einigung auf den sog. Nexus-Approach, und damit die Anknüpfung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat, der richtige Weg;
- da dies aber erst ab 2021 greifen werde, solle bis dahin eine nationale Maßnahme entsprechende Gestaltungen abwehren;
- eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie soll eine Erhebung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen ermöglichen, wenn der (Letzt-)Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert wird.
Es ist damit zu erwarten, dass das Kürzel BEPS und die daraus resultierenden Maßnahmen die deutsche Steuergesetzgebung auch in 2017 öfters tangieren werden.
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
16.0979
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
7.164449
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
6.0597
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Wachstumschancengesetz verkündet
3.8014
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
2.664
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.6181
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
1.938
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.453
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7703
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Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
763
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
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Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
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Reformen-Cockpit Steuern
18.10.2024
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Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024
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Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
16.10.2024
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
15.10.20249
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Noch höhere Grundfreibeträge in den nächsten Jahren
15.10.2024
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SPD will Steuersenkungen und Kaufprämie für E-Autos
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Änderung mehrerer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe
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