BEPS erfolgreich abgeschlossen - Abkommen unterzeichnet

Im Herbst 2015 hat die OECD ihre Empfehlung zu BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein internationales Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen. Nun haben über 60 Staaten entsprechende Abkommen unterzeichnet.

Herausforderung: Unterschiedliche Regelungen begünstigen Steuerschlupflöcher

Die Steuerrechtssysteme innerhalb der Staatengemeinschaft sind unterschiedlich und unzureichend aufeinander abgestimmt. Dadurch entstehen Steuerwettbewerb und folglich auch Steuerschlupflöcher – die vor allem internationale Konzerne ausnutzen um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dadurch werden kleine und mittlere Unternehmen benachteiligt und Unternehmensgewinne dorthin verlagert, wo sie gar nicht erwirtschaftet werden.

Ziele von BEPS

Um internationale Standards zu setzen, haben sich die Staaten der OECD, der G20 sowie diverse Schwellen- und Entwicklungsländer darauf verständigt, eine gerechte Steuerpolitik zu entwickeln. Die Unternehmensgewinne sollen dort besteuert werden, wo der Ort der unternehmerischen Tätigkeit und wirtschaftlichen Wertschöpfung ist.

Aktionsplan: Konkrete und umsetzbare Empfehlungen erarbeitet

Die Steuerrechtssysteme innerhalb der Staatengemeinschaft sollen aufeinander abgestimmt werden.

Auf der Grundlage eines Aktionsplans wurden 15 konkrete und umsetzbare Empfehlungen (Aktionspunkte) erarbeitet, um dieses Ziel der beteiligten 62 Staaten zu erreichen. Diese einzelnen Aktionspunkte werden in Folge dessen in jeweiliges nationales Recht übertragen.

Ein wichtiger Schritt hierzu war die Unterzeichnung der Abkommen Anfang Juni. 

Die Liste der bisherigen Unterzeichner ist  hier zu finden.

 


Schlagworte zum Thema:  BEPS, Steuerpolitik, Steuerflucht