Dem Finanzamt steht nicht allein deshalb eine Schätzungsbefugnis zu, weil der Steuerpflichtige bei der Verprobung des Wareneinsatzes unzureichend mitgewirkt hat. So hat das Sächsische FG entschieden.mehr
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben.mehr
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In einem neuen BMF-Schreiben wurden die Verwaltungsgrundsätze 2020 bekannt gemacht. Darin werden die Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und die Folgen bei Verstößen umfassend dargestellt.mehr
Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Der Bescheid ist dem Nachlasspfleger bekanntzugeben.mehr
Bei formellen und materiellen Buchführungsmängeln besteht dem Grunde nach eine Schätzungsbefugnis für das Finanzamt. Aufgrund gerichtlicher Schätzungsbefugnis kann jedoch eine geringere Hinzuschätzung, als das Finanzamt zunächst vorgenommen hat, angemessen sein.mehr
Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er hierzu verpflichtet ist, erhält vom Finanzamt auf kurz oder lang einen Schätzungsbescheid. Das BayLfSt hat in einer Verfügung dargelegt, welchen Regeln die Ämter bei einer Schätzung folgen.mehr
Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.mehr
Erfolgt die Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren aufgrund einer Minderung der Steuerfestsetzung und stellt das Finanzamt hierzu keine erneuten Ermessenserwägungen an, ist das nach einem Urteil des FG Münster rechtswidrig.mehr
Bei Vorliegen wesentlicher Kassenmängel ist die Finanzverwaltung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zur Schätzung durch die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlungen befugt.mehr
Ein Steuerpflichtiger, der (umsatzsteuerfreie) Überschusseinkünfte aus der Vermietung von Zimmern eines Einfamilienhauses an Prostituierte erzielt, begründet einen Schätzungsanlass, wenn er über seine Angaben keine ausreichende Aufklärung zu geben vermag.mehr
Ergeht ein Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung (VdN), besteht keine Verpflichtung, in der Rechtsbehelfsbelehrung auf das Fehlen eines VdN und die Rechtsfolgen hinzuweisen.mehr
Vorstellungen und Vorbesprechungen der Beteiligten, die nicht explizit Gegenstand der tatsächlichen Verständigung geworden sind, sind unmaßgeblich. Lediglich offene Einigungsmängel können insoweit eine Bindung an die tatsächliche Verständigung ausschließen.mehr
Zur Konkretisierung eines Antrags auf sog. "schlichte Änderung" nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht erforderlich, sondern es ist ausreichend, wenn der Steuerpflichtige (innerhalb der Klagefrist) die zu ändernden Besteuerungsgrundlagen benennt. mehr
Ein ungeklärter Geldzuwachs im Privatvermögen oder eine ungeklärte Einlage in das Betriebsvermögen rechtfertigen – unter weiteren Voraussetzungen – auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privatentnahmen getätigt als gebucht wurden.mehr
Stellt die Steuerpflichtige vor Ablauf der Klagefrist einen hinreichend konkretisierten Antrag auf schlichte Änderung, ist das Finanzamt im Rahmen seiner Ermessensausübung in der Regel zur Durchführung der Änderung verpflichtet.mehr
Betriebsprüfer der Finanzverwaltung nehmen die Aufzeichnungen der Bareinnahmen regelmäßig unter die Lupe. Insbesondere bei Betrieben mit einem hohen Anteil an Bareinnahmen nutzen Betriebsprüfer jede Möglichkeit, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung infrage zu stellen, um die Betriebseinnahmen um einen geschätzten Betrag zu erhöhen. Nun zeigt der BFH die Grenzen auf, die das Finanzamt nicht überschreiten darf.mehr
Weist die Buch- und Kassenführung erhebliche Mängel auf, darf das Finanzamt eine Hinzuschätzung vornehmen. Diese Schätzung ist durch das Finanzgericht in vollem Umfang nachprüfbar.mehr
Entdeckt der Betriebsprüfer zum Beispiel Fehler bei der Kassenführung und verwirft er diese, kann es zu Hinzuschätzung von Umsätzen kommen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung Stellung bezogen.mehr
Bei einer unstreitig mangelhaften Buchhaltung kann eine Hinzuschätzung aufgrund der sog. Quantilschätzung vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige keine konkreten Einwendungen erhebt, die eine andere Schätzung begründen könnten.mehr
Erleichterungen der Kassenführung bei kleinen Unternehmen. In einem umfangreichen Beschluss hat der BFH einige Besonderheiten der Kassenführung bei kleineren Unternehmen dargelegt sowie Ausführungen zur Vornahme von Hinzuschätzungen vorgenommen.mehr
Die Differenzbesteuerung ist auch bei der Veräußerung von Fahrzeugteilen, die der Unternehmer aus von Privatpersonen erworbenen Altfahrzeugen ausgebaut hat, anwendbar.mehr
Werden die Schichtzettel bei einem Taxiunternehmen nicht aufbewahrt, kann es zu einer Schätzung von Einnahmen kommen.mehr
Ein Steuerpflichtiger kann sich nicht auf eine Unzumutbarkeit der Vorlage von Kasseneinzeldaten berufen, wenn die von ihm verwendeten elektronischen Registrierkassen nach Herstellerangaben durch einfache Softwareupdates in der Lage gewesen wären, diese Daten zur Verfügung zu stellen.mehr
Im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren ist auch dann das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des auszusetzenden Verwaltungsakts zu prüfen, wenn die Finanzbehörde bereits AdV gewährt hat und der Steuerpflichtige sich allein gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung wendet.mehr
Der Bundesrat hat am 16.12.2016 dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen zugestimmt. Darin ist auch die Erhöhung der einkommensteuerlichen Freibeträge bzw. des Kindergelds verankert.mehr
Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung müssen Barumsätze richtig erfasst werden, damit eine Schätzung ausgeschlossen ist.mehr
Beim Schätzen bleibt man normalerweise im Ungefähren, ein harmloser Überschlag. Nicht so, wenn das Finanzamt im Spiel ist: Wer keine Steuererklärung abgibt oder bei einer Außenprüfung falsche Angaben macht, muss damit rechnen, dass das Finanzamt Umsätze schätzt – und vom denkbar ungünstigsten Fall ausgeht. Dass diese Schätzung auch für zurückliegende Jahre gelten kann, hat vor kurzem das Finanzgericht Hamburg entschieden.mehr
Werden bei einer elektronischen Registrierkasse Betriebseinnahmen pauschal storniert, die aus den Tagesendsummenbons nicht ersichtlich sind, ist das Finanzamt zur Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen auf Basis des Gesamtstornos berechtigt.mehr
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die im Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden können, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben.mehr
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Entgelt erzielt wurde. Die alte Fälligkeitsregelung war leichter umsetzbar, insbesondere bei Beiträgen für schwankende Bezüge .mehr
Anzeichen für Ungereimtheiten in der Kassenführung ziehen oft Betriebsprüfungen nach sich. Bestätigt sich der Verdacht und kann der Prüfer deshalb die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln, erfolgt eine Schätzung, in der Gastronomie häufig im Wege der 30/70-Methode. Dieser hat das FG nun Grenzen gesetzt.mehr
Aus dem Ergebnis einer Getränkekalkulation bei einem Restaurant nach der sog. 30/70-Methode kann nach Meinung des FG Münster nicht ohne Weiteres auch auf den Außerhausverkauf von Speisen geschlossen werden.mehr
Die Finanzverwaltung ist nach § 162 AO befugt, unter gewissen Voraussetzungen Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Regelung hat in der Praxis eine erhebliche Bedeutung.mehr
Bei formeller und materieller Unrichtigkeit der Buchführung kann ein Zeitreihenvergleich für die Höhe der Hinzuschätzung herangezogen werden, sofern sich im Einzelfall keine andere Schätzungsmethode aufdrängt.mehr
Der X. Senat des BFH hat sich zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Diese Methode wird von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt.mehr
Reicht der Steuerpflichtige keine Steuererklärung ein, weil die Buchführungsunterlagen (angeblich) abhanden gekommen sind, darf das Finanzamt den Gewinn anhand der Richtsätze für die jeweilige Branche schätzen.mehr
Der lohnsteuerliche Vorteil für die Gestellung eines Fahrers für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bemisst sich nach dem Wert der Dienstleistung durch einen fremden Dritten.mehr
Der Gesetzgeber hat die Regelungen für die Einspeisevergütung nach dem EEG zuletzt zum 1.4.2012 umfangreich geändert. Davon betroffen war auch der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms aus einer Fotovoltaikanlage. In der Praxis gibt es seither vermehrt Fotovoltaikanlagen, die über keinen gesonderten Zähler für den selbst verbrauchten Strom verfügen. Daraus ergibt sich ein steuerliches Problem.mehr
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der Kläger, der im Streitjahr 2007 als Berufskraftfahrer im internationalen Fernverkehr tätig war und in der Schlafkabine des von ihm gefahrenen LKW übernachtete, keine Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen beanspruchen kann.mehr
Zuschätzungen auf Grundlage eines sog. Zeitreihenvergleichs sind zulässig, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist.mehr