Schätzung des Gewinns anhand der Richtsätze der Verwaltung
Hintergrund
Ein Transportunternehmen hatte für 2011 wie schon für die beiden Vorjahre keine Steuererklärung eingereicht und vorgetragen, die Buchführungsunterlagen seien verloren gegangen. Das Finanzamt schätzte den Gewinn anhand des sog. Mittelansatzes der Richtsätze auf rund 10 % der angemeldeten Umsätze. Der Kläger wandte ein, die Richtsätze seien wegen der hohen Belastungen durch die Maut und gestiegene Treibstoffkosten veraltet und nicht repräsentativ.
Entscheidung
Das Finanzgericht wies die Klage als unbegründet ab. Die Richtsätze würden jedes Jahr vom BMF anhand der Ergebnisse geprüfter Unternehmen der Branche festgelegt. Ihre Anwendung stelle deshalb eine Art äußeren Betriebsvergleichs dar. Ein Abweichen von den Richtsätzen kommt nur in Betracht, wenn für den jeweiligen Betrieb besondere Verhältnisse nachgewiesen werden, die auf einen niedrigeren Gewinn hinweisen. In anderen Fällen hat der Steuerpflichtige etwaige "Unschärfen" der Schätzung hinzunehmen.
Hinweis
Betriebe mit ungewöhnlich hohen Gewinnen könnten versucht sein, bei einer Schätzung anhand der Richtsätze Steuerersparnisse mitzunehmen. Insbesondere wenn für mehrere Jahre keine Bilanzen vorgelegt werden, könnten die Finanzämter diesen Verdacht zum Anlass nehmen, die Schätzung um einen Unsicherheitszuschlag, anzuheben. Ggf. könnten sie eine Betriebsprüfung, in Sonderfällen sogar eine Fahndungsprüfung anordnen. In aller Regel ist deshalb zu empfehlen, ordnungsgemäße Bücher zu führen und Gewinnermittlungen vorzulegen. Damit lassen sich zudem Nachteile in Jahren eines unerwarteten Gewinneinbruchs vermeiden.
FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 2.7.2014, 2 K 311/13
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
307
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
222
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
191
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
136
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
103
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
98
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
96
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
94
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
87
-
Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
13.08.2026
-
Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
13.08.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
13.08.2026
-
Einkünfte eines Fußballspielers aufgrund eines Ausrüstungs – und Werbevertrags
12.08.2026
-
Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
12.08.2026
-
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
10.08.2026
-
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren
10.08.2026
-
Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
10.08.2026
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026