Steuerrechtliche Entscheidiungen

Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026


Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.3.2026 seine Jahresvorausschau mit den geplanten Entscheidungen für das Jahr 2026 veröffentlicht. Darunter sind auch Verfahren mit steuerrechtlichen Fragestellungen.

Übersicht: Geplante Entscheidungen im Steuerrecht für das Jahr 2026 

Aktenzeichen

Informationen zum Verfahren

1 BvR 804/22

Privilegierung betrieblichen Vermögens gegenüber privatem Vermögen 

Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens gemäß §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des ErbStG 2016 und § 203 des BewG mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Erwerberinnen und Erwerber, für die die genannten Normen keine Anwendung finden, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligen.

1 BvL 8/24

Höhe von Aussetzungszinsen

Vorlage des BFH zu der Frage, ob § 237 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO seit dem 1.1.2019 bis zum 15.4.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird.

2 BvL 7/14,
2 BvL 8/14

Sonderzahlungen des Arbeitgebers aus Anlass seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des BFH zu der Frage, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 v. 13.12.2006 (BGBl I S. 2878) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als danach der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 zwangsweise pauschale Lohnsteuer zu zahlen habe, durch die er selbst definitiv belastet werde.

2 BvL 19/17

Verlustnutzung bei Beteiligungs­erwerb

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des FG Hamburg, ob § 8c Satz 2 KStG in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2007 (BGBl I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 Prozent (im Streitfall 80 Prozent) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungs­erwerb nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind.

2 BvL 3/21

Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des BFH zu der Frage, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007 (BGBl I S. 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.

2 BvL 14/24

Von Wertpapier-Sondervermögen vorgenommene Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des BFH zu der Frage, ob § 43 Abs. 14 Sätze 2 und 3 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 20.12.2001 (BGBl I S. 3858) gegen Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG verstößt, weil die Vorschrift unter Überschreitung der Kompetenzen des Vermittlungsausschusses zustande gekommen sei.

Zur gesamten Jahresschau 2026 des Bundesverfassungsgerichts


Schlagworte zum Thema:  Bundesverfassungsgericht
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