Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
Das bedeutet, dass in geeigneten Fällen jetzt unter Verweis auf den beim BVerfG anhängigen Fall das Ruhen des Verfahrens mit Bezug auf das Az. 1 BvR 472/26 geltend gemacht werden kann.
Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil vor allem die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiere. Das BVerfG soll daher abschließend klären, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.
Bewertung von Immobilien in einem Berliner Fall
Wir der BdSt ausführt, handelt geht es im Musterverfahren um eine vermietete Eigentumswohnung nahe einer Bahntrasse. Die Wohnung sei mit einer Kaltmiete von 5,07 EUR pro Quadratmeter vermietet Worden (zum Stichtag der Bewertung am 1.1.2022). Der Grundsteuerbescheid setze nun eine angepasste monatliche Nettokaltmiete von 9,32 EUR pro Quadratmeter als pauschalierte Miete nach dem neuen Bewertungssystem an.
Dieser Wert ist über 80 Prozent höher als die erzielte Miete – er ist nach Ansicht des BdSt nicht realisierbar und realitätsfern. Dies vor dem Hintergrund, dass § 558 Abs. 1 BGB bestimme, dass der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Und das auch nur, wenn die Miete zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung seit 15 Monaten unverändert war.
Der Berliner Mietspiegel enthalte in seiner Fassung 2021 als Mittelwert der ortsüblichen Miete lediglich einen Wert von 6,47 EUR pro Quadratmeter. Über diesen Wert hinaus könne der betroffene Eigentümer nicht gehen. Sollte er dies dennoch versuchen, hätte der Mieter die Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
369
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
222
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
153
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
121
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
100
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
94
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
93
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
91
-
5. Gewinnermittlung
87
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
-
Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026
-
Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.07.2026
-
Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System
08.07.2026
-
Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
06.07.2026
-
Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
06.07.2026
-
Wiedereinsetzung nach Formmangel bei Klageeinreichung
06.07.2026
-
Vorlagebeschluss zur Anwendung von § 8c Satz 2 KStG a.F. ergänzt
06.07.2026
-
Aussetzungszinsen für Zeiträume vor 2019
03.07.2026
-
Alle am 2.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.07.2026