Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Der Kläger hat seine Einkommensteuererklärung 2016 nicht abgegeben. Daraufhin erfolgt eine Schätzung des Finanzamts und zugleich die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Hiergegen wurde Einspruch eingelegt. Das Finanzamt führte aus, dass der Verspätungszuschlag lediglich 2,89 % der festgesetzten Steuer betrage. Zudem wies es auf das Abgabeverhalten des Klägers in der Vergangenheit, auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die lange Dauer der Verspätung hin.
Verspätungszuschlag herabgesetzt
Im laufenden Klageverfahren, dass sich auch auf die Einkommensteuerfestsetzung bezog, reichte der Kläger eine Einkommensteuererklärung ein. Daraufhin wurde die Einkommensteuer herabgesetzt und auch der Verspätungszuschlag vermindert, allerdings ohne die Ermessenserwägungen darzulegen. Der Einzelrichter des 5. Senats gab der Klage statt und führte aus, dass die Festsetzung des herabgesetzten Verspätungszuschlages zum Gegenstand des Klageverfahrens geworden sei. Dabei stellte der Richter fest, dass der Betroffene einen Rechtsanspruch auf eine wiederholte Prüfung und eine vollständig neue Ermessensentscheidung habe. Dies sei jedoch nicht erfolgt.
FG Münster, Urteil v. 9.4.2020, 5 K 908/20, veröffentlicht am 15.5.2020
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
363
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
214
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
158
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
119
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
95
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
94
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
90
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
86
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
85
-
Kellerräume als Wohnfläche bei Grundstücksbewertung
21.07.2026
-
Einheitlicher Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs
20.07.2026
-
Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im vereinfachten Ertragswertverfahren
20.07.2026
-
Dauerverlustgeschäfte im kommunalen Querverbund
20.07.2026
-
Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig
17.07.2026
-
Kein Vorsteuervergütungsverfahren bei steuerpflichtigen Umsätzen in Deutschland
17.07.2026
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
16.07.2026
-
Alle am 16.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.07.2026
-
Geschäftsbesorgungsvertrag als verdeckte Gewinnausschüttung
16.07.2026
-
Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben bei DBA-Freistellung
16.07.2026