Das Bundeskabinett hat am 13.4.2020 ein umfangreiches Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Es enthält 22 konkrete Maßnahmen, um Unternehmen, staatliche Stellen und Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie zu entlasten.mehr
Die Finanzverwaltung informiert, dass Lohnsteuer-Außenprüfungen im vergangenen Kalenderjahr zu einem Mehrergebnis von 663,2 Mio. EUR führten.mehr
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Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen. Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG der Gemeinde ihr Recht zur Teilnahme an dieser Außenprüfung ein.mehr
Das Niedersächsische FG hat sich mit der Frage beschäftigt, wann eine Außenprüfung beginnt und entschieden, dass dies bei einer Aufforderung zur Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren der Fall sein kann.mehr
Das BMF hat die Statistik zu den Lohnsteuer-Außenprüfungen und zur Lohnsteuer-Nachschau im vergangenen Kalenderjahr veröffentlicht.mehr
In Thüringen wurde 2019 von den Prüfern der Steuerverwaltung ein hohes Mehrergebnis an Steuern erzielt.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Festsetzungsfrist nach einer Außenprüfung auch dann abläuft, wenn es das Finanzamt unterlässt, den Vorbehalt der Nachprüfung aufzuheben, obwohl die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen führte und dies auch dokumentiert wurde.mehr
Ab sofort kann die aktuelle Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0) heruntergeladen werden.mehr
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) senkt wegen Personalmangels vorübergehend die Anzahl der steuerlichen Betriebsprüfungen in der Hansestadt. mehr
Sind Auskunftsersuchen an Dritte zwecks Ermittlung der Lieferkette ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung ermessensfehlerhaft? Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden.mehr
Um neue Prüfungsmethoden und damit die Vorteile einer digital gestützten Außenprüfung möglichst weitreichend nutzen zu können, wurde ausgehend von Schleswig-Holstein das systematische Prüfungskonzept "Summarische Risikoprüfung" (SRP) entwickelt.mehr
Das FG Münster hat zur Frage der Ermessensausübung bei Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO wegen Nichteinräumung eines Datenzugriffs entschieden.mehr
Im Rahmen eines Aktionstages für Steuergerechtigkeit gab Thüringens Finanzministerin Heike Taubert bekannt, dass im vergangenen Jahr ein Mehrergebnis durch den Außendienst in Höhe von 187,1 Mio. EUR erzielt wurde. mehr
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2017 zu einem Mehrergebnis von 945 Mio. EUR geführt.mehr
Manchmal wird der Vorbehaltsvermerk in einem Steuerbescheid nach Abschluss einer Außenprüfung nicht aufgehoben, obwohl das Finanzamt dazu verpflichtet ist. Im Folgenden werden die Rechtsfolgen erläutert.mehr
Die erstmalige Anordnung sowie die Erweiterung einer Betriebsprüfung sind zulässig, wenn gegen den Steuerpflichtigen der Verdacht einer Steuerstraftat besteht.mehr
In seiner Entscheidung urteilte der BFH, dass die Aufnahme von qualifizierten Prüfungshandlungen für ein Veranlagungsjahr den Ablauf der Verjährungsfrist für den gesamten Prüfungszeitraum hemmt.mehr
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die unter die Günstigerprüfung fallen, sind im Rahmen des Schwellenwerts, der zur Durchführung einer Außenprüfung berechtigt, zu berücksichtigen.mehr
Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Daten muss der Arbeitgeber der Finanzverwaltung ab 2018 über eine amtlich vorgeschriebene digitale Schnittstelle elektronisch bereitstellen. Dies gilt unabhängig von dem beim vom Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm.mehr
Das BMF gibt aktuell bekannt, dass im vergangenen Jahr ein Mehrergebnis in Höhe von 825 Millionen EUR durch Lohnsteuer-Außenprüfungen erzielt wurde.mehr
Die Finanzverwaltung gibt bekannt, dass die im Jahr 2016 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,72 Mrd. EUR geführt haben.mehr
Das BMF hat ein Merkblatt zu koordinierten Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebieten veröffentlicht.mehr
Eine für beide Seiten bindende Verständigung ist bei Beteiligung eines zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugten Amtsträgers auch im Rahmen einer Außenprüfung möglich.mehr
In vielen Unternehmen werden Registrierkassen oder PC-Kassensysteme zur Erlöserfassung eingesetzt. Der Einsatz der Technik hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden.mehr
In der Praxis kommt es vor, dass nach dem Tod eines Steuerpflichtigen dessen Einkommensteuerveranlagungen z. B. nach einer Außenprüfung geändert und Steuern vom Erben nachgefordert werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Erbe die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung abziehen darf.mehr
Der BFH beschäftigte sich aktuell mit der Ablaufhemmung im Zusammenhang mit dem Verschieben einer Außenprüfung. Was das in der Praxis bedeutet, welche Folgen daraus entstehen und was Sie tun können, zeigt unsere Urteilskommentierung.mehr
Wird der Beginn einer Außenprüfung hinausgeschoben, tritt eine Ablaufhemmung nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO nur ein, wenn ein Antrag des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns der Prüfung ursächlich für das Hinausschieben ist.mehr
Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung. Daneben zählen auch die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten.mehr
Der Zeitraum, in welchem ein Betriebsprüfer des Finanzamts im Unternehmen vorbeischaut, ist im Regelfall von der jeweiligen Betriebsgröße abhängig. Für große Betriebe erfolgt eine lückenlose Prüfung aller Jahre; bei kleineren Betrieben bleiben oftmals viele Jahre ungeprüft. Dies soll sich nach der Intention eines Gesetzesentwurfs künftig ändern.mehr
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die im Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden können, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben.mehr
Der 3. Senat des FG Baden-Württemberg entschied dass das Finanzamt nicht berechtigt ist, eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen ausschließlich zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse Dritter durchzuführen und den Steuerpflichtigen zur Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen aufzufordern. mehr
Die OFD Nordrhein-Westfalen weißt darauf hin, dass es in gewissen Fällen zwingend notwendig ist, fehlende, nicht mit der E-Bilanz übermittelte Unterlagen anzufordern und welche Auswirkungen das Fehlen von Unterlagen auf die Außenprüfung hat.mehr
Das Finanzamt darf sich nur dann unmittelbar an andere Personen als den Beteiligten wenden, wenn es aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen davon ausgehen kann, dass die Aufklärung durch den Beteiligten erfolglos bleiben wird.mehr
Die Betriebsprüfungsordnung bestimmt, dass die Dauer einer Prüfung auf das notwendige Maß zu beschränken ist. Das bezieht sich aber offensichtlich nur auf die von der Verwaltung gewünschte Effizienz der Prüfungsdienste. Der Steuerberater kann sich auf diese Vorgabe leider nicht berufen.mehr
Nach dem vom BMF vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll bei verschiedenen Lohnarten auch in Zukunft eine getrennte Abrechnung zumindest unterjährig erhalten bleiben. Andererseits soll die digitale Lohn-Schnittstelle verpflichtend werden.mehr
Trotz der zunehmenden Implementierung von Compliance-Management-Systemen stellt die Bekämpfung von Korruption für viele Unternehmen noch immer eine Herausforderung dar.mehr
Das FA kann die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Betriebsprüfer nur verlangen, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen des FA stattfinden. mehr
Der BFH hat entschieden, dass § 147 Abs. 6 Satz 2 AO der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.mehr
Bei formeller und materieller Unrichtigkeit der Buchführung kann ein Zeitreihenvergleich für die Höhe der Hinzuschätzung herangezogen werden, sofern sich im Einzelfall keine andere Schätzungsmethode aufdrängt.mehr
Der X. Senat des BFH hat sich zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Diese Methode wird von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt.mehr
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verpflichten Einzelhändler (z.B. Apotheker), im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. Wird dabei eine sog. PC-Kasse verwendet, sind alle damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar.mehr
Der BFH hat entschieden, dass Einzelhändler nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet sind, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. Wird dabei eine PC-Kasse verwendet, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen aufzeichnet und diese dauerhaft speichert, sind die damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar.mehr
Es ist unverhältnismäßig, wenn das Finanzamt vor der Anforderung eines Datenzugriffs nicht die verschiedenen Möglichkeiten des Zugriffs abwägt.mehr
Der Unternehmer kann den Nachweis, dass ihm ein anderer Unternehmer für Lieferungen und sonstige Leistungen USt gesondert in Rechnung gestellt hat, mit allen Beweismitteln führen.mehr
Das Ermessen wird fehlerhaft ausgeübt, wenn das FA früheres Fehlverhalten, das vor der Aufforderung zur Mitwirkung lag, in die Erwägungen einbezieht.mehr
Der BFH hat entschieden, dass das Finanzamt auch in Fällen, in denen der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht bei einer Außenprüfung schuldhaft nicht nachgekommen ist, ein Verzögerungsgeld nicht ohne nähere Begründung festsetzen darf.mehr
Die Lohnsteueraußenprüfung muss schriftlich angeordnet werden. Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Es ist unzulässig diese Prüfungsanordnung von vornherein auch auf die Umsatzsteuer zu erstrecken.mehr
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung präzisiert. Die Hinweise sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) beizufügen.mehr
Einer Prüfungsanordnung gem. § 196 AO sind laut BMF die folgenden Hinweise beizufügen. Sie richten sich direkt an den Steuerpflichtigen.mehr
Die Verpflichtung, bei Sachverhalten mit Auslandsbezug über die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen Aufzeichnungen zu erstellen, verstößt im Interesse einer wirksamen Steueraufsicht nicht gegen Unionsrecht.mehr