Gemeinde






Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH

Rechtsschutz gegen Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im Gewerbesteuermessbescheid

Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar u. a. über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden, nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz selbst dann, wenn in einem Gewerbesteuermessbescheid eine Gemeinde namentlich als hebeberechtigt bezeichnet wird. Der Steuerpflichtige ist dadurch nicht rechtsschutzlos gestellt. Die Verwaltungsgerichte haben im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid die Bestimmung des Steuergläubigers, also der hebeberechtigten Gemeinde, zu prüfen, wenn diese nicht Gegenstand eines Zuteilungs- oder Zerlegungsverfahrens war.







Wasserball schwimmt in Pool
Wasserball schwimmt in Pool
BFH Kommentierung

Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung

Beruht die Zusammenfassung der Tätigkeit einer kommunalen Bädergesellschaft mit den Tätigkeiten kommunaler Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) darauf, dass mit einem Bad eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG), entfällt die Verflechtung, wenn das Bad nur noch als Reservebad im Stand-by-Betrieb vorgehalten wird.




Müllwagen
Müllwagen
BFH Kommentierung

Keine Anerkennung interner Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und BgA

Die Rechtsprechung, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem BgA über wesentliche Betriebsgrundlagen des BgA steuerrechtlich unbeachtlich sind, ist sinngemäß auch auf sog. interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln der Trägerkörperschaft bestrittenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wesentlicher Betriebsgrundlagen des BgA vereinbart wurden.



















Sauna
Sauna
OFD

Kurtaxe bei Betrieb gewerblicher Art

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kurtaxe ist § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG). Die Kurtaxe kann danach von bestimmten Gemeinden für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen erhoben werden. Deren Entrichtung berechtigt den Kurgast zur Benutzung der Kureinrichtungen, die Gemeinde verpflichtet sich, diese zur Verfügung zu stellen.