EPSAS: Europäische Rechnungslegungsgrundsätze

Das öffentliche Rechnungswesen in Europa steht derzeit vor tiefgreifenden Veränderungen. Eine von der EU-Kommission beauftragte und von EY in 2011/2012 durchgeführte empirische Studie hat ergeben, dass sich das öffentliche Rechnungswesen in den europäischen Mitgliedstaaten erheblich voneinander unterscheidet.

Das Beispiel Griechenland hat zudem verdeutlicht, dass es aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Finanzberichterstattung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (sog. Excessive Debt Procedure, EDP) zu schwerwiegenden Verwerfungen in Bezug auf das finanzwirtschaftliche Gleichgewicht in Europa kommen kann.

Die EU-Richtlinie 2011/85/EU hat einen umfassenden Prozess zur Harmonisierung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Europa angestoßen. Auf Basis dieser Richtlinie nahm die EU-Kommission eine Bewertung der Frage vor, inwiefern sich die Internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, kurz: IPSAS) als Datengrundlage für die öffentliche Finanzstatistik der EU-Mitgliedstaaten eignen. Am 6.3.2013 hat die EU-Kommission dazu ihren Bericht veröffentlicht, dessen zentrale Aussage ist, dass die EU-Kommission ein harmonisiertes öffentliches Rechnungswesen in Europa für erforderlich erachtet und dieses zudem auf doppischer Grundlage ausgestaltet werden soll.

In Bezug auf die IPSAS kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die auf den doppischen Grundsätzen beruhenden Standards derzeit zwar „die einzige international anerkannte Zusammenstellung von Rechnungsführungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor“ darstellen, in ihrer gegenwärtigen Form jedoch nicht in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können. Im Ergebnis spricht sich der Bericht für die Schaffung Europäischer Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, kurz: EPSAS) aus.

EU-Rahmenverordnung als rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage für die EPSAS soll eine EU-Rahmenverordnung werden, welche unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten erlangen soll. Es ist vorgesehen, dass diese bis Ende 2015 erarbeitet und erlassen wird. Nachfolgende Übersicht fasst die von der EU-Kommission vorgesehenen Stufen auf dem Weg hin zu einem harmonisierten öffentlichen Rechnungswesen in Europa zusammen:

Stufe

Hauptziele

1. Stufe (Mitte 2013 bis Ende 2014)

Erarbeitung einer Mitteilung der EU-Kommission an das EU-Parlament (sog. Commission Communication)

2. Stufe (Ende 2014 bis Ende 2015)

Verabschiedung (Adoption) einer EU-Rahmenverord-nung zu EPSAS und Schaffung der für EPSAS notwendigen Governance-Strukturen und Prozesse

3. Stufe (2015 bis 2021)

Billigung der EPSAS und schrittweise Einführung

Der nächste Schritt der EU-Kommission stellt die für das letzte Quartal 2014 vorgesehene Veröffentlichung einer Mitteilung der Kommission (sog. Commission Communication) dar. Diese Mitteilung wird die weitere Vorgehensweise der EU-Kommission in Bezug auf die Reformen erläutern.

Vor dem Hintergrund des in Deutschland sehr heterogen ausgestalteten öffentlichen Rechnungswesens sind durch die Einführung der EPSAS v. a. auf Landes- und Bundesebene umfassende Reformen zu erwarten.

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