Die gesetzlichen Grundlagen für die interkommunale Zusammenarbeit sind in den Landesgesetzen verankert und ermöglichen verschiedene Formen von Arbeitsgemeinschaften und Kooperationen.
Die Bildung eines Volllstreckungs-Shared-Service-Centers auf Landesebene ist leider mit erheblichen Hürden verbunden. Diese liegen insbesondere in der zeitnahen und vollständigen Erfassung von Forderungen aufgrund fehlender Schnittstellen zwischen den IT-gestützten HKR- und Fachverfahren sowie fehlender Kompatibilität der forderungsrelevanten IT-gestützten Verfahren bei den potenziellen Kooperationspartnern.
Auf kommunaler Ebene, insbesondere bei kleineren Gemeinden, hat sich das Modell von Dienstleistungszentren durchgesetzt, bei denen die kooperierenden Kommunen die Zusammenarbeit im Vollstreckungswesen in einer zentralen Vollstreckungsbehörde durchführen. Dabei übernimmt eine zentrale Vollstreckungsbehörde einer Kommune/eines Kreises die Vollstreckungsaufgaben anderer Kommunen auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.