Was ist und warum eine kommunale Jahresabschlussanalyse?

In diesem Kapitel erfahren Sie, was hier unter einer (systematischen) Jahresabschlussanalyse verstanden wird und welche Bedeutung sie hat. Erst auf dieser Grundlage wird die Beurteilung der Lage einer Kommune verständlich und transparent.

Kommunaler Jahresabschluss als Grundlage der Jahresabschlussanalyse

Der Jahresabschluss soll Sie als „Interessierter“ darüber informieren, wie das vergangene Haushaltsjahr abgelaufen ist (Informationsfunktion) und wie die Lage der Kommune zu beurteilen ist (Kontrollfunktion). Aus dem Jahresabschluss können Entscheidungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Verwaltung abgeleitet werden (Steuerungsfunktion). Nicht zuletzt können Planungsentscheidungen vor allem in längerfristigen Dimensionen aus Jahresabschlüssen abgeleitet werden (Planungsfunktion).

Um diese vier Funktionen zu erfüllen, muss sich der Jahresabschluss an den Grundzielen kommunalen Handelns orientieren. Das sind (am Beispiel des niedersächsischen Kommunalrechts):

  • stetige Aufgabenerfüllung
  • Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Haushaltsausgleich
  • Zahlungsfähigkeit
  • Sicherung der Investitionsfinanzierung
  • Schuldendeckungsfähigkeit

Jahresabschlussanalyse und ihre Funktion

Die Erfüllung der o. g. Funktionen wird erschwert, da der Jahresabschluss regelmäßig eine Fülle von Einzelinformationen enthält. Es ist wichtig, die wesentlichen Informationen eines Jahresabschlusses systematisch und methodisch geleitet zu Kennzahlen zu verdichten und im Rahmen einer Analyse darzustellen, zu interpretieren und zu bewerten (Jahresabschlussanalyse). Damit hat eine solche Jahresabschlussanalyse eine wichtige Transparenzfunktion, die auch Vergleiche ermöglichen soll (Vergleichsfunktion: Soll-Ist-Vergleich, Zeitvergleich, Organisationsvergleich). Erst dann kann der Jahresabschluss über eine derartige Analyse die o. g. Funktionen erfüllen.

Dabei kommt dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung eine zentrale Funktion zu, weil die weiteren Ziele – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Haushaltsausgleich, Zahlungsfähigkeit, Sicherung der Investitionsfinanzierung und Schuldendeckungsfähigkeit – diesem Leitziel dienen; sie sind nicht Selbstzweck. Stetige Aufgabenerfüllung gelingt aber nur, wenn die Kommune auch dauernd leistungsfähig ist. Wann eine Kommune als „dauernd leistungsfähig“ anzusehen ist, richtet sich nach bestimmten Kriterien (s. am Beispiel Niedersachsens: § 23 KomHKVO NI). Ob und wie diese Kriterien eingehalten wurden, ist ein wesentlicher Zweck der Jahresabschlussanalyse.

Anlässe für kennzahlenbasierte Jahresabschlussanalysen

Aus den obigen Zielen und Zwecken von Jahresabschlussanalysen lassen sich deren Anlässe ableiten. Teilweise sind sie extern durch Rechtsvorschriften vorgegeben (für Niedersachsen die Vorschrift über die Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit in § 23 KomHKVO NI – mit entsprechendem Kennzahlenerlass).

Manchmal werden Anlässe aber situativ bestimmt, wenn eine Kommune einen Kredit aufnehmen will und im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung Kennzahlen aus dem Jahresabschluss liefern muss.

Eine Kommune, die am Rating-Verfahren teilnehmen will, muss in der Regel ebenfalls Kennzahlen liefern - oder Informationen liefern, aus denen Kennzahlen ermittelt werden können (hier von einer Rating-Agentur).

Grundsätzlich haben aber auch die Bürger einer Kommune und die Öffentlichkeit Interesse an der wirtschaftlichen Lage ihrer Kommune, was durch aussagekräftige Kennzahlen aus dem Jahresabschluss bzw. den Jahresabschlüssen generiert werden kann.

Gegenstand der Jahresabschlussanalyse

Gegenstand der Jahresabschlussanalyse ist der kommunale Jahresabschluss (s. am Beispiel Niedersachsens: § 128 NKomVG) in Form der Drei-Komponenten-Rechnung (mit Anhang und Anlagen):

  • Bilanz (bzw. Vermögensrechnung)
  • Ergebnisrechnung (entspricht der kaufmännischen bzw. handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Finanzrechnung (entspricht der Kapitalflussrechnung).
Schlagworte zum Thema:  Jahresabschluss, Kommunen, Doppik