FG Münster

Die Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann grunderwerbsteuerpflichtig sein

Werden mehrere Kirchengemeinden zusammengelegt, kann dies Grunderwerbsteuer auslösen. So entschied das FG Münster.

Altbauten Dächer und Hochhäuser

Das FG Münster hat entschieden, dass die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde grunderwerbsteuerpflichtig sein kann, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt. 

FG Münster, Urteil v. 7.6.2017, 8 K 3992/14 GrE, veröffentlicht am 17.7.2017


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