FG Münster

Die Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann grunderwerbsteuerpflichtig sein


Grunderwerbsteuer: Zusammenlegung von Kirchengemeinden

Werden mehrere Kirchengemeinden zusammengelegt, kann dies Grunderwerbsteuer auslösen. So entschied das FG Münster.

Das FG Münster hat entschieden, dass die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde grunderwerbsteuerpflichtig sein kann, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt. 

FG Münster, Urteil v. 7.6.2017, 8 K 3992/14 GrE, veröffentlicht am 17.7.2017


Schlagworte zum Thema:  Grunderwerbsteuer , Gemeinde , Finanzgericht
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