Die Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann grunderwerbsteuerpflichtig sein
Das FG Münster hat entschieden, dass die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde grunderwerbsteuerpflichtig sein kann, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt.
FG Münster, Urteil v. 7.6.2017, 8 K 3992/14 GrE, veröffentlicht am 17.7.2017
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