Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden
Hintergrund: Zusammenlegung und Neuerrichtung einer Kirchengemeinde
Die Klägerin, eine Kirchengemeinde mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wurde aufgrund Dekrets des zuständigen Bischofs durch die Vereinigung verschiedener Kirchengemeinden errichtet. Die vereinigten Kirchengemeinden waren ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das gesamte Vermögen der ursprünglichen Kirchengemeinden einschließlich der Beteiligungen an den grundbesitzenden GmbHs wurde der Klägerin zugeführt.
Das Finanzamt (FA) hielt diesen Vorgang für grunderwerbsteuerbar und erließ einen entsprechenden Feststellungsbescheid über die Besteuerungsgrundlagen.
Entscheidung: Zusammenlegung löst Grunderwerbsteuer aus
Der BFH bestätigte die Auffassung des FA. Er führte aus, dass die Neuerrichtung der Klägerin durch Zusammenlegung verschiedener Kirchengemeinden in dem Augenblick der Grunderwerbsteuer unterliege, in dem die Zusammenlegung für den staatlichen Bereich wirksam werde.
Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dem stehe nicht entgegen, dass die Umstrukturierung der Kirchengemeinden zunächst nach rein innerkirchlichem Recht – sozusagen kirchenintern – erfolgt sei. Ab dem Zeitpunkt, in dem die Zusammenlegung für den staatlichen Bereich anerkannt werde, habe die Klägerin den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Folge erlangt, dass sie grunderwerbsteuerpflichtig werde.
Dem stehe weder das kirchliche Selbstbestimmungsrecht noch die sogenannte Kirchengutsgarantie im Hinblick auf das für Wohltätigkeitszwecke bestimmte Vermögen entgegen. Denn dieses Recht bzw. diese Garantie bestünden nur innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze. Eine solche Schranke sei die Grunderwerbsteuer; letztere sei daher auch von der Kirche zu entrichten.
Kein grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungstatbestand einschlägig
Der BFH entschied schließlich, dass auch kein grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungstatbestand bei einer Zusammenlegung von Kirchengemeinden eingreift. So könne ein Vorgang zwar von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn er gleichzeitig eine Schenkung darstelle, wodurch eine Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer vermieden werden solle. Dies sei aber bei der Neuerrichtung einer Kirchengemeinde durch Zusammenlegung von Kirchengemeinden nicht der Fall, weil die aufgelösten Kirchengemeinden der Klägerin nichts geschenkt hätten, sondern der Vermögensübergang auf die Klägerin in Vollzug von innerkirchlichen Gesetzen erfolgt sei. Der bei Übergang eines Grundstücks durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts bei gleichzeitigem Übergang von öffentlich-rechtlichen Aufgaben, wie z.B. der Erfüllung caritativer Zwecke, vorgesehene Befreiungstatbestand, sei ebenfalls nicht einschlägig. Denn nach dem eindeutigen Wortlaut erfasse dieser Tatbestand nur den direkten Übergang eines Grundstücks von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auf eine andere, nicht aber die Vereinigung von Anteilen an grundbesitzenden GmbHs.
BFH Urteil vom 10.05.2023 - II R 24/21 (veröffentlicht am 31.08.2023)
Alle am 31.08.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
380
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
203
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
127
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
99
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
96
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
95
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
89
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
87
-
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
-
Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
-
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
-
Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026
-
Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.07.2026
-
Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System
08.07.2026
-
Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
06.07.2026
-
Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
06.07.2026
-
Wiedereinsetzung nach Formmangel bei Klageeinreichung
06.07.2026