Gesetzlich Krankenversicherte haben zu bestimmten Leistungen Zuzahlungen zu leisten. Zuzahlungen sind jedoch nur bis zur individuellen Belastungsgrenze zu leisten, die grundsätzlich 1 Prozent oder 2 Prozent des (Familien-)Einkommens beträgt. Für Empfänger bestimmter Sozialleistungen gilt eine besondere Belastungsgrenze.mehr
Werden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen, fallen meist Zuzahlungen an. Eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen ist möglich, wenn die Belastungsgrenze überschritten wird.mehr
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Jedes Kalenderjahr haben gesetzlich Krankenversicherte nur Zuzahlungen bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Durch eine Vorauseinzahlung kann man bereits jetzt für das Jahr 2016 befreit werden.mehr
Gesetzlich Krankenversicherte haben in einem Kalenderjahr Zuzahlungen u. a. für Arznei- und Heilmittel bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt auf Antrag für den Rest des Jahres eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen.mehr
Fußball und HR: Hier gibt es viele Parallelen. Die Redaktion des Personalmagazins schaut die WM durch die HR-Brille an und berichtet aktuell. Heute: Die schwierigen klimatischen Bedingungen in Brasilien und welche Arbeitsschutzregeln deutsche Arbeitnehmer davor verschonen.mehr
Viele Versicherte sammeln über das Jahr hinweg Quittungen der Zuzahlungen für Arzneimittel aus Apotheken oder für Heilmittel. Zum Jahresende steigt die Zahl der Erstattungsanträge nach der Härtefallregelung. Wichtig für die Zuzahlungsbefreiung: die individuelle Belastungsgrenze.mehr
Die Werte der Sozialversicherung werden sich ab 1.1.2014 erhöhen. Die im Leistungsrecht wichtige Bezugsgröße soll 2.765 EUR monatlich betragen. Das Höchstkrankengeld – abgeleitet aus Höchstregelentgelt und BBG in der Krankenversicherung – steigt voraussichtlich auf 94,50 EUR.mehr
Seit dem 9.4.2013 gelten viele neue Regelungen für Härtefälle. Für einige Versicherte muss bei Anwendung der Belastungsgrenzen für das gesamte Kalenderjahr 2013 neu berechnet werden.mehr
Bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens für die Befreiung von den Zuzahlungen müssen die neuen Rentenhöhen der Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz berücksichtigt werden.mehr