Kein Geld verschenken: Höhe bereits geleisteter Zuzahlungen prüfen
Gesetzlich sind bei der Inanspruchnahme von Leistungen vielfältige Zuzahlungen für Versicherte vorgesehen. Überschreiten die geleisteten Zuzahlungen die individuelle Belastungsgrenze und werden diese gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen, wird auf Antrag eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für das betroffene Kalenderjahr ausgesprochen. Die eventuell zu viel geleisteten Zuzahlungen werden zurückerstattet.
Zuzahlungsbefreiung für 2016 durch Vorauseinzahlung
Wurden in den letzten Jahren regelmäßig hohe Zuzahlungen geleistet, die durch die Krankenkasse zurückerstattet wurden und werden regelmäßige Einkünfte erzielt, empfiehlt es sich, die Befreiung von den Zuzahlungen bereits im Voraus zu beantragen. So kann bereits jetzt ein Antrag auf Befreiung für das Jahr 2016 gestellt werden. Das bedeutet: Die für das Kalenderjahr 2016 ermittelte Belastungsgrenze muss bereits vorab eingezahlt werden. Daraus folgt, dass für das gesamte Jahr keine Zuzahlungen entrichtet und Belege gesammelt werden müssen, weil durch die Krankenkasse sofort ein Befreiungsausweis für das Jahr 2016 ausgestellt wird.
Individuelle Belastungsgrenze
Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze leisten. Diese beträgt grundsätzlich 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Liegt eine chronische Krankheit vor, reduziert sich die Belastungsgrenze auf 1%. Für den Ehegatten und familienversicherte Angehörige, die gemeinsam im Haushalt leben, werden Freibeträge berücksichtigt.
Gesetzliche Zuzahlungen
Werden Leistungen wie z. B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, Krankenhausbehandlung, Haushaltshilfe oder eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch genommen, ist hierfür eine Beteiligung der Versicherten gesetzlich vorgesehen. Diese Zuzahlungen betragen in der Regel 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro bzw. maximal der Verkaufspreis. Für eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme sind zudem für jeden Aufenthaltstag 10 Euro zu entrichten. Wurde bereits eine Befreiung durch die Krankenkasse ausgesprochen, entfallen diese Zuzahlungen bei Vorlage der gültigen Befreiungsbescheinigung.
Mehrkosten, Eigenanteilen und private Zusatzkosten
Neben den gesetzlichen Zuzahlungen gibt es weitere Beteiligungen der Versicherten. Diese entfallen nicht bei Vorlage der Befreiungsbescheinigung, weil es sich nicht um gesetzliche Zuzahlungen handelt. Oft ist es auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden, welche Art an Beteiligung gerade geleistet werden muss, insbesondere wenn z. B. Mehrkosten und Zuzahlungen bei einem Arzneimittel gleichzeitig anfallen. So sind trotz einer Befreiung weiterhin Eigenanteile im Zusammenhang mit einem Zahnersatz, Mehrkosten für einige Arzneimittel und private Zusatzkosten für z. B. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) vom Versicherten zu leisten. Die Art der Beteiligung kann in der Regel nur der Quittung entnommen werden. Ist dies nicht der Fall, sollte direkt beim Leistungserbringer nachgefragt werden.
Achtung: Keine Rückzahlung der Vorauszahlung
Üblicherweise kommt eine – ggf. auch nur anteilige - Rückzahlung eines vermuteten zu hohen Vorauszahlungsbetrages nicht in Betracht. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen aufgrund der Nutzung der Befreiungskarte nicht nachvollziehen können, welche Zuzahlungen für einen Versicherten entstanden wären, wenn keine Befreiung ausgesprochen worden wäre.
Diese News sind auch interessant:
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.577
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.020
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
278
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
194
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
182
-
Neue Arbeitsverhältnisse
175
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
146
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
127
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
127
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
123
-
Tiefstand bei Zahl der BAföG-Empfänger
06.08.2026
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
04.08.2026
-
GKV-Mehrkostenbericht 2025 zeigt stabile Versorgungslage bei Hilfsmitteln
28.07.2026
-
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Rettungsflug im Ausland
23.07.2026
-
Telemedizin im Ausland auf Kassenkosten bleibt die Ausnahme
22.07.2026
-
Neues Gesetz treibt Digitalisierung im Gesundheitswesen voran
21.07.2026
-
Krankschreibungen im Job sind leicht rückläufig
20.07.2026
-
Krankenkasse muss Kosten für Hautstraffung bei Lipödem-Patientin erstatten
17.07.2026
-
Kein Unfallschutz für Schiffsarzt bei Knieverletzung im Basketballturnier
15.07.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
15.07.2026