Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Knapp 80 % erhalten diese Versorgung mit Hilfsmitteln von der GKV ohne Mehrkosten. mehr
Gesetzlich Versicherte haben oft für Leistungen der Krankenkassen eine Zuzahlung zu leisten. Wird die individuelle Belastungsgrenze überschritten, kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Eine Prüfung, ob bereits zu viele Zuzahlungen geleistet wurde, lohnt sich meist schon im Laufe des Kalenderjahres.mehr
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Beitrittsaufforderung an das BMF zu der Frage, ob Zuzahlungen, die der Gesellschafter in das Eigenkapital leistet und die als Kapitalrücklage auszuweisen sind, in jedem Fall zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.mehr
Werden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen, fallen meist Zuzahlungen an. Eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen ist möglich, wenn die Belastungsgrenze überschritten wird.mehr
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125 Mio. mehr geleistete Zuzahlungen: Versicherte mussten tiefer in die Taschen greifen. Bei der Behandlung von Privat-Patienten will die SPD eine einheitliche Bezahlung der Ärzte.mehr
Jedes Kalenderjahr haben gesetzlich Krankenversicherte nur Zuzahlungen bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Durch eine Vorauseinzahlung kann man bereits jetzt für das Jahr 2016 befreit werden.mehr
Gesetzlich Krankenversicherte haben in einem Kalenderjahr Zuzahlungen u. a. für Arznei- und Heilmittel bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt auf Antrag für den Rest des Jahres eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen.mehr
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Manchmal geht es um das Prinzip: Eine Apotheke klagt wegen 6,98 EUR nicht erhobener Zuzahlung gegen die Krankenkasse. Das SG Aachen stellt nun klar, dass sich die Zuzahlung für Arzneimittel nach der tatsächlich abgegebenen Packungsgröße und nicht nach der verordneten richtet.mehr
Im Bereich der Organspende gibt es durch 2 neue Gesetze nun mehr Klarheit. Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz. Die wichtigsten Fakten haben wir zusammengestellt.mehr
Die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland sehen sich finanziell überlastet und setzen auf Unterstützung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).mehr