Alle Jahre wieder – Höhe der geleisteten Zuzahlungen prüfen
Das Kalenderjahr neigt sich dem Ende zu und es lohnt sich zu prüfen, wieviel gesetzliche Zuzahlungen bisher entrichtet worden sind. Zuzahlungen sind von gesetzlich Versicherten nur bis zur jeweils individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Erreicht die Höhe der Zuzahlungsnachweise die Belastungsgrenze, sollten diese zur Prüfung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Individuelle Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze ist abhängig von den Einnahmen jedes Versicherten. Diese beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und muss daher jeweils individuell ermittelt werden. Leben im Haushalt der Ehegatte, der Lebenspartner oder Kinder, wird die Belastungsgrenze für den gesamten Familienverbund bestimmt und hierbei Freibeträge berücksichtigt. Bei einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung reduziert sich die Belastungsgrenze auf 1%.
Zuzahlungen
Für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhausbehandlung, Haushaltshilfe oder eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme ist eine Beteiligung für die Versicherten gesetzlich vorgesehen, die sogenannte Zuzahlung. Diese betragen in der Regel 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro bzw. maximal den Verkaufspreis. Für eine Krankenhausbehandlung oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahme sind zudem für jeden Aufenthaltstag 10 Euro zu entrichten.
Mehrkosten, Eigenanteile und private Zusatzkosten
Versicherte werden nicht nur mit gesetzlichen Zuzahlungen belastet. So entstehen vielfältige weitere Beteiligungen, welche teils gesetzlich vorgesehen sind oder sich durch eigenen Wunsch ergeben. Deswegen ist es teilweise für die Versicherten schwierig zu unterscheiden, welche Art an Beteiligung gerade geleistet werden muss. Die Art der Beteiligung kann in der Regel nur der Quittung entnommen werden. Ist dies nicht der Fall, sollte direkt beim Leistungserbringer nachgefragt werden.
Die zusätzlich zu den Zuzahlungen entstehenden Beteiligungen können weder beim Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt werden noch wirkt für diese eine ausgesprochene Befreiung.
Trotz einer Befreiung fallen daher weiterhin Eigenanteile im Zusammenhang mit Zahnersatz, Mehrkosten für einige Arzneimittel und private Zusatzkosten für z.B. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) vom Versicherten an.
Was passiert bei einer Befreiung?
Wurden alle Zuzahlungsnachweise der Krankenkasse eingereicht und stellt diese eine Überschreitung der Belastungsgrenze fest, müssen Versicherte im laufenden Kalenderjahr keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten. Um dies gegenüber dem Leistungserbringer nachweisen zu können, wird ein Befreiungsausweis durch die Krankenkasse ausgestellt, welcher vor Inanspruchnahme der Leistung vorzuzeigen ist. Die Krankenkasse erstattet zudem alle die Belastungsgrenze überschreitenden Zuzahlungen. Eine Prüfung kann sich daher auch für vergangene Jahre noch lohnen.
#Zuzahlungen: Eine Prüfung der #Belastungsgrenze kann sich auch für vergangene Jahre lohnen.
Click to tweet
Vorauseinzahlung der ermittelten Belastungsgrenze
Wird die Belastungsgrenze weit und daher mit Sicherheit auch im nächsten Kalenderjahr überschritten, können sich Versicherte bereits im Voraus befreien lassen. Die Zuzahlungen müssen in diesem Fall in Höhe der ermittelten Belastungsgrenze für das Kalenderjahr 2017 vorab eingezahlt werden. Vorteil ist, dass für das gesamte Jahr keine Zuzahlungen entrichtet und Belege gesammelt werden müssen, weil durch die Krankenkasse sofort ein Befreiungsausweis für das gesamte Jahr 2017 ausgestellt wird.
Weitere News:
Leistungen bei Schwangeschaft und Entbindung sind zuzahlungsfrei
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.001
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
683
-
Neue Arbeitsverhältnisse
457
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
329
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
328
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
282
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
252
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
207
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
200
-
G-BA regelt Verordnung von Fahrten zur tagesstationären Behandlung
185
-
Hoffnung für Betroffene: Reform zur Lebendorganspende
17.04.2026
-
Digitale Gesundheitsanwendungen: Nutzen und Preise im Fokus
16.04.2026
-
Warkens Sparpaket: Milliarden-Einschnitte bei GKV-Ausgaben
15.04.2026
-
Trend zu immer jüngerem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit
10.04.2026
-
Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
08.04.2026
-
G-BA ermöglicht Off-Label-Behandlung für Long-COVID-Patienten
07.04.2026
-
Kommission legt umfangreiches Sparpaket für Gesundheitsreform vor
31.03.2026
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026