Das Landesamt für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat festgelegt, dass mit seinen Dienstwagen auf Landstraßen höchstens mit 80 km/h und auf Autobahnen mit 110 km/h gefahren werden soll. Dadurch soll Energie gespart werden.mehr
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der sog. 0,03 %-Regelung im Zusammenhang mit der Ermittlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens beschäftigt.mehr
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmende gebrauchte Wirtschaftsgüter nach Ende der Leasinglaufzeit oder nach einigen Jahren der beruflichen Nutzung vom Arbeitgeber käuflich erwerben können oder sogar geschenkt bekommen. Was dabei steuerlich zu beachten ist, erfahren Sie hier.mehr
Das Handbuch für die rasche und korrekte Entgeltabrechnung. Expert:innen stellen an über 420 Beispielrechnungen alle wichtigen Fälle vor und zeigen, wie Sie auch knifflige Fälle korrekt durchführen. Das Entgeltabrechnungs-ABC enthält über 560 verschiedene Entgeltarten - zum sofortigen Nachschlagen.mehr
Der geldwerte Vorteil privat genutzter Dienstwagen kann nicht mit der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden, wenn Kosten nicht vollständig belegbar sind.mehr
Das Top-Thema zeigt, wie vorzugehen ist, wenn die Angemessenheit der Vergütung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern überprüft werden soll.mehr
Nach höchstrichterlichem Urteil schließt eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen – im Urteilsfall Treibstoffkosten ‑ die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Dienstwagenbesteuerung aus. Wir zeigen auf, in welchen Fällen das Finanzamt großzügiger sein könnte und was bei der Kostenermittlung für das Fahrtenbuch generell zu beachten ist.mehr
Nutzen Beschäftigte einen auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet dafür ein Werbungskostenabzug in der Steuererklärung aus. Das gilt nach einem neuen Urteil auch, wenn der oder die Beschäftigte hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat.mehr
Das waren noch Zeiten, sinniert unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp, als man eindeutig von der Ein-Prozent-Bewertung auf den Bruttolistenpreis schließen konnte und sofort wusste: "Diese Führungskraft fährt einen schicken Schlitten, wenn 834 Euro monatlich für die Privatnutzung versteuert wurden". Heutzutage ist das anders.mehr
Seit 2021 gibt es zwei unterschiedliche Entfernungspauschalen für die ersten 20 Kilometer und für die darüberhinausgehende Strecke. Aufgrund der unterschiedlichen Sätze ergeben sich neue Anwendungsfragen. Dazu hat die Finanzverwaltung mit einem ausführlichen Erlass Stellung genommen. Ab 2022 will der Gesetzgeber zudem die Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer erneut erhöhen.mehr
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden viele Berufsgruppen im Home Office tätig. Dies kann (im Veranlagungsverfahren) zu Arbeitslohnkorrekturen bezüglich der pauschalen Arbeitgeberleistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte führen. Bei der Überlassung eines Firmenwagens kann der Korrektur aber entgegengewirkt werden.mehr
Eine Zuzahlung zur Anschaffung eines Dienstwagens kann auf die Nutzungsdauer verteilt beim geldwerten Vorteil angerechnet und wie ein monatlicher Zuzahlungsbetrag behandelt werden. Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung dazu angepasst und wendet die geänderte Rechtsprechung bei entsprechender Vertragsgestaltung an.mehr
Durch die vermehrte Arbeit im Homeoffice steht der Firmenwagen in der Garage oder in einigen Fällen beim Arbeitgeber. Diskutabel wird damit insbesondere der Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Finanzverwaltung hat sich nun geäußert: Die 0,03-Prozent-Regelung ist auch für volle Monate der Nichtnutzung anzusetzen. mehr
Aktuell gibt es zahlreiche lohnsteuerliche Vergünstigungen, wenn Mitarbeitende ein Elektro- oder Hybridfahrzeug fahren. Bei Hybridfahrzeugen sind die Voraussetzungen aber ab 2022 verschärft worden - und es droht noch mehr: Die Verwaltung hat Ende 2021 einen Anwendungserlass zur lohnsteuerlichen Thematik herausgegeben. Anfang 2022 hat sie nun auch erstmals zu den umsatzsteuerlichen Folgen Stellung genommen.mehr
Der Kauf von Elektrofahrzeugen wird in Deutschland seit 2016 mithilfe des Umweltbonus gefördert. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich dieser zusammensetzt und wie Sie den Umweltbonus richtig verbuchen. Letzteres wird ausführlich anhand eines Praxis-Beispiels erklärt.mehr
Im Jahr 2021 haben der BFH, das Bundesverfassungsgericht und der EuGH einige Entscheidungen veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Kommentierungen am häufigsten aufgerufen wurden.mehr
Übernehmen Arbeitnehmer einen Teil der Anschaffungskosten für ihren Dienstwagen, mindern sie den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung. Dabei ist die Zuzahlung gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu verteilen.mehr
In unserem Entgelt-Quiz in Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsexpertin Birgit Ennemoser können Sie Ihr Wissen testen – zu aktuellen wie auch zu Grundlagenthemen der Lohnabrechnung. In diesem Teil geht es um die steuerliche Bewertung von Firmenwagen.mehr
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner "ständigen" Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn.mehr
Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen für die private Kfz-Nutzung sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen. Das gilt auch bei Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Kfz (entgegen R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Sätze 2 und 3 LStR).mehr
Wer Kosten für dienstliche Fahrten von der Steuer absetzen will, muss das gewählte Verkehrsmittel beachten. So können pauschale Kilometersätze nur für Fahrten mit Auto oder Motorrad angesetzt werden. Bei Reisen mit Bahn oder Flugzeug kommt es auf die tatsächlichen Kosten an.mehr
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer für deren privaten Gebrauch in Deutschland muss aufgrund eines EuGH-Urteils (C-288/19) grundsätzlich neu geregelt werden.mehr
Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstwagenüberlassung Kfz-Kosten selbst zu tragen, kann der geldwerte Vorteil gemindert werden. Es stellt sich die Frage, ob dies auch für die anteiligen Gebäudekosten der heimische Garage gilt. mehr
Die unentgeltliche Überlassung von Parkraum stellt grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber anfallende Parkgebühren übernimmt. Hierbei ist zu unterscheiden, wo diese anfallen und ob es sich um eine Dienstfahrt oder eine Privatfahrt handelt. Auch beim Dienstwagen gibt es einige Besonderheiten.mehr
Dienstwagen gehören zu den beliebtesten Leistungen in Benefit-Portfolios. Doch Dieselaffäre und Klimadebatte kratzen am Ruf dieses klassischen Statussymbols. Umweltfreundliche Dienstwagen liegen im Trend und auch aus finanzieller Sicht gibt es gute Gründe, jetzt zum Stecker zu greifen.mehr
Ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket (sog. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) mit vielen steuerlichen Maßnahmen soll Deutschland aus der Krise verhelfen. Was Arbeitgeber und deren Mitarbeiter dazu wissen müssen. mehr
Auch wenn viele Firmenparkplätze in den vergangenen Wochen leer blieben: Dienstwagen bleiben insbesondere für Mitarbeiter im Vertrieb alternativlos. In allen anderen Bereichen allerdings scheint die Nachfrage nach dem einstigen Statussymbol zu sinken. mehr
Bei einem Dienstwagen stellt der Nutzungsvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und ist nur insoweit anzuwenden, als der Dienstwagen auch tatsächlich dafür genutzt wurde. Die tatsächlichen Fahrten können mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer bewertet werden. mehr
In der schwarz-roten Koalition gibt es Pläne, Dienstwagen mit geringerem CO2-Ausstoß steuerlich noch stärker zu bevorzugen.mehr
Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System reicht zur Führung eines Fahrtenbuches nicht aus. Zusätzlich müssen neben dem Bewegungsprofil auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden.mehr
Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant längere und stärkere steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität und hat hierzu einen Gesetzentwurf veröffentlicht.mehr
Der Bundesrat hat zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die größtenteils ab 2019 in Kraft treten. Neben dem "Jahressteuergesetz 2018", dem rund 10 Milliarden starken Paket zu Entlastung von Familien wird der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die sog. Kalte Progression weiter abgebaut.mehr
Im Jahr 2018 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.mehr
Problematisch ist, ob in dem Fall, in dem die betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeugs mehr als 50 % beträgt und somit die sog. 1 %-Regelung greift, deren Anwendung zu dem Ergebnis führen kann, dass von diesem Kfz mehr als 50 % bis zu 100 % der gesamten Kfz-Kosten als private Nutzung versteuert werden müssen.mehr
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1%-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50% der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.mehr
Wer viel mit dem Auto unterwegs ist und dabei längere Strecken zurücklegt, sollte im Sommer immer eine Flasche Wasser zur Hand haben. Denn die Hitze macht dem Körper zu schaffen. Dagegen hilft viel trinken und öfter einmal eine Pause.mehr
Bei Arbeitnehmer-Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines PKW stellt sich die Frage, ob diese bei der Ermittlung des privaten Nutzungswerts gleichmäßig auf die Nutzungsdauer des PKW verteilt werden können.mehr
Das FG Köln erkannte in Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis an, bei dem der angestellte Ehepartner einen Dienstwagen privat nutzen durfte. Lohnkosten und Kfz-Aufwand waren beim Arbeitgeber-Ehegatten daher als Betriebsausgaben abziehbar.mehr
Die meisten Arbeitgeber wenden bei der Dienstwagenüberlassung die 1 %-Regelung an. Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen PKW-Kosten werden dann oft nicht berücksichtigt. Der Arbeitnehmer kann dies aber in seiner Steuererklärung korrigieren.mehr
Wird Krankengeld über längere Zeit bezogen, ist es zu dynamisieren. Dies geschieht über einen Anpassungsfaktor, der jährlich zum 1. Juli verändert wird. Die Dynamisierung führt in der Regel zur Erhöhung des Krankengeldes. Besonderheiten gelten für Krankengeldzuschüsse des Arbeitgebers.mehr
Die Fahrzeugüberlassung an nahestehende Personen mit Minijob hält einem Fremdvergleich nicht stand. Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden Minijobber keinen Firmenwagen überlassen; die hierdurch entstehenden Kosten wären nicht kalkulierbar. mehr
Dieselfahrverbote sind rechtens, hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt. Fahrverbote für Dieselfahrer in den Städten werden damit noch wahrscheinlicher. Das beeinflusste die Fuhrparkmanager bisher aber wenig: Wie eine Firmenwagenstudie zeigt, setzen die meisten Unternehmen trotzdem im Fuhrpark auf Dieselautos.mehr
Der Bundesfinanzhof hat den Abzug selbst getragener Benzinkosten und anderer individueller Kosten vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen zugelassen – neben den bisher schon möglichen pauschalen Nutzungsentgelten. Nun hat die Finanzverwaltung zur Anwendung einen Erlass herausgegeben.mehr
Ein elektronisches Fahrtenbuch kann den Nachweis von dienstlichen Fahrten vereinfachen und lästige Schreibarbeiten reduzieren. Hier lesen Sie, welche technischen Lösungen auf dem Markt sind und welche Anforderungen das Finanzamt an elektronische Fahrtenbücher stellt.mehr
Der Firmenwagen ist für viele Angestellte inzwischen ein Muss, für manchen Arbeitgeber eine Möglichkeit, Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren. Wer allerdings die laufenden Kosten trägt, ist in den Betrieben ganz unterschiedlich geregelt. Hier spendiert der Chef den Dienstwagen all inklusiv, dort beteiligt der Arbeitgeber seinen Angestellten an den Benzinkosten. Arbeitnehmer, die für die laufenden Ausgaben selbst etwas dazu tun, dürfen steuerlich nicht benachteiligt werden. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof.mehr
Ein kürzlich entschiedener Fall zeigt, dass es steuerlich von großer Bedeutung sein kann, welche Klauseln die Dienstwagenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer enthält. mehr
Übersteigt das vom Arbeitnehmer zu zahlende Nutzungsentgelt den Wert der Privatnutzung, kann der übersteigende Betrag nicht mindernd abgesetzt werden.mehr
Vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten mindern den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung auch bei der 1 %-Regelung (Rechtsprechungsänderung).mehr
Das BMF hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Weise die BFH-Rechtsprechung zum Behördenleasing insbesondere im Hinblick auf das Kriterium einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung auch außerhalb des Behördenleasings anzuwenden ist.mehr
Vernetzt, partizipativ, agil: Wie sich die Digitalisierung auf die Führungskultur auswirkt und wie sich Führungskräfte künftig aufstellen müssen, lesen Sie im Titelthema.mehr