Die umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer für deren privaten Gebrauch in Deutschland muss aufgrund eines EuGH-Urteils (C-288/19) grundsätzlich neu geregelt werden.mehr
Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstwagenüberlassung Kfz-Kosten selbst zu tragen, kann der geldwerte Vorteil gemindert werden. Es stellt sich die Frage, ob dies auch für die anteiligen Gebäudekosten der heimische Garage gilt. mehr
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Die unentgeltliche Überlassung von Parkraum stellt grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber anfallende Parkgebühren übernimmt. Hierbei ist zu unterscheiden, wo diese anfallen und ob es sich um eine Dienstfahrt oder eine Privatfahrt handelt. Auch beim Dienstwagen gibt es einige Besonderheiten.mehr
Der Absatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben soll in den nächsten Jahren massiv steigen. Zum Anreiz gibt es neben staatlichen Prämien beim Kauf zahlreiche lohnsteuerliche Vergünstigungen, wenn Mitarbeiter ein Elektro- oder Hybridfahrzeug fahren. Dazu gehört unter anderem die Halbierung oder Viertelung der geldwerten Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung. Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick. mehr
Dienstwagen gehören zu den beliebtesten Leistungen in Benefit-Portfolios. Doch Dieselaffäre und Klimadebatte kratzen am Ruf dieses klassischen Statussymbols. Umweltfreundliche Dienstwagen liegen im Trend und auch aus finanzieller Sicht gibt es gute Gründe, jetzt zum Stecker zu greifen.mehr
Ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket (sog. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) mit vielen steuerlichen Maßnahmen soll Deutschland aus der Krise verhelfen. Was Arbeitgeber und deren Mitarbeiter dazu wissen müssen. mehr
Auch wenn viele Firmenparkplätze in den vergangenen Wochen leer blieben: Dienstwagen bleiben insbesondere für Mitarbeiter im Vertrieb alternativlos. In allen anderen Bereichen allerdings scheint die Nachfrage nach dem einstigen Statussymbol zu sinken. mehr
Bei einem Dienstwagen stellt der Nutzungsvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und ist nur insoweit anzuwenden, als der Dienstwagen auch tatsächlich dafür genutzt wurde. Die tatsächlichen Fahrten können mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer bewertet werden. mehr
In der schwarz-roten Koalition gibt es Pläne, Dienstwagen mit geringerem CO2-Ausstoß steuerlich noch stärker zu bevorzugen.mehr
Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System reicht zur Führung eines Fahrtenbuches nicht aus. Zusätzlich müssen neben dem Bewegungsprofil auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden.mehr
Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant längere und stärkere steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität und hat hierzu einen Gesetzentwurf veröffentlicht.mehr
Schafft der Unternehmer ein E-Auto oder ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug als Firmenwagen an, zahlt er einen deutlich höheren Preis als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Aus diesem Grund wurde eine Sonderregelung für E-Autos und extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge eingeführt. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.mehr
Der Bundesrat hat zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die größtenteils ab 2019 in Kraft treten. Neben dem "Jahressteuergesetz 2018", dem rund 10 Milliarden starken Paket zu Entlastung von Familien wird der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die sog. Kalte Progression weiter abgebaut.mehr
Im Jahr 2018 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.mehr
Problematisch ist, ob in dem Fall, in dem die betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeugs mehr als 50 % beträgt und somit die sog. 1 %-Regelung greift, deren Anwendung zu dem Ergebnis führen kann, dass von diesem Kfz mehr als 50 % bis zu 100 % der gesamten Kfz-Kosten als private Nutzung versteuert werden müssen.mehr
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1%-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50% der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.mehr
Wer viel mit dem Auto unterwegs ist und dabei längere Strecken zurücklegt, sollte im Sommer immer eine Flasche Wasser zur Hand haben. Denn die Hitze macht dem Körper zu schaffen. Dagegen hilft viel trinken und öfter einmal eine Pause.mehr
Bei Arbeitnehmer-Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines PKW stellt sich die Frage, ob diese bei der Ermittlung des privaten Nutzungswerts gleichmäßig auf die Nutzungsdauer des PKW verteilt werden können.mehr
Das FG Köln erkannte in Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis an, bei dem der angestellte Ehepartner einen Dienstwagen privat nutzen durfte. Lohnkosten und Kfz-Aufwand waren beim Arbeitgeber-Ehegatten daher als Betriebsausgaben abziehbar.mehr
Die meisten Arbeitgeber wenden bei der Dienstwagenüberlassung die 1 %-Regelung an. Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen PKW-Kosten werden dann oft nicht berücksichtigt. Der Arbeitnehmer kann dies aber in seiner Steuererklärung korrigieren.mehr
Wird Krankengeld über längere Zeit bezogen, ist es zu dynamisieren. Dies geschieht über einen Anpassungsfaktor, der jährlich zum 1. Juli verändert wird. Die Dynamisierung führt in der Regel zur Erhöhung des Krankengeldes. Besonderheiten gelten für Krankengeldzuschüsse des Arbeitgebers.mehr
Die Fahrzeugüberlassung an nahestehende Personen mit Minijob hält einem Fremdvergleich nicht stand. Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden Minijobber keinen Firmenwagen überlassen; die hierdurch entstehenden Kosten wären nicht kalkulierbar. mehr
Dieselfahrverbote sind rechtens, hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt. Fahrverbote für Dieselfahrer in den Städten werden damit noch wahrscheinlicher. Das beeinflusste die Fuhrparkmanager bisher aber wenig: Wie eine Firmenwagenstudie zeigt, setzen die meisten Unternehmen trotzdem im Fuhrpark auf Dieselautos.mehr
Der Bundesfinanzhof hat den Abzug selbst getragener Benzinkosten und anderer individueller Kosten vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen zugelassen – neben den bisher schon möglichen pauschalen Nutzungsentgelten. Nun hat die Finanzverwaltung zur Anwendung einen Erlass herausgegeben.mehr
Derzeit wird das Dienstrad-Leasings stark beworben. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, der Arbeitnehmer spart Steuern und bekommt ein schickes Rad. Vorsicht ist aber in der Entgeltabrechnung geboten, wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad nach Ablauf der Leasingzeit vergünstigt kaufen kann.mehr
Ein elektronisches Fahrtenbuch kann den Nachweis von dienstlichen Fahrten vereinfachen und lästige Schreibarbeiten reduzieren. Hier lesen Sie, welche technischen Lösungen auf dem Markt sind und welche Anforderungen das Finanzamt an elektronische Fahrtenbücher stellt.mehr
Der Firmenwagen ist für viele Angestellte inzwischen ein Muss, für manchen Arbeitgeber eine Möglichkeit, Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren. Wer allerdings die laufenden Kosten trägt, ist in den Betrieben ganz unterschiedlich geregelt. Hier spendiert der Chef den Dienstwagen all inklusiv, dort beteiligt der Arbeitgeber seinen Angestellten an den Benzinkosten. Arbeitnehmer, die für die laufenden Ausgaben selbst etwas dazu tun, dürfen steuerlich nicht benachteiligt werden. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof.mehr
Ein kürzlich entschiedener Fall zeigt, dass es steuerlich von großer Bedeutung sein kann, welche Klauseln die Dienstwagenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer enthält. mehr
Übersteigt das vom Arbeitnehmer zu zahlende Nutzungsentgelt den Wert der Privatnutzung, kann der übersteigende Betrag nicht mindernd abgesetzt werden.mehr
Vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten mindern den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung auch bei der 1 %-Regelung (Rechtsprechungsänderung).mehr
Das BMF hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Weise die BFH-Rechtsprechung zum Behördenleasing insbesondere im Hinblick auf das Kriterium einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung auch außerhalb des Behördenleasings anzuwenden ist.mehr
Die ideale Ergänzung zu jedem Lohnabrechnungsprogramm! Haufe Entgelt Office Premium liefert Ihnen ergänzend zu Ihrem Abrechnungsprogramm rechtssichere Fachinformationen, zeitsparende Arbeitshilfen und praxisnahe Online-Seminare, mit denen Sie Ihre Abrechnung noch effizienter gestalten.mehr
Vernetzt, partizipativ, agil: Wie sich die Digitalisierung auf die Führungskultur auswirkt und wie sich Führungskräfte künftig aufstellen müssen, lesen Sie im Titelthema.mehr
Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch für Pendelfahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, muss der Arbeitgeber diesen Vorteil lohnsteuerlich gesondert erfassen. Zur Vorteilsermittlung kann er entweder auf die pauschale 0,03 %-Methode oder eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten zurückgreifen. Letztere Methode lohnt bei wenigen Fahrten.mehr
Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen geleasten Pkw zur Verfügung gestellt, so kann er die Leasingraten, die der Arbeitgeber von seinem Gehalt einbehält, nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen.mehr
Wer einen Firmenwagen fährt, muss sich steuerlich entscheiden: Entweder wird die private Nutzung mit der 1-Prozent-Methode versteuert oder aber der Betreffende muss ein Fahrtenbuch führen. Wie aber ist es, wenn der Arbeitnehmer nebenbei auch selbstständig tätig ist? Der Bundesfinanzhof wusste die Antwort: kein Betriebsausgabenzug für Firmenwagen, wenn der Chef alles bezahlt hat und der Privatanteil mit der 1-Prozent-Methode versteuert wurde.mehr
Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten in seiner Gewinnermittlung entsprechend erfassen muss. mehr
Bei Überlassung eines PKW im Rahmen der 1 %-Regelung an den Arbeitnehmer kann dieser im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit keine Betriebsausgaben abziehen.mehr
Der III. Senat BFH hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen PKW auch für seine selbstständige Tätigkeit nutzen darf, keine Betriebsausgaben für den PKW abziehen kann, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des PKW getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der sog. 1 %-Regelung versteuert worden ist.mehr
Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung führt zu einem lohnsteuerbaren Nutzungsvorteil, der regelmäßig nach der Ein-Prozent-Regelung bewertet wird. Eine taggenaue Berechnung des geldwerten Vorteils ist nicht zulässig, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt.mehr
Der 6. Senat des FG Baden-Württemberg entschied, dass für jeden Kalendermonat der volle Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassenen Fahrzeugs anzusetzen ist. Eine taggenaue Berechnung komme nicht in Betracht.mehr
Die 1-%-Regelung bzw. die Fahrtenbuchmethode gilt nicht, wenn ein Leasingfahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist.mehr
Wenn ein Angestellter den Dienstwagen gleichzeitig als Geschäftswagen für die eigene Firma nutzt, darf er dafür kein Aufwand geltend machen, urteilte das Finanzgericht Münster. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Benzinkosten für einen Dienstwagen bei Anwendung der 1%-Regelung als Werbungskosten abziehbar sind - sogar die auf Privatfahrten entfallenden.mehr
Die Umsatzbesteuerung der PKW-Überlassung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer kann anhand der ertragsteuerrechtlichen Werte geschätzt werden.mehr
Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer der Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19 %) unterliegt. mehr
Mit einem neuen Anwendungserlass erläutert die Finanzverwaltung ausführlich, wie der geldwerte Vorteil bei einer Dienstwagengestellung mit Chauffeur zu ermitteln ist. Damit wird die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt.mehr
Die Kosten eines Sportwagens sind nicht abziehbar, soweit ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer die Aufwendungen nicht auf sich genommen hätte.mehr
Verteilt der bilanzierende Arbeitgeber eine Leasingsonderzahlung durch Bilden eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens auf die Laufzeit des Vertrags, sind die auf private Fahrten des Arbeitnehmers entfallenden Aufwendungen nur aus dem Teil der Leasingsonderzahlung zu berechnen, der sich bei dem Arbeitgeber in diesem Jahr gewinnmindernd auswirkt.mehr
Ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig.mehr