Dienstwagenbesteuerung nach CO2-Ausstoß staffeln
"Eine weitere Staffelung der Dienstwagensteuer nach Antriebsart und Emissionen ist ebenso sinnvoll wie der Umbau der Kfz-Steuer mit einer stärkeren CO2-Komponente", sagte der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ulrich Lange (CSU), der "Rheinischen Post" (Samstag). Auch SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte: "Eine stärkere Orientierung der Dienstwagenbesteuerung an den CO2-Emissionen ist aus klimapolitischer Sicht durchaus sinnvoll."
Änderungen im Jahressteuergesetz 2019
Erst am Mittwoch hatte das Bundeskabinett ein milliardenschweres Steuerpaket (Jahresssteuergesetz 2019) auf den Weg gebracht, um die Nachfrage nach Elektroautos anzukurbeln. Dabei geht es zum Beispiel um eine Verlängerung eines Steuerprivilegs für Elektro-Dienstwagen.
Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge nur noch ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung läuft Ende 2021 und soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden.
Variabler Prozentsatz des anzusetzenden Listenpreises
Die "Rheinische Post" berichtete unter Berufung auf Koalitionskreise, bei Dienstwagen könnte der Prozentsatz des anzusetzenden Listenpreises je nach Emissionen und Antriebsart künftig zwischen 0,25 und einem Prozent oder mehr schwanken.
Die Überlegungen kommen mitten in der Debatte um mehr Klimaschutz. Das Klimakabinett der Bundesregierung will am 20.9.2019 über ein Maßnahmenpaket entscheiden.
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