Förderung von E-Dienstwagen verlängern

Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant längere und stärkere steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität und hat hierzu einen Gesetzentwurf veröffentlicht.

Die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen, heißt es im Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der E-Mobilität. "Über die bereits bestehenden Vorteile für Elektroautos hinaus bedarf es einer Verstärkung und Verstetigung der steuerlichen Anreize, um diese Ziele zu erreichen."

Sonderabschreibung für Lieferfahrzeuge

Nach der bisherigen Planung soll das Kabinett dem Entwurf in der kommenden Woche zustimmen. Konkret plant Scholz etwa eine längere steuerliche Förderung bei der privaten Nutzung eines Elektroautos als Dienstwagen sowie eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge. "Die Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs", heißt es im Entwurf.

Scholz hatte bereits angekündigt, er wolle Elektroautos länger staatlich fördern als bislang geplant. Damit will der SPD-Politiker die deutsche Autoindustrie bei ihrem schwierigen Umbruch hin zu alternativen Antrieben wie E-Autos unterstützen. Zwar sind die Neuzulassungen von E-Autos gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau.

Steuerliche Förderung durch JStG 2018

Seit Jahresbeginn muss ein Arbeitnehmer, der sein E-Auto auch als Dienstwagen nutzt, nur einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern . Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind es 1,0 Prozent. Die Regelung ist bisher auf drei Jahre befristet (mehr dazu im Top-Thema "JStG 2018").

dpa