Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
Bisher: Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll abgewickelt
Aktuell unterliegt die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Sie wird als Verbrauchsteuer von den Zollbehörden erhoben und nach den für Zölle geltenden Vorschriften abgewickelt. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert, ergänzt um bestimmte Abgaben, Zölle sowie Transport- und Vermittlungskosten bis zum Bestimmungsort.
Die Einfuhr unterliegt den gleichen Steuersätzen wie entsprechende Lieferungen im Inland, regelmäßig 19 % bzw. 7 % bei bestimmten Waren. Die Steuer entsteht grundsätzlich mit Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr.
Unternehmer können die entstandene EUSt als Vorsteuer abziehen, wenn der eingeführte Gegenstand für das Unternehmen verwendet wird. Damit wird ein wettbewerbsneutraler Grenzausgleich erreicht: Importierte Waren werden umsatzsteuerlich so belastet wie Inlandswaren, da die EUSt parallel zur inländischen Umsatzsteuer abziehbar ist.
Die Belastung von Einfuhren bildet das Gegenstück zur Entlastung von Ausfuhren nach dem Bestimmungslandprinzip. Gleichwohl führt die Vorfinanzierung der EUSt im bestehenden System zu Liquiditäts- und Zinseffekten.
Genau hier setzt ein Verrechnungsmodell an, das ab 1.1.2030 zur Verfügung stehen soll und diesen Vorfinanzierungseffekt künftig vermeiden soll.
Wichtiges Signal für Wettbewerb und Bürokratieabbau
In einer Pressemitteilung informiert der DStV : Nach den Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die Finanzministerkonferenz am 10.9.2026 die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der EUSt beschlossen. Dies habe der DStV seit Jahren gefordert und sich auch selbst in die Entwicklung eingebracht. Aus Sicht des Verbands ist damit ein zentraler Schritt für den Standort Deutschland gemacht, weil Liquiditätsbelastungen reduziert und Verfahren vereinfacht werden.
Der DStV betont, dass die politische Notwendigkeit zur Weiterentwicklung bereits in den Koalitionsverträgen 2021 und 2025 angelegt war. Daher müsse nun auf eine zügige gesetzgeberische Umsetzung und den Aufbau der technischen Infrastruktur gedrängt werden.
Was das Verrechnungsmodell leisten soll
Beim Verrechnungsmodell soll die EUSt nicht mehr an der Grenze bei den Zollstellen gezahlt werden. Unternehmen würden die Steuer künftig in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erklären und zeitgleich als Vorsteuer geltend machen. Das macht das Verfahren aus Sicht des DStV schlanker und führe zu einem liquiditätsneutralen Ablauf.
Zudem orientiere sich das Konzept am europäischen Standard, der bereits in vielen Mitgliedstaaten praktiziert wird und auch für KMU geeignet ist. Ziel sei - so der Verband - unterschiedliche Zahlungszeitpunkte zu vermeiden und die Abwicklung weitgehend zu automatisieren.
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