Nach höchstrichterlichem Urteil schließt eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen – im Urteilsfall Treibstoffkosten ‑ die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Dienstwagenbesteuerung aus. Wir zeigen auf, in welchen Fällen das Finanzamt großzügiger sein könnte und was bei der Kostenermittlung für das Fahrtenbuch generell zu beachten ist.mehr
Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Auch bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen müssen die Kosten für die Privatnutzung ermittelt und versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge gibt es diesbezüglich zwei Möglichkeiten: die sog. 1-%-Regelung sowie die Fahrtenbuchmethode. Welche Methode wann genutzt werden kann, erfahren Sie hier. mehr
Wird ein Dienstwagen an einer betrieblichen Zapfsäule betankt, die weder die abgegebene Treibstoffmenge noch den Preis anzeigt, dürfen die für Zwecke der Fahrtenbuchmethode zu ermittelnden Treibstoffkosten aus dem geschätzten Verbrauch des Fahrzeugs abgeleitet werden. Diese Schätzung führt nach einem Urteil des FG München nicht zur Verwerfung der Fahrtenbuchmethode.mehr
Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System reicht zur Führung eines Fahrtenbuches nicht aus. Zusätzlich müssen neben dem Bewegungsprofil auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden.mehr
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat, muss er für diesen Vorteil Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlen. Trägt er einen Teil der Kfz-Kosten selbst und wird die Fahrtenbuchmethode angewendet, dürfen diese laut BFH nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die gezahlten Beträge höher als der geldwerte Vorteil sind.mehr
Der heutige Steuertipp beschäftigt sich mit dieser Frage: Wie wird eine Leasingsonderzahlung beim Ermitteln der lohnsteuerlichen Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils für einen privat genutzten Dienstwagen berücksichtigt?mehr
Bei Firmenwagenüberlassungen wird für Zwecke der Lohnsteuer oft die Fahrtenbuchmethode angewandt. Dabei sind die Gesamtkosten periodengerecht anzusetzen. Eine Leasingsonderzahlung ist deshalb zeitanteilig zu berücksichtigen.mehr
Die Anforderungen, die die Finanzverwaltung an das Führen eines Fahrtenbuches stellt, sind hoch. Sie werden durch die laufende Rechtsprechung nicht lockerer. Aktuell hatte das Finanzgericht Münster nicht anerkannt, dass das Fahrtenbuch während und nicht Anfang des Jahres begonnen wurde.mehr
Aktuell hat ein Finanzgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung nicht mitten im Jahr zum Fahrtenbuch wechseln darf. Ähnliches gilt auch für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber.mehr