Unter der Rubrik "Aus der Praxis ‒ für die Praxis" greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zur privaten Pkw-Nutzung eines GmbH-Gesellschafters und einer evtl. vorliegenden verdeckten Gewinnausschüttung.mehr
Der geldwerte Vorteil privat genutzter Dienstwagen kann nicht mit der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden, wenn Kosten nicht vollständig belegbar sind.mehr
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Was gilt bei Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens? Die Verwaltung hat die Rechtsprechung der vergangenen Jahre aufgenommen und ihre Verwaltungsanweisungen entsprechend ergänzt.mehr
Muss ein Auto wegen eines Unfalls zur Reparatur in die Werkstatt, steht dem Geschädigten in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Doch gilt dies auch, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt, der nur gelegentlich gefahren wird?mehr
Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen – hier: Treibstoffkosten – schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.mehr
Der Erwerb eines PKW zur langfristigen Vermietung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. Der Vorsteuerabzug des Vermieters ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich.mehr
Zur Frage der Berücksichtigung einer Leasing-Sonderzahlung im Zusammenhang mit der Kostendeckelungsregelung bei privater Nutzung eines betrieblichen Pkw hatte sich der BFH in einem Urteil vom 17.5.2022 geäußert. mehr
Unter der Rubrik "Aus der Praxis ‒ für die Praxis" greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zur korrekten ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Buchung der privaten Nutzung eines extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs.mehr
Grundsätzlich ist bei der privaten Nutzung eines Firmen-Pkws danach zu unterscheiden, ob die Überlassung als unentgeltliche Wertabgabe erfolgt oder ob es sich um einen Leistungsaustausch handelt.mehr
Die weit überwiegende betriebliche Nutzung eines Fahrzeuges kann nicht nur anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Seine diesbezügliche Rechtsauffassung bestätigte der BFH in seinem Urteil vom 16.3.2022. mehr
Der Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW für den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kann nicht nur durch ein Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel erbracht werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.7.2020, III R 62/19, BFHE 271, 71, BFH/NV 2021, S. 704).mehr
Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.mehr
Auch bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen müssen die Kosten für die Privatnutzung ermittelt und versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge gibt es diesbezüglich zwei Möglichkeiten: die sog. 1-%-Regelung sowie die Fahrtenbuchmethode. Welche Methode wann genutzt werden kann, erfahren Sie hier. mehr
Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen und nutzt er diesen auch privat, dann muss er für die private Nutzung Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlen. Trägt er bestimmte Kosten selbst, kann er diese vom steuerpflichtigen Betrag abziehen und mindert so seine Steuer- und Sozialversicherungsbelastung.mehr
Beim Verkauf von Wirtschaftsgütern des notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögens werden die stillen Reserven aufgedeckt. Bei einem gemischt betrieblich-privat genutzten Pkw werden die stillen Reserven in voller Höhe trotz der vorangegangenen Besteuerung der Nutzungsentnahme besteuert. So hat es der BFH entschieden. Bleibt es bei dieser Rechtsfolge?mehr
Die Regeln für die private Pkw-Nutzung sind je nach Anschaffungszeitpunkt unterschiedlich und werfen häufig Fragen auf. Nachfolgend erhalten Sie eine praktische Übersicht, die zeigt, welche Fahrzeuge begünstigt sind und wie Sie je nach Anschaffungszeitpunkt die private Nutzung berechnen können.mehr
Der Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw ist nicht nur durch die Führung eines Fahrtenbuchs möglich, so der BFH.mehr
Der Nachweis der betrieblichen und außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw im Rahmen von § 7g EStG kann nicht nur durch ein Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel geführt werden.mehr
Die Berechnung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen wurde aufgrund des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes äußerst komplex. Kurz und knapp zusammengefasst, welche Werte und Prozentsätze ab wann gelten, erläutert hier Wilhelm Krudewig.mehr
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir aus den Bereichen Buchführung, Bilanzierung und Steuern im Unternehmen Kundenanfragen auf und ein Fachautor gibt die Antworten: Inwieweit gelten die Grundsätze für die Überlassung eines Firmenwagens ohne Privatnutzung an Arbeitnehmer auch für den Unternehmer?mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zur privaten Pkw-Nutzung von E-Firmenwagen.mehr
GmbH-Gesellschafter können als Arbeitnehmer ihrer GmbH einen Firmen-Pkw für private Zwecke nutzen. Die private Nutzung ist als geldwerter Vorteil beim Arbeitslohn einzubeziehen. Alternativ kann die private Nutzung eines Dienstwagens durch einen Mietvertrag geregelt sein.mehr
Nutzen Einnahmen-Überschussrechner ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme zu erfassen.mehr
Die Junggesellenregelung wurde gekippt. Welche Ausnahme hinsichtlich der Versteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen noch genutzt werden kann, lesen Sie hier.mehr
Dass sie ein Fahrzeug fast ausschließlich betrieblich nutzen, können Unternehmer und Selbstständige nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachweisen. Bedenken sollten sie dies, wenn sie einen Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung bilden.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis - für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen zu interessanten Themen auf und ein Fachautor beantwortet die Fragen. Heute eine Frage zur Privatnutzung von Hybrid-Elektrofahrzeugen und der Halbierung des privaten Nutzungsanteils.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis - für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen zu interessanten Themen auf und ein Fachautor gibt die Antworten. Heute eine Frage zu Elektrofahrzeugen: Für welchen Zeitraum gilt der reduzierte Listenpreis für die private Nutzung?mehr
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden: Auch bei Taxen findet der Listenpreis für die Berechnung des zu versteuernden Wertes der privaten Pkw-Nutzung von Firmenwagen mit der 1-%-Regelung Anwendung.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis - für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen zu interessanten Themen auf und ein Fachautor gibt die Antworten. Heute eine Frage zu Elektrofahrzeugen: Wie wird ein gebrauchter Hybrid-Firmenwagen behandelt?mehr
Der für die 1 %-Regelung anzuwendende Listenpreis ist nicht der für bestimmte Berufsgruppen gewährte Sonderpreis (hier: Taxigewerbe), sondern der Preis, zu dem ein privater Kunde das Fahrzeug erwerben könnte.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis - für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen zu interessanten Themen auf und ein Fachautor gibt die Antworten. Heute die Frage: Werden für die Berechnung der privaten Pkw-Nutzung die Nettobeträge oder die Bruttobeträge einbezogen?mehr
Kann für den zu versteuernden Nutzungsanteil für private Fahrten mit dem Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim Unternehmer wie beim Arbeitnehmer ein bestimmter Betrag hinzugerechnet werden, wenn nur wenige Fahrten erfolgen? Der BFH hat eine Anwendung der Rechtsprechung zur Berechnung bei Arbeitnehmern für Unternehmer verneint. Lesen Sie hier, wie Sie rechnen müssen.mehr
Fraglich ist, ob eine Kürzung der Betriebseinnahme bei Veräußerung eines zu 75 % privat genutzten im Betriebsvermögen gehaltenen Pkw insoweit in Betracht kommt, als der Pkw privat genutzt wurde.mehr
Der Bundesfinanzhof urteilte: Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, bei Anwendung der 1%-Methode und bei zu mehr als 50% privat genutzten Fahrzeugen, die Nutzungsentnahme auf 50% der Gesamtaufwendungen zu begrenzen.mehr
Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Die Sachverhalte müssen sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich beurteilt werden. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.mehr
Das Bundesfinanzministerium hat zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines Fahrzeugs an Mitarbeiter in einem umfangreichen Schreiben Zweifelsfragen beantwortet.mehr
Bei der Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines Firmen-Pkw und Anwendung der 1%-Methode ist der inländische Bruttolistenpreis des Fahrzeugs maßgebend. Wie dieser bei einem ausländischen Fahrzeug ermittelt wird, dazu hatte der BFH Stellung bezogen.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute die Frage zur privaten Pkw-Nutzung von Unternehmern hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei Unternehmern, die teilweise steuerfreie Leistungen erbringen.mehr
Die Umsatzsteuerpflicht der Pkw-Überlassung durch eine Kapital- oder Personengesellschaft an ihre(n) Gesellschafter-Geschäftsführer war Thema einer Verfügung der OFD Niedersachsen. Die OFD gibt Hinweise für den Fall des selbstständigen als auch des nichtselbstständigen Gesellschafter-Geschäftsführers.mehr
Wieder ein Dauerstreit beendet: Nur wer auch ein Fahrzeug fahren darf, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Das heißt, der bisherige Grundsatz, dass die 1-%-Regelung auch dann greift, wenn das Fahrzeug zur Verfügung steht – egal, ob es genutzt wird – ist vom Tisch.mehr
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat, muss er für diesen Vorteil Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlen. Trägt er einen Teil der Kfz-Kosten selbst und wird die Fahrtenbuchmethode angewendet, dürfen diese laut BFH nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die gezahlten Beträge höher als der geldwerte Vorteil sind.mehr
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat, muss er für diesen Vorteil Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlen. Trägt er einen Teil der Kfz-Kosten selbst und wird die 1%-Regelung angewendet, mindern diese laut BFH den zu versteuernden geldwerten Vorteil.mehr
Immer wieder besteht Streit mit der Finanzverwaltung bezüglich der Anerkennung von Fahrtenbüchern. Klar – denn mit einem Fahrtenbuch lassen sich die Kosten für das Betriebsfahrzeug zu 100% steuerlich geltend machen und in Höhe des errechneten Privatanteils werden diese als fiktive Einnahmen gegengerechnet.mehr
Die Trennung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen bei Vorführwagen ist in der täglichen Buchhaltungspraxis recht kompliziert. Unser Top-Thema vermittelt einen Überblick über die Handhabung. In der Automobilbranche gibt es den neuen Branchenkontenrahmen SKR 51, dessen Konten jedoch nicht in diesen Beispielen verwendet worden sind. Wenn möglich, sind die Konten der allgemein gültigen DATEV-Spezialkontenrahmen SKR 03 und 04 als Beispiel herangezogen worden.mehr
Der heutige Steuertipp beschäftigt sich mit dieser Frage: Wie wird eine Leasingsonderzahlung beim Ermitteln der lohnsteuerlichen Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils für einen privat genutzten Dienstwagen berücksichtigt?mehr
Wenn ein Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt wird, ist der private Nutzungsanteil beim Unternehmer gewinnerhöhend zu erfassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil (Arbeitslohn) zu versteuern (§ 8 Abs. 2 EStG).mehr
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dürfen den Gewinn nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, sondern nur in Höhe der Entfernungspauschale mindern. Was aber, wenn eine Einzelfahrt zwischen Wohnung und Betrieb durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird?mehr
Vom Steuerpflichtigen besprochene Kassetten, die unter Abschreiben der Bänder in Excel-Tabellen übertragen werden, erfüllen nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Auch die erstellten Excel-Tabellen, die am Jahresende gebunden werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.mehr
Vom Steuerpflichtigen besprochene Kassetten, die durch Abschreiben der Bänder in Excel-Tabellen übertragen werden, erfüllen nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Auch nicht die erstellten Excel-Tabellen, die am Jahresende gebunden werden.mehr