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Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der USt


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1-%-Regelung ESt und sachgerechte Schätzung bei USt

Die Wertermittlung nach 1-%-Regelung für die Einkommensteuer und die sachgerechte Schätzung für die Umsatzsteuer sind eine weitere Variante zur Berechnung des zu versteuernden Wertes der privaten Pkw-Nutzung eines Unternehmers.

Unterliegt die private Pkw-Nutzung der Umsatzsteuer, kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auch mit einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden. Bei einem Fahrzeug, das der Unternehmer überwiegend – also zu mehr als 50 % – betrieblich nutzt, muss die private Nutzung zwangsläufig unter 50 % betragen. Die private Nutzung wird bei einer überwiegenden betrieblichen Nutzung regelmäßig deutlich unter 50 % liegen.

Praxis-Beispiel Pkw-Nutzung Unternehmer: 1-%-Regelung einkommensteuerlich und sachgerechte Schätzung Umsatzsteuer

Ein Unternehmer hat einen Firmenwagen, dessen Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung 30.500 EUR betragen hat. Tatsächlich bezahlt hat er nur 28.560 EUR (24.000 EUR zuzüglich 4.560 EUR Umsatzsteuer). Der Unternehmer hat kein Fahrtenbuch geführt und muss bei der Einkommensteuer die 1-%-Regelung anwenden. Anhand anderer Aufzeichnungen kann der Unternehmer darlegen, dass der Umfang seiner Privatfahrten bei 30 % liegt. Die Kostensituation für das gesamte Jahr sieht wie folgt aus:

Tatsächliche Kosten pro Jahr

Kosten ohne Vorsteuer in EUR

Kosten mit Vorsteuer in EUR

Abziehbare Vorsteuer in EUR

Abschreibung von 24.000 EUR

Laufende Kosten (Benzin)

Reparatur/Wartung/Pflege

Versicherung

Kfz-Steuer

Sonstige Kosten (z.B. ADAC)




1.028,00

276,00

158,00

4.000,00

2.400,00

1.000,00



100,00

4.560,00

456,00

190,00



19,00

Beträge insgesamt

1.462,00

7.500,00

5.225,00

private Nutzung 30 %

438,60

2.250,00

19% Umsatzsteuer

427,50

Vorgehen Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer ist unterschiedlich vorzugehen:

  • bei der Einkommensteuer sind 1 % vom gerundeten Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen und
  • bei der Umsatzsteuer werden als Bemessungsgrundlage 30 % der Kosten angesetzt, für die einen Vorsteuerabzug beansprucht worden ist (7.500 EUR x 30% = 2.250 EUR).


Beschreibung

1-%-Methode in EUR

Sachgerechte Schätzung in EUR

Bruttolistenpreis (abgerundet) 30.500 EUR x 1% x 12 Monate


3.660,00


tatsächliche Kosten mit Vorsteuerabzug:  7.500,00

private Nutzung, umsatzsteuerpflichtiger Teil


2.250,00

30% von 7.500  = 2.250,00

Differenz = umsatzsteuerfreier Teil


1.410,00

Umsatzsteuer: 2.250 EUR x 19 %


427,50

Bruttobetrag: 2.250,00 + 427,50 = 2.677,50


Ermittlung des Gesamtbetrags:

30.500 EUR x 1% x 12 Monate

3.660,00 EUR

umsatzsteuerfreier Anteil

1.410,00 EUR

1.410,00 EUR

umsatzsteuerpflichtig

2.250,00 EUR

Umsatzsteuer (2.250 EUR x 19%)

   427,50 EUR

2.677,50 EUR

Gesamtbetrag (einschl. Umsatzsteuer)

4.087,50 EUR


Die umsatzsteuerpflichtige private Kfz-Nutzung ist mit 2.250 EUR anzusetzen und die umsatzsteuerfreie private Kfz-Nutzung mit 1.410 EUR.

So wird gebucht

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

4.087,50

8924/4639

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmends ohne USt (Kfz-Nutzung)

1.410

8921/4645

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmends 19% USt (Kfz-Nutzung)

2.250

1776/3806

Umsatzsteuer 19%

427,50

Wenn die 1-%-Methode auch bei der Umsatzsteuer angewendet würde, müsste (wie die nachfolgende Berechnung zeigt) mehr Umsatzsteuer gezahlt werden.

Bruttolistenpreis (abgerundet)

30.500 EUR x 1% x 12 Monate

3.660,00 EUR

abzüglich 20%

   732,00 EUR

= umsatzsteuerpflichtiger Anteil

2.928,00 EUR

19% Umsatzsteuer

   556,32 EUR

USt bei sachgerechter Schätzung

   427,50 EUR

= Ersparnis an Umsatzsteuer

   128,82 EUR

Praxis-Tipp Pkw-Nutzung Unternehmer: Wann die sachgerechte Schätzung günstiger ist

Die sachgerechte Schätzung kann immer dann angewendet werden, wenn sie zu einem besseren Ergebnis führt als die 1-%-Regelung abzüglich 20 %. Bei einer privaten Nutzung knapp unter 50 % kann die sachgerechte Schätzung ungünstiger ausfallen. Die sachgerechte Schätzung ist jedoch in der Regel vorteilhafter, wenn die Kfz-Kosten, z.B. nach Wegfall der Abschreibung, niedrig ausfallen.


16 Kommentare
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T

Totti

Mon Oct 24 18:18:41 CEST 2022 Mon Oct 24 18:18:41 CEST 2022

Die Berechnung im Praxis-Beispiel im Kapitel "1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer" ist falsch.

Der Bruttobetrag ergibt sich aus den 1% vom Bruttolistenpreis (3.660 EUR) und nicht aus dem umsatzsteuerpflichtigen Anteil (2.928 EUR) addiert um den Steueranteil (556,32 EUR).
Der Bruttobetrag beträgt also 4.216,32 EUR.

Die Differenz zum Beispiel aus dem vorherigen Kapitel mit der sachgerechten Schätzung sind damit auch die 128,82 EUR (4.216,32 - 4.087,50).

A

Anita09123

Fri Mar 26 10:57:40 CET 2021 Fri Mar 26 10:57:40 CET 2021

Die Artikel sind sehr aufschlussreich. Ich habe aber bei der Fahrtenbuchmethode das Problem, das das Fahrzeug mit einem IAB "belegt" ist. Welche Abschreibung muss ich jährlich in die Kosten einbeziehen?. Im ersten Jahr den vollen IAB - Abzug als Kürzung der Anschaffungskosten?? oder die auf 6 Jahre verteilte "Normale"Abschreibung?

M

Michael Baum

Thu Mar 04 20:10:11 CET 2021 Thu Mar 04 20:10:11 CET 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel!

Irgendwie konkurrieren für mich allerdings zwei Sätze:
1. "Für die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, muss der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen."
2. "Ein gemischt genutzter Pkw kann in vollem Umfang dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden."

Ich würde gerne das "Praxis-Beispiel: Kilometerpauschale plus Vorsteuerabzug" dazu etwas weiter fort führen:

Der Unternehmer fährt mit dem Pkw jährlich je 20.000km.
Anteil der betrieblichen Fahrten:
1. Jahr: 8.000 km (40%)
2. Jahr: 5.000 km (25%)
3. Jahr: 8.000 km (40%)
Die betrieblichen Fahrten werden über die Kilometerpauschale geltend gemacht.

Ausgaben in den Folgejahren: jew. 3000,- zzgl. USt 570,- (Tanken, Service, ...)


Kann der Unternehmer jetzt 100% der Kosten (Anschaffung + laufende Kosten) seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen (4750,- + 3*570,-), ohne Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen zu müssen?

Oder muss er in diesem Fall Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen? Wie wird dieser dann in den einzelnen Jahren berechnet?

A

André Christiansen

Wed May 20 18:39:13 CEST 2020 Wed May 20 18:39:13 CEST 2020

Hallo!
Wenn ich das richtig sehe, ist in dem oben genannten Beispiel die "Abziehbare Vorsteuer in EUR" nicht korrekt.
Es wurden die Beträge der "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 0,19 gerechnet.
Richtig wäre aber: "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 19 / (100 + 19).

Oder habe ich etwas übersehen?

S

Stefan Butsch

Thu Apr 16 10:33:49 CEST 2020 Thu Apr 16 10:33:49 CEST 2020

Sehr geehrter Herr Krudewig,

sind bei der Ermittlung der Kosten für die Kostendeckelung für ein in 2019 angeschafftes Hybridfahrzeug die Leasingraten auch zu halbieren?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung

D

Dominic Harnisch

Fri Jan 04 10:42:00 CET 2019 Fri Jan 04 10:42:00 CET 2019

Im Beispiel "Fahrtenbuchmethode: Berechnung der Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung" nutzen Sie bei den "Kosten mit Vorsteuer" die Nettobeträge zur Ermittlung "Privatnutzung (umsatzsteuerpflichtig)". In vielen anderen Quellen werden jedoch die Bruttobeträge genutzt. Häufig werden auch andere Sachkonten bzw. Buchungssätze genutzt, wie z.B.:

4120 an 8611 + 8590

SInd beide Varianten zulässig?

S

Sabine Veith

Tue Feb 06 11:30:59 CET 2018 Tue Feb 06 11:30:59 CET 2018

Das Topthema kann nicht alle "Spezialitäten" aufgreifen. Die Online-Redaktion wird sich jedoch um die Frage kümmern und zeitnah eine Nachricht auf das Finance-Portal unter der Rubrik "Aus der Praxis-für die Praxis" dazu einstellen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis!

O

Otmar Russler

Fri Feb 02 12:03:57 CET 2018 Fri Feb 02 12:03:57 CET 2018

Ich finde keinen Hinweis zum Vorsteuerabzug bei Unternehmen, die teilweise steuerpflichtige Leistungen erbringen, bei denen die private PKW-Nutzung nach der 1%- Regelung ermittelt und als unentgeltliche Wertabgabe mit 19% erfasst wird. Ist dann auch die Vorsteuer nach wirtschaftlicher Zurechnung für die Anschaffung des PKW voll abziehbar?