1-%-Regelung bei ESt und sachgerechte Schätzung bei USt

Die Wertermittlung nach 1-%-Regelung für die Einkommensteuer und die sachgerechte Schätzung für die Umsatzsteuer sind eine weitere Variante zur Berechnung des zu versteuernden Wertes der privaten Pkw-Nutzung eines Unternehmers.

Unterliegt die private Pkw-Nutzung der Umsatzsteuer, kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auch mit einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden. Bei einem Fahrzeug, das der Unternehmer überwiegend - also zu mehr als 50 % - betrieblich nutzt, muss die private Nutzung zwangsläufig unter 50 % betragen. Die private Nutzung wird bei einer überwiegenden betrieblichen Nutzung regelmäßig deutlich unter 50 % liegen.

Pkw-Nutzung Unternehmer: Einkommensteuerliche 1-%-Regelung und Umsatzsteuer sachgerechte Schätzung

Ein Unternehmer hat im Januar einen neuen Firmenwagen erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung hat 30.580 EUR betragen. Tatsächlich bezahlt hat er nur 28.560 EUR (24.000 EUR zuzüglich 4.560 EUR Umsatzsteuer). Der Unternehmer hat kein Fahrtenbuch geführt und muss bei der Einkommensteuer die 1-%-Regelung anwenden. Anhand anderer Aufzeichnungen kann der Unternehmer darlegen, dass der Umfang seiner Privatfahrten bei 30 % liegt. Die Kostensituation für das gesamte Jahr sieht wie folgt aus:

Tatsächliche Kosten pro Jahr

Kosten ohne Vorsteuer in EUR

Kosten mit Vorsteuer in EUR

Abziehbare Vorsteuer in EUR

Abschreibung von 24.000 EUR

Laufende Kosten (Benzin)

Reparatur/Wartung/Pflege

Versicherung

Kfz-Steuer

Sonstige Kosten (z.B. ADAC)




1.028,00

276,00

158,00

4.000,00

2.400,00

1.000,00



100,00

4.560,00

456,00

190,00



19,00

Beträge insgesamt

1.462,00

7.500,00

5.225,00

private Nutzung 30 %

438,60

2.250,00

19% Umsatzsteuer

427,50

Vorgehen Einkommensteuer und Vorgehen Umsatzsteuer

Bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer ist unterschiedlich vorzugehen:

  • bei der Einkommensteuer sind 1 % vom gerundeten Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen und
  • bei der Umsatzsteuer werden als Bemessungsgrundlage 30 % der Kosten angesetzt, für die einen Vorsteuerabzug beansprucht worden ist (7.500 EUR x 30% = 2.250 EUR).


Beschreibung

1-%-Methode in EUR

Sachgerechte Schätzung in EUR

Bruttolistenpreis (abgerundet) 30.500 EUR x 1% x 12 Monate


3.660,00


tatsächliche Kosten mit Vorsteuerabzug:     7.500,00

private Nutzung, umsatzsteuerpflichtiger Teil


2.250,00

30% von 7.500  = 2.250,00

Differenz = umsatzsteuerfreier Teil


1.410,00

Umsatzsteuer: 2.250 EUR x 19 %


427,50

Bruttobetrag: 2.250,00 + 427,50 = 2.677,50


Ermittlung des Gesamtbetrags:

30.500 EUR x 1% x 12 Monate

3.660,00 EUR

umsatzsteuerfreier Anteil

1.410,00 EUR

1.410,00 EUR

umsatzsteuerpflichtig

2.250,00 EUR

Umsatzsteuer (2.250 EUR x 19%)

   427,50 EUR

2.677,50 EUR

Gesamtbetrag (einschl. Umsatzsteuer)

4.087,50 EUR


Die umsatzsteuerpflichtige private Kfz-Nutzung ist mit 2.250 EUR anzusetzen und die umsatzsteuerfreie private Kfz-Nutzung mit 1.410 EUR.

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

4.087,50

8924/4639

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmends ohne USt (Kfz-Nutzung)

1.410

8921/4645

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmends 19% USt (Kfz-Nutzung)

2.250

1776/3806

Umsatzsteuer 19%

427,50

Wenn die 1-%-Methode auch bei der Umsatzsteuer angewendet würde, müsste (wie die nachfolgende Berechnung zeigt) mehr Umsatzsteuer gezahlt werden.

Bruttolistenpreis (abgerundet)

30.500 EUR x 1% x 12 Monate

3.660,00 EUR

abzüglich 20%

   732,00 EUR

= umsatzsteuerpflichtiger Anteil

2.928,00 EUR

19% Umsatzsteuer

   556,32 EUR

USt bei sachgerechter Schätzung

   427,50 EUR

= Ersparnis an Umsatzsteuer

   128,82 EUR

Praxis-Tipp Pkw-Nutzung Unternehmer: Bei niedrigen Kfz-Kosten sachgerechte Schätzung günstiger

Die sachgerechte Schätzung kann immer dann angewendet werden, wenn sie zu einem besseren Ergebnis führt als die 1-%-Regelung abzüglich 20 %. Bei einer privaten Nutzung knapp unter 50 % kann die sachgerechte Schätzung ungünstiger ausfallen. Die sachgerechte Schätzung ist jedoch in der Regel vorteilhafter, wenn die Kfz-Kosten, z.B. nach Wegfall der Abschreibung, niedrig ausfallen.