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Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

Variante 1 und 2: Fahrtenbuch und 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug


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Fahrtenbuch & 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Eine Variante für die Berechnung des zu versteuernden Nutzungsanteils für die private Pkw-Nutzung ist die Nutzung eines Fahrtenbuchs durch einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer (Variante 1). D.h. durch Unternehmer, die nur umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen oder für die die Kleinunternehmerregelung zählt. Die 2. Variante für die Berechnung des zu versteuernden Nutzungsanteils für die private Pkw-Nutzung ist die Anwendung der 1-%-Reglung durch einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer. Also derselbe Personenkreis wie bei Variante 1.

Variante 1: Fahrtenbuch und keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG oder Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze gem. § 4 Nrn. 8–28 UStG erbringen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zahlen für die private Nutzung ihres Firmenwagens keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer ist die private Nutzung als gewinnerhöhende Einnahme zu erfassen. Bei einem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten aufgezeichnet werden. Die Kfz-Kosten werden dann nach dem Verhältnis der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufgeteilt.

Praxis-Beispiel: Umsatzsteuerfreier Versicherungsmakler wählt Fahrtenbuchmethode

Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 47.600 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 47.600 EUR, die er über 6 Jahre mit 7.933 EUR pro Jahr abschreibt. Der Versicherungsmakler hat ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten bei 25 % liegt. Er muss also nicht die 1-%-Methode ansetzen. Die Kostensituation sieht wie folgt aus:

Tatsächliche Kosten pro Jahr

Kosten mit und ohne Umsatzsteuer

Zinsen

Abschreibung (von 47.600 EUR)

Laufende Kosten (Benzin)

Reparatur/Wartung/Pflege

Versicherung

Kfz-Steuer

Sonstige Kosten (z. B. ADAC)

      1.008 EUR

      7.933 EUR

      2.452 EUR

      1.416 EUR

         986 EUR

         278 EUR

         226 EUR

Beträge insgesamt

    14.299 EUR

private Nutzung 25 %

      3.575 EUR


Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

3.575

8924/4639

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

3.575


Variante 2: 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Es geht um denselben Personenkreis wie bei der 1. Variante „Fahrtenbuch und keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug“. Die private Nutzung ist dann ausschließlich bei der Einkommensteuer als Einnahme zu erfassen, die den Gewinn erhöht. Ohne Fahrtenbuch ist zwingend die 1-%-Methode anzuwenden.

Praxis-Beispiel: Umsatzsteuerfreier Versicherungsvermittler muss 1-%-Regelung anwenden

Ein Versicherungsvermittler hat einen neuen Firmen-PKW erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung lag bei 47.600 EUR. Der private Nutzungsanteil beträgt 47.600 EUR x 1% = 476 EUR x 12 Monate = 5.712 EUR.

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

5.712

8924/4639

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

5.712


16 Kommentare
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T

Totti

Mon Oct 24 18:18:41 CEST 2022 Mon Oct 24 18:18:41 CEST 2022

Die Berechnung im Praxis-Beispiel im Kapitel "1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer" ist falsch.

Der Bruttobetrag ergibt sich aus den 1% vom Bruttolistenpreis (3.660 EUR) und nicht aus dem umsatzsteuerpflichtigen Anteil (2.928 EUR) addiert um den Steueranteil (556,32 EUR).
Der Bruttobetrag beträgt also 4.216,32 EUR.

Die Differenz zum Beispiel aus dem vorherigen Kapitel mit der sachgerechten Schätzung sind damit auch die 128,82 EUR (4.216,32 - 4.087,50).

A

Anita09123

Fri Mar 26 10:57:40 CET 2021 Fri Mar 26 10:57:40 CET 2021

Die Artikel sind sehr aufschlussreich. Ich habe aber bei der Fahrtenbuchmethode das Problem, das das Fahrzeug mit einem IAB "belegt" ist. Welche Abschreibung muss ich jährlich in die Kosten einbeziehen?. Im ersten Jahr den vollen IAB - Abzug als Kürzung der Anschaffungskosten?? oder die auf 6 Jahre verteilte "Normale"Abschreibung?

M

Michael Baum

Thu Mar 04 20:10:11 CET 2021 Thu Mar 04 20:10:11 CET 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel!

Irgendwie konkurrieren für mich allerdings zwei Sätze:
1. "Für die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, muss der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen."
2. "Ein gemischt genutzter Pkw kann in vollem Umfang dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden."

Ich würde gerne das "Praxis-Beispiel: Kilometerpauschale plus Vorsteuerabzug" dazu etwas weiter fort führen:

Der Unternehmer fährt mit dem Pkw jährlich je 20.000km.
Anteil der betrieblichen Fahrten:
1. Jahr: 8.000 km (40%)
2. Jahr: 5.000 km (25%)
3. Jahr: 8.000 km (40%)
Die betrieblichen Fahrten werden über die Kilometerpauschale geltend gemacht.

Ausgaben in den Folgejahren: jew. 3000,- zzgl. USt 570,- (Tanken, Service, ...)


Kann der Unternehmer jetzt 100% der Kosten (Anschaffung + laufende Kosten) seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen (4750,- + 3*570,-), ohne Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen zu müssen?

Oder muss er in diesem Fall Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen? Wie wird dieser dann in den einzelnen Jahren berechnet?

A

André Christiansen

Wed May 20 18:39:13 CEST 2020 Wed May 20 18:39:13 CEST 2020

Hallo!
Wenn ich das richtig sehe, ist in dem oben genannten Beispiel die "Abziehbare Vorsteuer in EUR" nicht korrekt.
Es wurden die Beträge der "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 0,19 gerechnet.
Richtig wäre aber: "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 19 / (100 + 19).

Oder habe ich etwas übersehen?

S

Stefan Butsch

Thu Apr 16 10:33:49 CEST 2020 Thu Apr 16 10:33:49 CEST 2020

Sehr geehrter Herr Krudewig,

sind bei der Ermittlung der Kosten für die Kostendeckelung für ein in 2019 angeschafftes Hybridfahrzeug die Leasingraten auch zu halbieren?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung

D

Dominic Harnisch

Fri Jan 04 10:42:00 CET 2019 Fri Jan 04 10:42:00 CET 2019

Im Beispiel "Fahrtenbuchmethode: Berechnung der Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung" nutzen Sie bei den "Kosten mit Vorsteuer" die Nettobeträge zur Ermittlung "Privatnutzung (umsatzsteuerpflichtig)". In vielen anderen Quellen werden jedoch die Bruttobeträge genutzt. Häufig werden auch andere Sachkonten bzw. Buchungssätze genutzt, wie z.B.:

4120 an 8611 + 8590

SInd beide Varianten zulässig?

S

Sabine Veith

Tue Feb 06 11:30:59 CET 2018 Tue Feb 06 11:30:59 CET 2018

Das Topthema kann nicht alle "Spezialitäten" aufgreifen. Die Online-Redaktion wird sich jedoch um die Frage kümmern und zeitnah eine Nachricht auf das Finance-Portal unter der Rubrik "Aus der Praxis-für die Praxis" dazu einstellen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis!

O

Otmar Russler

Fri Feb 02 12:03:57 CET 2018 Fri Feb 02 12:03:57 CET 2018

Ich finde keinen Hinweis zum Vorsteuerabzug bei Unternehmen, die teilweise steuerpflichtige Leistungen erbringen, bei denen die private PKW-Nutzung nach der 1%- Regelung ermittelt und als unentgeltliche Wertabgabe mit 19% erfasst wird. Ist dann auch die Vorsteuer nach wirtschaftlicher Zurechnung für die Anschaffung des PKW voll abziehbar?