1-%-Regelung Umsatzsteuer: Umsatzsteuerfreie Umsätze

Eine weitere Variante für die Berechnung des zu versteuernden Nutzungsanteils für die private Pkw-Nutzung: Die Anwendung der 1-%-Reglung durch einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer. D.h. durch Unternehmer, die nur umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen oder für die die Kleinunternehmerregelung zählt.

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG oder Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 – 28 UStG erbringen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zahlen für die private Nutzung ihres Firmenwagens keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer ist die private Nutzung als gewinnerhöhende Einnahme zu erfassen. Bei einem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten aufgezeichnet werden. Die Kfz-Kosten werden dann nach dem Verhältnis der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufgeteilt. Ohne Fahrtenbuch ist zwingend die 1-%-Methode anzuwenden.

Praxis-Beispiel: Umsatzsteuerfreier Versicherungsvermittler muss 1-%-Regelung anwenden

Ein Versicherungsvermittler hat einen neuen Firmen-PKW erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung lag bei 35.700 EUR. Der private Nutzungsanteil beträgt 35.700 EUR x 1% = 357 EUR x 12 Monate = 4.284 EUR.

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

4.284

8924/4639

verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

4.284