Hybrid-Elektrofahrzeuge: Nachweis erforderlich, dass Elektromotor genutzt wird?
Frage: Bei Anwendung der 0,5 %-Regelung Nachweis nötig, dass Elektromotor tatsächlich genutzt wird?
Muss der Arbeitgeber oder -nehmer einen bestimmten Nachweis erbringen, dass der Plug-in-Hybrid auch wirklich als solcher genutzt wird und nicht nur als normales Verbrennungsfahrzeug, wenn das Fahrzeug zum Beispiel nie oder zu wenig geladen wird?
Antwort: Das Gesetz stellt nicht auf das tatsächliche Fahrverhalten ab
Der private Nutzungsanteil, der beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil (Arbeitslohn) zu erfassen ist, wird regelmäßig nach der 1-%-Regelung ermittelt. Bei einem extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeug (= Plug-In-Hybridfahrzeug), das der Arbeitgeber nach dem 31.12.2018 seinem Arbeitnehmer erstmals überlässt, wird der Bruttolistenpreis halbiert (sog. 0,5-%-Regelung). § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (in Verbindung mit § 8 Abs. 2 EStG) stellt nur auf die Art des Fahrzeugs ab.
Das heißt, es wird nur die Hälfte des Bruttolistenpreises zugrunde gelegt, wenn es sich um ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug handelt, das erstmals nach dem 31.12.2018 dem Arbeitnehmer überlassen wird. Das Plug-In-Hybridfahrzeug ist außerdem nur dann begünstigt, wenn
- es eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer hat oder
- die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Die gesetzliche Regelung stellt nicht auf das tatsächliche Fahrverhalten ab. D.h., es ist nicht von Bedeutung, ob das Fahrzeug optimal genutzt wird. Nach der gesetzlichen Regelung ist weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer verpflichtet, einen bestimmten Nachweis zu erbringen, dass der Plug-In-Hybrid auch wirklich als solcher genutzt wird. Es gibt unterschiedliche Arten von Hybridfahrzeugen, wobei regelmäßig die Batterie, die den Elektromotor versorgt, auch während der Fahrt aufgeladen wird. Insofern wird eine ausschließliche Nutzung als Verbrenner i.d.R. technisch nicht möglich sein.
-
GWG-Grenzen 2025 und Abschreibungsmöglichkeiten
9.524
-
Diese Unterlagen können 2026 vernichtet werden
5.6163
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
3.7622
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Dezember 2025
3.741
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
3.223
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
2.707
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
2.2052
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
1.943
-
Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen und buchen
1.921
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
1.860
-
Verpflegungsmehraufwand 2026: Neue Pauschalen für Auslandsreisekosten
15.01.2026
-
Diese Unterlagen können 2026 vernichtet werden
08.01.20263
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Dezember 2025
05.01.2026
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
05.01.2026
-
Wer ist Unternehmer und kann Verpflegungspauschalen als Reisekosten geltend machen?
02.01.2026
-
Wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bei EÜR richtig erfasst werden
27.11.20252
-
Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Variante 1 und 2: Fahrtenbuch und 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug
25.11.2025
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Diese Varianten können Unternehmer wählen – bei betrieblicher Nutzung über 50 %
25.11.2025