Hybrid-Elektrofahrzeuge: Nachweis erforderlich, dass Elektromotor genutzt wird?
Frage: Bei Anwendung der 0,5 %-Regelung Nachweis nötig, dass Elektromotor tatsächlich genutzt wird?
Muss der Arbeitgeber oder -nehmer einen bestimmten Nachweis erbringen, dass der Plug-in-Hybrid auch wirklich als solcher genutzt wird und nicht nur als normales Verbrennungsfahrzeug, wenn das Fahrzeug zum Beispiel nie oder zu wenig geladen wird?
Antwort: Das Gesetz stellt nicht auf das tatsächliche Fahrverhalten ab
Der private Nutzungsanteil, der beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil (Arbeitslohn) zu erfassen ist, wird regelmäßig nach der 1-%-Regelung ermittelt. Bei einem extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeug (= Plug-In-Hybridfahrzeug), das der Arbeitgeber nach dem 31.12.2018 seinem Arbeitnehmer erstmals überlässt, wird der Bruttolistenpreis halbiert (sog. 0,5-%-Regelung). § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (in Verbindung mit § 8 Abs. 2 EStG) stellt nur auf die Art des Fahrzeugs ab.
Das heißt, es wird nur die Hälfte des Bruttolistenpreises zugrunde gelegt, wenn es sich um ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug handelt, das erstmals nach dem 31.12.2018 dem Arbeitnehmer überlassen wird. Das Plug-In-Hybridfahrzeug ist außerdem nur dann begünstigt, wenn
- es eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer hat oder
- die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Die gesetzliche Regelung stellt nicht auf das tatsächliche Fahrverhalten ab. D.h., es ist nicht von Bedeutung, ob das Fahrzeug optimal genutzt wird. Nach der gesetzlichen Regelung ist weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer verpflichtet, einen bestimmten Nachweis zu erbringen, dass der Plug-In-Hybrid auch wirklich als solcher genutzt wird. Es gibt unterschiedliche Arten von Hybridfahrzeugen, wobei regelmäßig die Batterie, die den Elektromotor versorgt, auch während der Fahrt aufgeladen wird. Insofern wird eine ausschließliche Nutzung als Verbrenner i.d.R. technisch nicht möglich sein.
-
GWG-Grenzen 2025 und Abschreibungsmöglichkeiten
13.768
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
4.417
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
4.2873
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
3.969
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
3.813
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
3.695
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.5232
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
2.608
-
Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen und buchen
2.507
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
2.488
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung November 2025
01.12.2025
-
Wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bei EÜR richtig erfasst werden
27.11.20252
-
Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Variante 1 und 2: Fahrtenbuch und 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug
25.11.2025
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Diese Varianten können Unternehmer wählen – bei betrieblicher Nutzung über 50 %
25.11.2025
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
25.11.2025
-
Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der USt
25.11.2025
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
24.11.2025
-
„Wir zahlen nicht - die Leistung war unvollständig!“ Bessere Abstimmung zwischen Sales und Finance
17.11.2025