Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung, auf die Fahrten zum Betrieb bzw. zur ersten Betriebsstätte und auf Familienheimfahrten entfallen, existieren für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge Sonderregelungen.
Wahl zwischen 1-%-Methode und Fahrtenbuch
Bei der privaten Nutzung besteht – unabhängig davon, ob es sich um ein gekauftes oder geleastes Fahrzeug handelt – die Wahlmöglichkeit zwischen der
- 1-%-Methode (nur anwendbar, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird); die Kosten der Privatnutzung werden abhängig vom Bruttolistenpreis pauschal ermittelt. Die Leasingraten spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.
oder
- Fahrtenbuchmethode: Es werden die tatsächlichen Aufwendungen erfasst, die auf die Privatfahrten entfallen. Dabei werden auch die Abschreibung oder die Leasingraten einbezogen. Bei einem begünstigten extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeug werden die Leasingraten bzw. die Abschreibung nur zur Hälfte angesetzt (oder ggf. zu einem Viertel).
Privatnutzung von Hybridelektrofahrzeugen
Schafft sich der Unternehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen an, schreibt er die tatsächlichen Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab (i. d. R. über 6 Jahre). Wird das Fahrzeuge geleast, sind die Leasingraten in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar.
Ernst Awiszus
Tue May 13 10:18:19 CEST 2025 Tue May 13 10:18:19 CEST 2025
Wo erscheint die "Restumsatzsteuer" (UST zu 100%) - bei der letzten Buchung, in der Umsatzsteuervoranmeldung. Es gibt ja keine Bemessungsgrundlage. Die Umsatzsteuer wurde ja gegen ein "Privatkonto" (unentgeltliche Wertabgabe) gebucht.
Sabine Veith
Thu May 15 14:01:59 CEST 2025 Thu May 15 14:01:59 CEST 2025
Der Autor hat einen Hinweis gemacht:
Bei der vorstehenden Buchung ist die umsatzsteuerliche Auswirkung unberücksichtigt.
Das drückt sich auch in den Buchungskonten aus, die ohne Umsatzsteuerfunktion bei DATEV eingerichtet sind.
In den Finance-Datenbanken finden Sie Praxisbeiträge, die die unterschiedliche umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Behandlung beschreiben.
Ihre Haufe Online Redaktion Finance
torcap
Sun Jan 08 15:35:27 CET 2023 Sun Jan 08 15:35:27 CET 2023
Eine Frage zur Leasingrate: Wird diese bei eHybrid und der 1%-Methode auch zur Hälfte angesetzt oder trifft das nur bei der Fahrtenbuchregelung zu?
Carmen Oswald
Wed Jan 18 17:38:25 CET 2023 Wed Jan 18 17:38:25 CET 2023
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Leasingraten spielen im Zusammenhang mit der 1-%-Methode tatsächlich keine Rolle. Wir haben die Information im Text entsprechend ergänzt.
Viele Grüße
Ihre Haufe Online Redaktion Finance