Reisekosten Unternehmer: Hotelrechnungen müssen den richtigen Umsatzsteuersatz ausweisen
Reisekosten des Unternehmers: Hotelrechnung - 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?
Die kurzfristige Vermietung von Wohn-, Schlafräumen und von Campingplätzen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Leistungen, die unmittelbar der Vermietung dienen. Die Vermietung muss kurzfristig sein. Das ist der Fall, wenn die Vermietung weniger als 6 Monate beträgt (Abschn. 12.16 Absatz 3 UStAE).
Es kommt nicht darauf an, ob ein Zimmer oder eine Wohnung vermietet wird. Es muss also kein gaststättenähnliches Verhältnis vorliegen (Abschn. 12.16 Absatz 1 Satz 2 UStAE). Ist die Vermietung kurzfristig, spielt es keine Rolle, ob die Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Fremdenzimmern (möblierten Zimmern) oder Ferienwohnungen erfolgen.
Zuordnung der Leistungen von Hotels zu Umsätzen mit 7 % und 19 % USt
Es dürfen nur die Leistungen mit 7 % besteuert werden, die unmittelbar der Beherbergung dienen. Da die Differenzierung im Einzelfall schwierig ist, sollte man sich an der Unterscheidung orientieren, die von der Finanzverwaltung in Abschnitt 12.16 Abs. 4, 5 und 8 UStAE vorgenommen wurde.
So ordnet die Finanzverwaltungen die Leistungen hinsichtlich der Umsatzsteuersätze zu:
Tabelle zur Abgrenzung der Leistungen bei Hotelrechnungen (7% vs. 19 %)
Kurzfristige Vermietung: Nebenleistungen zu 7 % USt | Eigenständige Leistungen mit 19 % USt |
Übernachtung im Hotelzimmer, Appartement, auf dem Campingplatz | Verpflegung, wie z. B. Frühstück, Halb- oder Vollpension, "All inclusive" Hinweis: Seit dem 1.1.2026 muss das Frühstück in den Teil der Getränke 19 %) und der Speisen (7 %) aufgeteilt werden. Was Sie beachten müssen und wie gebucht wird lesen Sie in hier. |
Ausstattung der Zimmer mit Einrichtungsgegenständen, z. B. Fernsehgerät, Radio, Telefon, Zimmersafe | Nutzung von Kommunikationsnetzen (z. B. Telefon und Internet); Nutzung des entgeltlichen Fernsehprogramms (Pay per view) |
Stromanschluss | Getränkeversorgung aus der Minibar |
Nutzung von Bettwäsche, Handtüchern und Bademänteln | Überlassung von Fahrberechtigungen für den Nahverkehr (unterliegen i. d. R. dem ermäßigten Steuersatz gem § 12 Abs.2 Nr. 10 UStG. |
Reinigung der gemieteten Räume (auch Endreinigung z. B. bei Miete eines Appartements) | Leistungen, die das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden steigern (Wellness); Schwimmbadnutzung, Verabreichung von Heilbädern (unterliegen ggf. gem § 12 Abs.2 Nr. 9 UStG. dem ermäßigten Steuersatz). |
Bereitstellung von Körperpflegeutensilien, Schuhputz- und Nähzeug | Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft, Transport von Gepäck |
Weckdienst | Überlassung von Sportgeräten und Sportanlagen, Ausflüge |
Bereitstellung von Schuhputzautomaten | Reinigung und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice |
Mitunterbringung von Tieren in den überlassenen Wohn- und Schlafräumen | Überlassung von Eintrittsberechtigungen für Veranstaltungen (können ggf. nach § 4 Nr. 20 UStG steuerfrei sein bzw. gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen) |
Bei welchen Leistungen kein ermäßigter Steuersatz möglich ist
Keine begünstigten Beherbergungsleistungen liegen in den folgenden Fällen vor, sodass der ermäßigte Steuersatz von vornherein ausscheidet:
- Überlassung von Tagungsräumen,
- Überlassung von Räumen zur gewerblichen oder beruflichen Nutzung,
- Vermietung von nicht ortsfesten Wohnmobilen, Caravans, Wohnanhängern, Hausbooten und Yachten,
- Beförderung in Schlafwagen der Eisenbahnen,
- Nutzung von Kabinen auf Schiffen, die der Beförderung dienen,
- Vermittlung von Übernachtungsleistungen,
- Umsätze von Tierpensionen,
- unentgeltliche Wertabgaben, z. B. die Selbstnutzung von Ferienwohnungen.
Achtung: Leistungen müssen getrennt in der Hotelrechnung aufgeführt werden
Konsequenz ist, dass Übernachtungen mit Frühstück nicht pauschal in einer Summe abgerechnet werden dürfen. Eine Aufteilung ist zwingend erforderlich, um die Umsatzsteuer/Vorsteuer zutreffend zu ermitteln. Dazu muss der Hotelier den Kostenanteil, der auf das Frühstück entfällt, ermitteln und dokumentieren. Er muss innerhalb von 6 Monaten
- eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht,
- keine Rechnung ausstellen, wenn der Leistungsempfänger eine Privatperson ist.
Praxis-Hinweis: Für Stornokosten fällt keine Umsatzsteuer an
Bei Stornokosten handelt es sich grundsätzlich um Zahlungen für einen nicht steuerbaren Schadensersatz, für den keine Umsatzsteuer anfällt.
Hinweis: Das in Deutschland bestehende Aufteilungsgebot, welches zu 2 unterschiedlichen Steuersätzen führt, wurde vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Unionsrecht vereinbar bestätigt ( EuGH, Urteil vom 05.03.2026 – C-409/24 bis C-411/24).
-
GWG-Grenzen 2026 und Abschreibungsmöglichkeiten
3.747
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
2.980
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
2.517
-
Diese Unterlagen können 2026 vernichtet werden
1.9873
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
1.766
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
1.7102
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
1.518
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
1.4852
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung April 2026
1.136
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
1.073
-
Geschäftsreisen: Übernachtung und Frühstück
18.05.2026
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung April 2026
04.05.2026
-
Sach- oder Warengutscheine für Gesellschafter-Geschäftsführer
27.04.20262
-
Verspätete Rechnungsbuchungen – Ursachen, Risiken und Steuerungsansätze
07.04.2026
-
Frachtrechnung eines Spediteurs aus dem EU-Ausland
02.04.2026
-
Reisekosten Unternehmer: Hotelrechnungen müssen den richtigen Umsatzsteuersatz ausweisen
02.04.2026
-
10-EUR-Grenze für Streuwerbeartikel – Brutto- oder Nettogrenze?
10.03.20261
-
Fahrtkosten für Auslandsreisen richtig geltend machen
17.02.2026
-
Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber
09.02.2026
-
Höhere Entfernungspauschale ab 2026
03.02.2026