Vorauszahlungsrechnung oder Anzahlungsrechnung buchen
Frage: Erhaltene Anzahlung – Versteuerung bei Geldeingang?
Ein Unternehmer stellt bis zum 31.12. eine Rechnung über eine Anzahlung aus. Der Geldeingang erfolgt erst im Januar des folgenden Jahres. Bisher wurde die Rechnung über Anzahlungen erst bei Zahlung im Januar des Folgejahres verbucht (auch umsatzsteuerlich). Wie ist nunmehr zu verfahren?
Antwort: Es kommt auf die Gegenleistung an
Nach dem BFH-Urteil vom 14.5.2014 (VIII R 25/11) muss bei Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen zwischen den beiden folgenden Situationen unterschieden werden.
(1) Eine Anzahlung wird geleistet, bevor der andere Vertragspartner seine Gegenleistung (= eine Sachleistung) ganz oder teilweise erbracht hat. Die Buchung erfolgt dann im Zeitpunkt der Zahlung durch den Vertragspartner, d. h. nach der Gutschrift auf dem eigenen Konto. Wann die Rechnung zur Anforderung der Anzahlung ausgestellt worden ist, spielt keine Rolle. Die Umsatzsteuer entsteht hier mit Vereinnahmung der Anzahlung.
Die Buchung erfolgt mit dem Zahlungseingang wie folgt:
Bank an Verbindlichkeiten (= Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr) und Umsatzsteuer
(2) Eine Anzahlung wird geleistet, weil der andere Vertragspartner seine Sachleistung (zumindest teilweise) erfüllt hat. Die Buchung erfolgt dann im Zeitpunkt der Rechnungserstellung. Wurde die Rechnung bis zum 31.12. geschrieben, ist der Betrag (auch wenn er noch nicht zugeflossen ist) wie folgt zu buchen:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Erlöse und Umsatzsteuer
Praxis-Tipp: Wie Einnahmen-Überschussrechner Anzahlungen abbilden
Anders sieht es aus, wenn der Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. Bei Leistungsabrechnungen ist hier generell auf den Zeitpunkt des Zuflusses (Abflusses) abzustellen. Das heißt, dass Anzahlungen/Vorauszahlungen mit dem Zahlungseingang als Erlöse zu erfassen sind und zwar unabhängig davon, ob der andere Vertragspartner Leistungen bereits erbracht hat.
Buchungsbeispiele finden Sie hier:
-
GWG-Grenzen 2024 und Abschreibungsmöglichkeiten
9.189
-
1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer
5.638
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
3.993
-
Kostendeckelung mit der 1-%-Regelung und sachgerechte Schätzung
3.517
-
Wie die Bewirtung eigener Arbeitnehmer richtig eingeordnet wird
3.226
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
2.9202
-
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Die 1-%-Regelung
2.793
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
2.594
-
Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen und buchen
2.559
-
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Weiterbelastung von Fremdkosten
2.349
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
18.09.2024
-
Wann die 100-%ige Abschreibung als GWG für einen PC genutzt werden kann
11.09.20241
-
Wie Kombinationsgeräte abgeschrieben werden können
04.09.2024
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung August 2024
02.09.2024
-
Wie die Abschreibung für einen PC mit Peripheriegeräten richtig berechnet wird
27.08.2024
-
Computerzubehör – Austausch einzelner Teile und Nachrüsten buchen
21.08.2024
-
Verschärfter Betriebsausgabenabzug bei Bußgeldern - Versteuerung als Arbeitslohn
13.08.2024
-
Was zählt zu Geldbußen und wann ist teilweiser Betriebsausgabenabzug möglich?
13.08.2024
-
Rechnung für Software-Download aus dem EU-Ausland
08.08.20244
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
10.07.2024