Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuchmethode

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.1 Berechnung der Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für die Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Kfz-Navigationssystem (bestätigt durch BFH[1]) oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nac... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.3 Anschaffungskosten-Zuschüsse des Arbeitnehmers

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Firmenwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens werden bei der 1 %-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.2 Geänderte Berechnung bei Übernahme von Betriebskosten

Nach dem als Folge zur geänderten Rechtsprechung ergangenen BMF-Schreiben[1] ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, im Lohnsteuerabzugsverfahren die Anrechnung der individuellen Kraftfahrzeugkosten des Arbeitnehmers bei der Nutzungswertermittlung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Nutzungswert pauschal (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) oder a... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1 Anforderungen an das Fahrtenbuch

3.1.1 Formale Kriterien Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch ... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.3 Zulässiger Bruttolistenpreis 100.000 EUR seit 1.7.2025

Für reine Elektro-Firmenwagen, die seit 1.7.2025 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft bzw. geleast werden, wird zur Förderung der Mobilität durch emissionsfreie Fahrzeuge die Obergrenze des zulässigen Bruttolistenpreises für die Anwendung der 0,25 %-Methode erneut erhöht. Die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Re... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2 Ermittlung der Gesamtkosten

Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Für Elektrofahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ist eine pauschale Kürzung der Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs für die darin enthaltenen Aufwendungen für das Batteriesystem vorg... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2 Berechnungsverfahren

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betrieblic... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze seit 2024 auf 70.000 EUR

Für reine Elektro-Firmenwagen, die seit 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 7... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.2 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst.[1] Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner personell ergänzen. Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Die Ordnungsmäß... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.5 Ladestrom und Ladevorrichtungen

Das Auftanken von Strom für Elektro- oder Hybridelektroautos des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber ist steuerfrei.[1] Der Arbeitgeber ist aus Vereinfachungsgründen nicht verpflichtet, die steuerfreien "Stromvorteile" im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen.[2] Außerdem fördert der Gesetzgeber durch die Einführung einer Pauschalierungsvorschrift die Verbreitung von Ladevorri... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Parkgebühren/Parkplatz

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber stellt nach Verwaltungsauffassung[1] – trotz gegenteiliger Finanzgerichtsrechtsprechung[2] – keinen Arbeitslohn dar. . Das gilt ab 2027 auch, wenn eine individuelle Zuordnung einzelner Parkplätze (z. B. durch Anbringen eines Kennzeic... mehr

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Sachbezüge-ABC / Parkplätze auf dem Betriebsgelände

Vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Parkplätze/Stellplätze waren bisher generell nicht zu besteuern.[1] Allerdings erkennt die Finanzverwaltung einen Gehaltsverzicht zugunsten einer Parkplatzüberlassung für die Privatfahrzeuge der Arbeitnehmer in einem Parkhaus in der Nähe des Arbeitsplatzes (auch ohne individuelle Zuordnung) lohnsteuerlich nicht an (ke... mehr

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Sachbezüge-ABC / Tanken beim Arbeitgeber

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit ein, an der betriebseigenen Tankstelle verbilligt Leistungen (Kraftstoff, Motorenöl, Wagenpflege, Wagenwäsche) für den privateigenen Pkw zu beziehen, liegt im Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem günstigeren Abgabepreis durch den Arbeitgeber ein steuerpflichtiger Sachbezug. Die monatl... mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 7 Kostenvereinbarung beim Ansatz der tatsächlichen Kosten: 3 Beispiele

Praxis-Beispiel Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 1 Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Au... mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 13 Besonderheiten beim Aufladen von Elektrofahrzeugen

Die Behandlung der Übernahme von Ladestromkosten durch den Arbeitgeber wurde zum 1.1.2026 neu geregelt: Das neue BMF-Schreiben vom 11.11.2025, IV C 5 – S 2334/00087/014/013, ersetzt das BMF-Schreiben vom 29.9.2020 [1] mit den darin enthaltenen Pauschalen; es ist zunächst bis 31.12.2030 befristet. Es ist immer zu unterscheiden, wo der Arbeitnehmer sein Elektrofahrzeug auflädt: ... mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4 Arbeitnehmer trägt einen Teil der Kfz-Kosten selbst

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Pkws ein Entgelt, mindern diese Zahlungen den Nutzungswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungswert pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt wird.[1] Trägt der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Aufwendungen, z. B. die Kosten für Benzin oder Garage, darf der pauschale Nutzungswert ... mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 6 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten mithilfe eines Fahrtenbuchs

Anstelle des pauschalen Nutzungswerts können die Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Diese Variante setzt voraus, dass die tatsächlichen Kraftfahrzeugkosten (Gesamtkosten), die auf diesen Firmenwagen entfallen, nachgewiesen werden. Mithilfe eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs können dann die privaten und die di... mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.3.1 Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil

Sowohl die 1 %-Regelung als auch die Fahrtenbuchmethode stellen lediglich unterschiedliche Wege zur Bewertung dieses Vorteils dar. Der BFH hat in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass es sich bei den Zuzahlungen des Arbeitnehmers dem Grunde nach nicht um Werbungskosten handelt. Vielmehr mindern monatliche Nutzungsentgelte sowie vom Arbeitnehmer getragene Kosten bereit... mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 8 Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung bei Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten des Firmenwagens

Nach dem BMF-Schreiben vom 21.9.2017 [1] wird es nicht beanstandet, wenn bei der Fahrtenbuchmethode die Kfz-Kosten, die der Arbeitnehmer selbst getragen hat, in die Gesamtkosten einbezogen werden und wie bei der pauschalen Nutzungswertmethode als Nutzungsentgelt behandelt werden. Praxis-Beispiel Anwendung der Nichtbeanstandungsregelung Der Arbeitgeber hat mit seinem Arbeitnehm... mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.3 Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur gleichmäßigen Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den dieser auch privat nutzen darf, dann ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten bei der Berechnung des privaten Nutzungsanteils anzurechnen. Wie die Anrechnung erfolgt, hängt nach dem Beschluss des BFH, v. 16.12.2020, VI R 19/18 davon ab, welche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arb... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2021 Übertragung eines Mitunternehmeranteils sowohl auf eine natürliche Person als auch auf eine Familienstiftung/§ 6 Abs. 3 EStG Vielfach soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft teilweise unentgeltlich auf eine natürliche Person und teilweise unentgeltlich auf eine Familienstiftung übertragen werden. Unproblematisch ist die Anw... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf... mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.2 Naturalleistungen

Naturalleistungen wie z. B. freie Unterkunft Verpflegung Stellung eines Dienstwagens Stellung von Arbeitskleidung Zurverfügungstellen von Jobticket, Bahncard, Telefonkarte, Handy verbilligte Warenabgabe sind bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs mit zu berücksichtigen. Hierzu ist zunächst deren tatsächlicher Geldwert zu ermitteln. Maßgeblich ist hierbei der nach wirtschaf... mehr

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Die erste Tätigkeitsstätte ... / 2. Rechtsfolgen

Liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, sind die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur i.R.d. Entfernungspauschale abziehbar (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG); der Ansatz von Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen scheidet insoweit aus. Firmenwagen: Wird dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, kann der geldwerte Vorteil entwede... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.1.2 Spezialfall: Private Pkw-Nutzung

Der Wert der privaten Nutzung von Fahrzeugen im Betriebsvermögen der Personengesellschaft ist spezialgesetzlich geregelt, entweder nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode.[1] Die 1 %-Regelung ist eine spezialgesetzliche Bewertungsregel, die die allgemeine Entnahmeregelung verdrängt. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG schreibt eine Pauschale vor. Diese Pauschale ersetzt di... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.7 Brutto- und Nettowerte bei der Kfz-Überlassung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abschn. 15.23. UStAE befasst sich mit der Umsatzbesteuerung teilunternehmerisch genutzter Fahrzeuge sowie der Überlassung von Fahrzeugen an das Personal. Dort sind einige für das Verständnis der Bemessungsgrundlage wichtige Feinheiten beschrieben. Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe (Eigenverbrau... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19 Privatnutzung von Fahrrädern (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG)

Rz. 408 Für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads ist keine Entnahme anzusetzen. Die Begünstigung ist zeitlich auf die Vz 2019 bis 2030 begrenzt (§ 52 Abs. 12 S. 5 EStG). Weitere Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, dass das Fahrrad kein Kfz ist, Fahrräder, die zugleich Kfz sind, fallen nicht unter § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG. Elektro-Fahrräder, dere... mehr

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Gewillkürtes Betriebsvermög... / 5 Die Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei Pkw in gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, so zählen sämtliche Aufwendungen für den Pkw, einschließlich der AfA, zu den Betriebsausgaben. Für die Ermittlung und Bewertung des privaten Nutzungsanteils stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Verfügung.[1] Die private Nutzung des Pkws, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit... mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.12 Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Im Rahmen der privaten Nutzung mindern die vom Arbeitnehmer selbst getragenen (laufenden) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) auch bei der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite. Die Abzugsfähigkeit von individuellen Aufwendungen wird an die Voraussetzung geknüpft, dass der Arbeitnehmer den ... mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.5 Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften nutzen?

Hat der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Unternehmer regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen darüber hinaus ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Geldwerter Vorteil wird durch Fahrtenbuchmethode ermittelt

Rn. 1770p Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog Fahrtenbuchmethode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 2 LStR 2023), würde dieser Vorteil stpfl Arbeitslohn sein, wenn nicht § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 diesen Fall erfassen würde (diese Lücke wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gesehen, und auf Vorschlag des Finanzausschusses wurde dies noch eingefügt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Rn. 1112 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.0... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Widerlegbare Typisierung

Rn. 1096 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Schon immer war in der Besteuerungspraxis das Thema der privaten Nutzung eines im BV befindlichen Kfz ein "heißes Eisen". Mit Wirkung ab 1996 hat der Gesetzgeber für diese Form der Nutzungsentnahme eine Spezialregelung folgenden Inhalts getroffen: typisierende Festlegung des privaten Nutzungsanteils ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kost... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Methodenwahl

Rn. 1106 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der StPfl hat für Kfz mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % die Wahl zwischen zwei Ermittlungsmethoden für die private Kfz-Nutzung. Die Wahl wird durch Einreichung der Steuererklärung beim FA getroffen: Führt der StPfl nicht das erforderliche Fahrtenbuch (s Rn 1112), übt er implizit die Wahl des gesetzlichen Regeltatbestandes... mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,... mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.2 Fahrtenbuchmethode: Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 EUR / ab 2024: von mehr als 70.000 EUR / ab 1.7.2025: von mehr als 100.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt. mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.1 Fahrtenbuchmethode: Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2019 mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen. mehr