Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuchmethode

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Neue Verwaltungsanweisungen und bevorstehende Gesetzesänderungen zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen

Kommentar Das BMF hat sich zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen geäußert. Welche neuen Verwaltungsanweisungen und bevorstehenden Gesetzesänderungen sind zu beachten? Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Fahrzeugen mit Elektrofahrzeugen hat es in den letzten Jahren zahlreiche steuerliche Änderungen gegeben. Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1064 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1065 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 611 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung von zeitraumbezogenen Zuzahlungen des Arbeitnehmers für ein ihm auch zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz

Leitsatz 1. Zeitraumbezogene (Einmal‐)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch bei zeitraumbez...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fahrtenbuchmethode ist trotz geschätztem Treibstoffverbrauch anwendbar

Leitsatz Wird ein Dienstwagen an einer betrieblichen Zapfsäule betankt, die weder die abgegebene Treibstoffmenge noch den Preis anzeigt, dürfen die für Zwecke der Fahrtenbuchmethode zu ermittelnden Treibstoffkosten aus dem geschätzten Verbrauch des Fahrzeugs abgeleitet werden. Diese Schätzung führt nicht zur Verwerfung der Fahrtenbuchmethode urteilte das FG München. Sachverh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Nutzung von Dienstwagen / Zusammenfassung

Verfügen Vereine als Arbeitgeber über eigene oder geleaste Pkws, werden diese möglicherweise den Mitarbeitern des Vereins vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Dann sind die Fahrzeuge im Rahmen eines geldwerten Vorteils zu versteuern. Hierbei gelten unterschiedliche Regelungen für Elektroautos, Hybride und Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Dieser Beitrag führ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Nutzung von Dienstwagen / 2 Geldwerter Vorteil

Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Pkw als Dienstwagen voll umfänglich zur Verfügung, muss der Vorteil aus der Privatnutzung versteuert werden. Für einen Arbeitnehmer wird ein so genannter geldwerter Vorteil ermittelt, der lohnversteuert werden muss und darüber hinaus sozialversicherungspflichtig ist. Hinweis Grundsätzlich können bei der Nutzung von Firmenwagen f...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Nutzung von Dienstwagen / 4 Fahrtenbuch

Neben der Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung eines Fahrzeugs durch die Ein-Prozent-Regelung ist die Erfassung der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode möglich. Letztere ermöglicht eine realistischere Darstellung der Privatnutzung als die 1-%-Methode. Beim Führen eines Fahrtenbuchs werden die Gesamtkosten, die durch das Fahrzeug innerhalb eines Veranlagungsz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer- und Abrechnungstipp... / 1 Hintergründe

In steuerlicher Hinsicht geht es bei der Privatnutzung eines Firmenwagens im Wesentlichen um die beiden Aspekte Abschreibung und geldwerter Vorteil: Wird ein PKW privat genutzt, egal ob mit Verbrennungs- oder Elektromotor, muss der Vorteil aus der Privatnutzung versteuert werden. Für einen Arbeitnehmer wird ein sogenannter geldwerter Vorteil ermittelt, der lohnversteuert werd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer- und Abrechnungstipp... / 4 Fahrtenbuch

Neben der Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung eines Fahrzeugs durch die Ein-Prozent-Regelung ist die Erfassung der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode möglich. Letztere ermöglicht eine realistischere Darstellung der Privatnutzung als die Ein-Prozent-Methode. Das Führen eines Fahrtenbuchs zielt darauf ab, die Gesamtkosten, die durch das Fahrzeug innerhalb ei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
§ 7g EStG: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen. Normenkette § 7g (EStG VZ 2014) EStG i.d.F. des AmtshilfeR...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
1 %-Regelung: Bewertung bei Importfahrzeug ohne inländischen Listenpreis

Leitsatz 1. Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der 1 %-Regelung zu bewerten, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen, wenn das Fahrzeug ein Importfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolistenpreis vorhanden ist noch eine Vergleichbarkeit mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug besteht. 2. Der inländische Bruttolistenprei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Benzinkosten bei Privatnutzung des Firmenwagens

Kommentar Der BFH hat den Abzug selbst getragener Benzinkosten und anderer individueller Kosten vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen zugelassen. Nun hat sich die Finanzverwaltung zur Anwendung dieser Rechtsprechung geäußert. Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung eines Dienstwagens für private Zwecke wird regelmäßig mit monatlich pauschal einem Prozent des inländische...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen Nutzungsentgelts bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Leitsatz 1. Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung (Anschluss an Senatsurteil vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269). 2. Ein n...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kraftstoffkosten bei Anwendung der 1 %‐Regelung

Leitsatz 1. Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, d.h. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung (Anschluss an Senatsurteil vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFH...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fahrtenbuchmethode: Behandlung einer Leasingsonderzahlung

Leitsatz Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Kfz in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss. Normenkette § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt K, eine GmbH, leaste einen Pkw und überließ ihn...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1-%-Regelung versteuerten Pkw eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Leitsatz Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, dessen Kosten der Arbeitgeber in vollem Umfang trägt, auch zur Nutzung für Fahrten im privaten Bereich und zur Erzielung anderer Einkünfte und versteuert der Arbeitnehmer den daraus erlangten geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Regelung, kann der Arbeitnehmer für die Nutzung des Pkw im Rahmen de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten Pkw beim Arbeitnehmer

Leitsatz An einer nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu bewertenden Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Fahrten durch den Arbeitgeber fehlt es, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. Normenkette § 19, § 8 Abs. 2 Satz 1, Sätze 2 bis 5 EStG Sachverhalt Bürgermeisterin K machte Werbungskosten für berufliche Fahrte...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Lohnsteuer: Fahrergestellung als Lohn

Kommentar Der BFH hat entschieden, dass die Chauffeurüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – ab 1.1.2014 erster Tätigkeitsstätte – als geldwerter lohnsteuerlicher Vorteil zu erfassen ist. Die Finanzverwaltung hat sich in einem ausführlichen BMF-Schreiben mit dieser Rechtsprechung befasst und im Wesentlichen wie folgt dazu geäußert. Der geldwerte lohnsteue...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Fahrzeugen (zu § 15 UStG)

Überblick Fahrzeuge können von Unternehmern ausschließlich für unternehmerische Zwecke, aber auch für nichtwirtschaftliche oder private Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus werden Fahrzeuge häufig auch dem Personal für private Fahrten überlassen. Je nach Art der Nutzung muss der Unternehmer prüfen, in welcher Höhe aus der Anschaffung und Unterhaltung des Fahrzeugs ein Vor...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge privat nutzen

Kommentar Um die Elektromobilität zu fördern, hat der Gesetzgeber mit dem AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 neue steuerliche Regelungen für betriebliche Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge geschaffen. Steuerentlastend wirkt sich dies bei privaten Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten aus. Das BMF hat sich nun in einem ausführlichen Schr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

Leitsatz 1. Die Fahrtenbuchmethode bestimmt den Wert der Privatnutzung als Anteil an den gesamten Fahrzeugaufwendungen und an der gesamten Fahrleistung des Fahrzeugs. 2. Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Re...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Pauschale Nutzungsgebühr für den Dienstwagen

Leitsatz Zahlt der Abreitnehmer für den Dienstwagen eine pauschale Nutzungsgebühr, die über die anteiligen Kosten des Pkw hinausgeht, ermäßigt sich der geldwerte Vorteil der Überlassung zu Privatfahrten bis auf null. Ein darüber hinaus gehender Betrag gehört nicht zu den Werbungskosten. Sachverhalt Der Arbeitnehmer hatte für den Dienstwagen, den er auch für private Fahrten un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pauschale Nutzungsgebühr für den Dienstwagen

Leitsatz Zahlt der Abreitnehmer für den Dienstwagen eine pauschale Nutzungsgebühr, die über die anteiligen Kosten des Pkw hinausgeht, ermäßigt sich der geldwerte Vorteil der Überlassung zu Privatfahrten bis auf null. Ein darüber hinaus gehender Betrag gehört nicht zu den Werbungskosten. Sachverhalt Der Arbeitnehmer hatte für den Dienstwagen, den er auch für private Fahrten un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Private Firmenwagennutzung bei einem Steuerberater

Leitsatz Das Hessische FG entschied, dass sich der Ansatz einer privaten Nutzungsentnahme für einen betrieblichen Pkw nicht mit dem bloßen Argument abwenden lässt, dass eine Privatnutzung nicht stattgefunden hat. In seiner Entscheidung wandte das Gericht die Regeln zum sog. Anscheinsbeweis an. Sachverhalt Ein selbstständiger Steuerberater setzte für einen betrieblichen Pkw ke...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
1 %-Regelung: Zur Unwiderleglichkeit des Anscheinsbeweises; Übernahme von Beiträgen für Golfclub-Mitgliedschaft als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen Pkw tatsächlich privat nutzt, zu einem lohnsteuerlichen Vorteil (Abgrenzung vom BFH-Urteil vom 7.11.2006, VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007,...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
1 %-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbeenklich

Leitsatz Die 1 %-Regelung begegnet insbesondere im Hinblick auf die dem Steuerpflichtigen zur Wahl gestellte Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteil auch nach der sog. Fahrtenbuchmethode zu ermitteln und zu bewerten, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Sätze 2, 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhal...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beitrittsaufforderung an das BMF zur Frage der Behandlung der USt bei der 1 %-Regelung

Leitsatz Das Bundesministerium der Finanzen wird zur Frage der Behandlung der USt bei der 1 %-Regelung gem. § 122 Abs. 2 S. 3 FGO zum Beitritt aufgefordert. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, § 12 Nr. 3, § 4 Abs. 3 EStG, § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1 UStG, § 122 Abs. 2 S. 3 FGO Sachverhalt Der Kläger ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. I...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kleine Mängel im Fahrtenbuch unschädlich

Leitsatz Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG setzt nicht die Einrichtung eines gesonderten Aufwandskontos voraus. Sachverhalt Im Urteilsfall ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrtenbuch – Kleine Mängel

Das steht im Urteil Kleinere Mängel bei den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch führen nicht zu dessen Verwerfung. Der Sachverhalt Eine GmbH hatte ihrer Gesellschafter-Geschäftsführerin in der Zeit 1.3.2000 bis 29.2.2004 ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, das sie auch privat nutzen durfte. Über die mit dem Dienstwagen unternommenen Fahrten wurden Aufzeichnungen...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrtenbuch auch bei kleineren Mängeln ordnungsgemäß

Leitsatz Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG setzt nicht die Einrichtung eines gesonderten Aufwandskontos voraus. Sachverhalt Der Gesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Berücksichtigung von privaten Aufwendungen bei der Dienstwagenbesteuerung

Das steht im Urteil Wird der durch Kfz-Überlassung entstehende Nutzungsvorteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt, können vom Arbeitnehmer getragene Kfz-Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der Sachverhalt Im Streitfall stand einem Arbeitnehmer (A) ein Firmenwagen für private Fahrten zur Verfügung. Im April 2001 vereinbarte A mit seinem Arbeitgeber, das Arbeits...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten

Leitsatz Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Fahrten, wird der geldwerte Vorteil entweder nach der 1 % Regelung oder der Fahrtenbuchmethode bewertet. Leistet der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Pkw, um ein teureres Fahrzeug zur Verfügung zu haben, kann er diesen Aufwand als Werbungskosten abziehen, verteilt allerdings auf die v...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bei der 1%-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kfz für dessen private Nutzung, können einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Nutzungsvorteil nach der sog. Fahrtenbuchmethode ermittelt wird. Dagegen kommt ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht, wenn der Nutzungsvorteil pauschal nach der sog. 1%-R...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bei der 1%-Regelung bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt

Leitsatz Der nach der sog. 1%-Regelung gem. § 40 Abs. 1 EStG pauschaliert besteuerte Vorteil eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens ist nicht um die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten zu mindern. Übernommene individuelle Kosten sind kein Entgelt für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. ...mehr