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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Dr. Horst Bitz
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Rn. 241

Stand: EL 146 – ET: 10/2020

Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen.

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt aus dem Paket die steuerlichen Maßnahmen, die sehr schnell greifen sollen.

Der Bundestag hat am 16.06.2020 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (BT-Drucks 19/20058) in dritter Lesung beraten, die Verabschiedung durch den Bundesrat erfolgte am 29.06.2020.

Folgende Regelungen zum EStG sind in Artikel 1 enthalten:

§ 6 Abs 1 Nr 4 S 2 Nr 3 u S 3 Nr 3 EStG iVm § 52 Abs 12 EStG:

Sowohl für die Anwendung der ermäßigten Pauschale (0,25 %, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 Nr 3 EStG) als auch für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Nr 3 EStG) bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung von Dienst-Pkw, die keine Kohlendioxidemission aufweisen, wird der zulässige Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40 000 EUR auf 60 000 EUR erhöht. Diese Regelung gilt weiterhin bis 2030 einschließlich, ist allerdings schon auf alle Anschaffungen (Nutzungen) ab dem 01.01.2020 rückwirkend anzuwenden.

§ 6b EStG iVm § 52 Abs 14 S 4 ff EStG:

Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr. Die Rücklage muss nach § 6b Abs 3 S 2 EStG nicht aufgelöst werden, wenn eine Neuanschaffung eines WG im Wj 2020 unterbleibt, dh die Vierjahresfrist nicht eingehalten wird, die Anschaffung aber in 2021 nachgeholt wird.

§ 7 Abs 2 EStG:

Es wird zeitlich begrenzt erneut eine degressive AfA (wieder) eingeführt. § 7 Abs 2 EStG wird so geändert, dass er auch bewegliche WG des AV begünstigt, die nach ...

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