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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6 B ... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Jürgen Dräger, Tobias Müller
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Rn. 1111

Stand: EL 180 – ET: 04/2025

Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.06.2014, BStBl I 2014, 835 und BMF BStBl I 2018, 272 enthalten, entscheidend ist die Codierung im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Teil I, siehe BMF-Schreiben aaO Rz 1, 2) ist der Listenpreis pauschal wegen der darin enthaltenen Kosten für das Batteriesystem zu kürzen.

Dabei sah das EStG bereits bis zum VZ 2019 Regelungen vor, nach welchen die Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regel gekürzt werden konnte. Diese beinhaltete, dass sich der Listenpreis für bis zum 31.12.2013 angeschaffte Kfz um EUR 500 pro Kilowattstunde der Batteriekapazität mindert. Dieser Betrag verringert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kfz um jährlich EUR 50 pro Kilowattstunde (kWh) der Batteriekapazität. Die Anzahl der kWh kann Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I entnommen werden. Dabei darf die sich ergebende Minderung pro Kfz höchstens EUR 10 000 betragen, wobei sich auch dieser Höchstbetrag für in den Folgejahren angeschaffte Kfz um jährlich EUR 500 mindert. Einzelheiten ergeben sich aus Rz 3 f des BMF v 05.06.2014, BStBl I 2014, 835. Die AfA für das Fahrzeug (Bemessungsgrundlage) ist um den pauschalen Abschlag zu kürzen.

Durch das JStG 2018 (s vor § 1 Rn 230 (Bitz)) sind weitere Steuervorteile ins Gesetz aufgenommen wurden. Dieses sieht eine "Halbierung der Bemessungsgrundlage" vor, also eine 0,5 %-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind die AK nur zur Hälfte anzusetzen (...

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