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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6 B ... / a) Widerlegbare Typisierung

Jürgen Dräger, Tobias Müller
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Rn. 1096

Stand: EL 180 – ET: 04/2025

Schon immer war in der Besteuerungspraxis das Thema der privaten Nutzung eines im BV befindlichen Kfz ein "heißes Eisen". Mit Wirkung ab 1996 hat der Gesetzgeber für diese Form der Nutzungsentnahme eine Spezialregelung folgenden Inhalts getroffen:

  • typisierende Festlegung des privaten Nutzungsanteils ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten,
  • Möglichkeit für den StPfl, die Höhe der Privatnutzung durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen (Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG),
  • pauschalierte Berücksichtigung der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten gem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG (s §§ 4,5 Rn 1723 ff (Nacke)),
  • Werden mehrere Kfz in einem BV privat genutzt (s Rn 1110) kann zwischen Typisierung (1 %) und Fahrtenbuch je Fahrzeug unterschiedlich gewählt werden (BFH v 03.08.2000, III R 2/00, BStBl II 2001, 332).
  • Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kfz-Kosten sowohl bei Anwendung der 1 %-Regel als auch bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode (BFH v 30.11.2016, VI R 2/17, HFR 2017, 314 und BFH v 30.11.2016, VI R 49/14, HFR 2017, 317, ergangen zu ArbN, Anm Geserich, HFR 2017, 316, sowie BFH v 16.12.2020, VI R 19/18, gleichmäßige Verteilung der (Einmal-)Zahlungen des ArbN für ein ihm auch zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz). Zur Vertragsgestaltung rund um die Fahrzeugüberlassung Wehl, NWB 2017, 3076.
  • Zur Privatnutzung des betrieblichen Pkw durch ArbN, vgl BMF v 03.03.2022, BStBl I 2022, 232 und zu den Änderungen Weber, BBK 2022, 338.

Im Ergebnis gilt danach Folgendes (entnommen der Begründung des Urt des FG München v 09.03.2021, 6 K 2915/17):

  • Für jedes Fahrzeug, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der ...

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