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Steueränderungen 2019 für Arbeitnehmer

Privatnutzung von (Elektro-)Fahrrädern ab 2019 steuerfrei


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Steuerbefreiung Fahrrad und E-Bike

Nach einer neuen Vorschrift bleiben seit 2019 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, steuerfrei.

Die Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus Überlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (neuer § 3 Nummer 37 EStG) soll das umweltfreundliche Engagement der Nutzer von Fahrrädern und deren Arbeitgeber honorieren, die die private Nutzung, die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten für ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen.

Steuerbefreiung für Fahrräder: Werbungskosten werden nicht gekürzt

Bei der Steuererklärung erfolgt auch keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale. 

Fahrrad oder Kfz? Steuerbefreiung nur für "normale" Fahrräder

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für "normale" Fahrräder. Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (zum Beispiel gelten Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, als Kraftfahrzeuge), sind für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung anzuwenden. 

Steuerbefreiung für Fahrräder: Gehaltsumwandlung ist schädlich

Die Steuerbefreiung gilt seit Januar 2019, ist allerdings vorerst bis Ende 2021 befristet. Sie gilt jedoch nicht für die in der Praxis verbreiteten Modelle des durch Gehaltsumwandlung finanzierten E-Bike-Leasings.

Quelle: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

39 Kommentare
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R

Renate Heberlein

Wed May 26 13:27:55 CEST 2021 Wed May 26 13:27:55 CEST 2021

Guten Tag,
wie verfahre ich denn mit einer Versicherung, welche für das Fahrrad abgeschlossen wurde? Muss ich hier den Netto- oder den Bruttobetrag in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers angeben?

D

Dominic Rieker

Sat Jan 23 22:52:45 CET 2021 Sat Jan 23 22:52:45 CET 2021

Guten Tag,
braucht es denn für die 0,5% Versteuerung im Nachhinein Nachweise über die Tatsächlich Gefahrenen El KM bzw. den geladenen Strom. Oder gelten nur die Herstellerangaben?

V

Vitali Frank

Thu Sep 03 17:27:21 CEST 2020 Thu Sep 03 17:27:21 CEST 2020

Hallo Haufe-Redaktion,

ich habe eine frage bezüglich 0,5% Regelung bei E-Autos.

Laut Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) § 3 Bevorrechtigungen Absatz 2
Nr. 2 - "dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt".

Hersteller gibt 2 Werte an.
1. Rein elektrische Reichweite (kombiniert in km) nach WLTP 39 km
2. Rein elektrische Reichweite (innerorts in km), EAER City nach WLTP 42 km

Welche von beiden muss erfüllt sein um 0,5% zu bekommen?


LG
V.Frank

t

tobias Fräulin

Wed Aug 05 14:15:17 CEST 2020 Wed Aug 05 14:15:17 CEST 2020

Hallo,
Ich habe ein e-bike von meinem Arbeitgeber als Gehaltsumwandlung bekommen.
Ich würde gerne noch ein 2. bike leasen.
Wie verhält sich das steuerlich ? Akzeptiert das dass Finanzamt?

G

Ganzkorrekter

Thu Jan 09 11:33:48 CET 2020 Thu Jan 09 11:33:48 CET 2020

Hallo, ich habe verstanden, dass auch Selbständige von Anfang 2019 bis Ende 2021 keinen einkommensteuerlichen Privatanteil auf ein in diesem Zeitraum erworbenes Fahrrad oder PEDELEC zahlen müssen, wenn dieses dem Betriebsvermögen zugerechnet werden kann.

Aber gilt diese Steuerbefreiung auch für die umsatzsteuerliche Betrachtung des Selbständigen? Oder sind trotz der einkommensteuerlichen steuerfreiheit weiterhin 19% von 80% von 1% des ungeminderten Listenpreises monatlich bei der Umsatzsteuer als Privatanteil zu versteuern?

A

Alexander Noé

Tue Sep 10 21:31:23 CEST 2019 Tue Sep 10 21:31:23 CEST 2019

Im Artikel steht:
Das heißt, das extern aufladbare Hybridelektrofahrzeug darf nur eine Kohlenmonoxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahren km haben

Es muss Kohlendioxid statt Kohlenmonoxid heißen. Die Abgasnormen erlauben schon lange nur 1g CO/km für Benziner und 0,5g CO/km für Diesel.

F

Florian Kreuzwirth

Fri Sep 06 14:22:16 CEST 2019 Fri Sep 06 14:22:16 CEST 2019

Hallo Haufe-Redaktion,

gilt die 0,5 Regelung für Hybridfahrzeuge welche die Rahmenbedingungen erfüllen und zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2021 zugelassen werden für die komplette Dauer des Leasingvertrages, oder wird ab dem 01.01.2022 dann auf die 1% Versteuerung erhöht?

Vielen Dank

J

Jan Ruebel

Wed Jul 17 16:04:45 CEST 2019 Wed Jul 17 16:04:45 CEST 2019

Hallo,
muß der Arbeitgeber oder -nehmer einen bestimmten Nachweis erbringen, dass der Plug in Hybrid auch wirklich als solcher genutzt wird und nicht nur als normaler Verbrenner gefahren wird? Wenn er also z.B. nie oder zu wenig geladen wird.
Vielen Dank!

A

Alfred Demond

Tue Mar 12 15:18:20 CET 2019 Tue Mar 12 15:18:20 CET 2019

Hallo Haufe-Redaktion,

als langjähriger Teilnehmer der Jahresabschlusstagungen Personal hatte ich letztens die Möglichkeit, den Dozenten Marcus Spahn zu befragen, ob ein Arbeitgeberzuschuss zum Erwerb eines Pedelecs durch den Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG ist. Dies hatte er mit einem klaren "Ja" beantwortet. Leider finde ich hierzu keine Fundstelle, mit der ich den Arbeitgeber meiner Frau überzeugen könnte. Dieser zahlt den Zuschuss zurzeit steuer- und sozialversicherungspflichtig aus. Können Sie mir weiterhelfen?

Vielen Dank!

C

Claudia Gerlach

Wed Mar 06 16:48:35 CET 2019 Wed Mar 06 16:48:35 CET 2019

Hallo Haufe-Redaktion,

bleibt es auch bei den Elektrofahrzeugen mit der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Regelung, dass ein Eigenanteil/monatliche Zuzahlung des Arbeitnehmers die Versteuerungsgrundlage der Privatnutzung, also das 1%, reduziert?

Vielen Dank!

M

M. Walle

Fri Mar 01 14:35:19 CET 2019 Fri Mar 01 14:35:19 CET 2019

Hallo Haufe Redaktion,

vielen Dank für den informativen Beitrag!

Ich suche jedoch noch belastbare Aussagen, wie es sich mit gebrauchten Hybrid verhält.

Beispiel:
Ein gebrauchter Hybrid (Passat GTE mit EZ 2017) soll ab Februar über die Firma für einen Mitarbeiter als Dienstwagen geleast werden.

Das CoC Papier weißt 50Km Reichweite aus und 40mg CO2. (nach NEFZ)
Bereits gebaute Passat GTE haben auch eine Sondergenehmigung für E-Kennzeichen.

Gemäß einiger Quellen im Internet gilt die Auffassung, dass bei gebrauchten Hybrid die Messwerte bei der Erstzulassung gelten, wenn es um die Beurteilung der Förderfähigkeit für die 0,5% Regelung geht. In diesem Falle also die NEFZ Werte. WLTP gibt es ja für das ältere Fahrzeug nicht.

Demnach müssten also doch alle gebrauchten Hybrid unter diese Regelung fallen, wenn sie im CoC auch nach NEFZ die 40km schaffen ODER unter 50mg CO2 liegen.

Sprich ein gebrauchter Passat GTE fällt unter die neue Regelung.

Andere Quellen behaupten nur aktuelle Hybrid mit WLTP Messung fallen überhaupt unter die 0,5% Regelung.

Gibt es hier nun schon belastbare Infos seitens des BMF oder Anrufungsauskunft?

Vielen Dank!

M

Manuel Bergmann

Tue Jan 08 14:05:23 CET 2019 Tue Jan 08 14:05:23 CET 2019

Sehr geehrte Haufe-Redaktion,

vielen für diesen hilfreichen und wieder mal gutgeschriebenen Artikel.

Eine Frage bleibt mir noch offen. Bisher musste ja in der Einkommensteuererklärung bereits ein Jobticket bereits gegen die Entfernungspauschale gerechnet werden. Fiktives Beispiel: 20KM * 0,30 EUR * 220 Tage = 1.320,- EUR - 360 (Jobticket 30,- EUR * 12 Monate) = 960,- EUR Werbungskosten

Was ändert sich nun mit der Änderung in der Einkommenssteuererklärug? Das wird mir noch nicht ersichtlich

Besten Dank

A

Andreas Schiller

Thu Jan 03 15:16:07 CET 2019 Thu Jan 03 15:16:07 CET 2019

Sehr geehrte Haufe-Redaktion,

vielen für diesen hilfreichen Artikel.

Eine Frage konnte ich bei all meiner Recherche bisher nicht eindeutig beantworten und ging leider auch aus Ihrem Artikel m.E. nicht hervor:
ich interessiere mich für ein gebrauchtes Hybrid-Fahrzeug (Jahreswagen) im Leasing.
Wenn das Fahrzeug technische alle Anforderungen für eine 0,5%-Besteuerung erfüllt und der Leasingvertrag für einen Jahreswagen (z.B. EZ 04/2018, 10.000km Tachostand) ab dem 1.1.2019 geschlossen wird, greift dann ebenso die 0,5%-Besteuerung oder ist diese nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2019 vorgesehen?

Herzlichen Dank und viele Grüße,

Andreas

D

Dr. Sebastian Wyszomirski

Fri Nov 30 13:41:52 CET 2018 Fri Nov 30 13:41:52 CET 2018

Sehr geehrte Redaktion,
können Sie mir das Gesetz genauer erklären.
Ich plane einen Dienstwagen zu bestellen, den anfang 2019 ausgeliefert und zugelassen wird. Es soll ein Hybrid werden.

Frage 1:
Reicht "irgendein" Plug in Hybrid oder muss er über 50km Reichweite und unter 50g/100mk Co2 haben damit er geförtert wird?

Frage 2:
Wenn das Auto 03/2019 zugelassen wird, der Leasingvertrag aber über 3 Jahre läuft, wie lange wird das Fahrzeug mit der Halbierung der Bemessungsgrundlage "belohnt"?
Danke für eine kurze und "Laienverständliche" Antwort.

M

Martin Blazek-Surel

Fri Nov 30 11:17:00 CET 2018 Fri Nov 30 11:17:00 CET 2018

Liebe Kollegen von der Haufe Online Redaktion,

im neuen Gesetzt zur Halbierung der Bemessungsgrundlage für Elektro- und Hybridfahrzeuge ist die Gültigkeit für den Anschaffungszeitraum eingeschränkt. Wie ist der Anschaffungszeitpunkt genau definiert? Ist der Anschaffungszeitpunkt die Fahrzeugbestellung, die Erstzulassung oder die Auslieferung des Fahrzeuges? Und gilt die Halbierung bei einem Leasingvertrag über z.B. 36 Monate für die gesamte Nutzungszeit auch über den 31.12.2021 hinaus oder endet die Vergünstigung für alle Fahrzeuge mit dem 31.12.2021?
Vielen Dank und Grüße

M

Mark Su

Wed Nov 28 17:19:49 CET 2018 Wed Nov 28 17:19:49 CET 2018

Hallo, ich habe eine Frage zur zeitlichen Befristung:
wenn ich in 2019 einen Wagen lease über 5 Jahre - gilt der Steuervorteil dann nur für die Jahre 2019-2021 oder auch noch bis zum Jahr 2024?

Was ist entscheidend - das Steuerjahr oder das Kaufdatum / Leasingbeginn?
Vielen Dank

W

Werner Hellweg

Tue Oct 16 15:42:30 CEST 2018 Tue Oct 16 15:42:30 CEST 2018

Guten Tag,

kann mir jemand erklären, welche Gremien noch abstimmen müssen, um die Rechtskräftigkeit zu bestätigen?

Besten Dank