Lohnsteuer 2019: Familienentlastung Tarifsenkung

Der Bundesrat hat dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt, das Anfang November 2018 vom Bundestag beschlossen wurde. Die in dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung von Familien enthaltenen Maßnahmen traten überwiegend ab 2019 in Kraft.


In 2019 und 2020 kommt es zu Entlastungen beim Einkommensteuertarif. Die Änderungen am Einkommensteuertarif sind auch beim Lohnsteuerabzug vollständig zu berücksichtigen.

Höherer Grundfreibetrag und höherer Kinderfreibetrag

2019 und 2020 steigt das bei allen Steuerzahlern steuerfrei zu belassende Existenzminimum in zwei Schritten. 2018 betrug es noch 9.000 Euro, 2019 stieg es um 168 Euro auf 9.168 Euro (2019) und 2020 wird es um weitere 240 Euro auf 9.408 Euro (2020) steigen. Gleichzeitig steigen auch die Kinderfreibeträge. 2018 waren es noch  insgesamt 7.428 Euro, diese stiegen nun auf 7.620 Euro (2019) und auf 7.812 Euro (2020). 

Die Änderungen am Einkommensteuertarif sind auch beim Lohnsteuerabzug vollständig zu berücksichtigen. Die geänderten Kinderfreibeträge wirken sich hingegen nur beim Solidaritätszuschlag und ggf. bei der Kirchensteuer aus.

Familienförderung 2019: Kindergelderhöhung um 10 Euro

Im Übrigen erfolgt die Begünstigung von Familien regelmäßig über das Kindergeld. Es wird ebenfalls von derzeit 194 Euro (für das erste und zweite Kind) zum Juli 2019 um 10 Euro monatlich je Kind auf 204 Euro angehoben. Für weitere Kinder wird das Kindergeld ebenfalls um 10 Euro auf 210 Euro bzw. 235 Euro jährlich angehoben.

Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird nach Berechnungen der Bundesregierung aufgrund des Familienentlastungsgesetz ab 2019 um 9,36 Prozent entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen.

Neue Lohnsteuertabellen und Lohnabrechnungsprogramme ab 2019

Die erste Stufe der Maßnahmen durch das Familienentlastungsgesetz wirkte sich bereits beim Lohnsteuerabzug im Januar 2019 aus. Die neuen Lohnsteuertabellen und Lohnabrechnungsprogramme enthalten alle ab 2019 geltenden Änderungen. Mit Datum vom 12. November 2018 hat das Bundesfinanzministerium die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 bekannt gemacht, die die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht berücksichtigen. (Vergleiche  Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12. November 2018 , Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/08/10001-17.)

Quelle: Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG). 

Lohnsteuertabellen und Lohnabrechnungsprogramme ab 2020

Die Lohnsteuertabellen für den Lohnsteuerabzug 2020 berücksichtigen unter anderem die Anpassungen des Einkommensteuertarifs und der Freibeträge für Kinder.