Steuerbefreiung für Jobtickets

2019 wurde das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt. Eine ähnliche Steuerbefreiung gab es bereits früher, sie war jedoch im Rahmen der Umsetzung von Einsparvorschlägen ab 2004 entfallen.

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt geleistet werden, sind steuerfrei (§ 3 Nummer 15 EStG). Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Steuerbefreiung gilt seit Januar 2019.

Jobticket 2019: Steuerbefreiung gilt auch für private Fahrten

Die Steuerbegünstigung gilt auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, das heißt, das steuerfreie Jobticket kann auch in der Freizeit genutzt werden. 

In die Steuerbefreiung werden auch die Fälle einbezogen, in denen der Arbeitgeber nur mittelbar an der Vorteilsgewährung beteiligt ist; zum Beispiel durch Abschluss eines Rahmenabkommens. Die Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung eines Taxis ist hingegen ausgeschlossen. 

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Außerdem gilt die Steuerfreiheit nicht für Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge), die durch Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns finanziert werden, da nur zusätzliche Leistungen begünstigt werden.

Steuerfreies Jobticket kürzt Werbungskostenabzug

Die steuerfreien Leistungen mindern den bei der Steuererklärung als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag (0,30 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag). Dadurch soll eine Überbegünstigung gegenüber denjenigen verhindert werden, die die betreffenden Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen.

Rückwirkend ab 2019 wurde durch sogenannte Jahressteuergesetz 2019 eine Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale eingeführt, s. dazu unsere News Lohnsteuerliche Neuerungen aus dem Jahressteuergesetz. 

Quelle: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

Schlagworte zum Thema:  Jobticket, Grundfreibetrag, Arbeitnehmer, Lohnsteuer