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Steueränderungen 2019 für Arbeitnehmer

Neue Zertifizierungspflicht bei betrieblicher Gesundheitsförderung


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Lohnsteuer 2019: Gesundheitsförderung Altersvorsorge

Für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung, wird eine Steuerbefreiung in Höhe von bis zu 500 Euro (ab 2020: erhöht auf 600 Euro) jährlich gewährt. Neu eingeführt wird eine Zertifizierungspflicht für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung, wird eine Steuerbefreiung in Höhe von bis zu 500 Euro jährlich gewährt (§ 3 Nummer 34 EStG). [Zum 1. Januar 2020 wurde dieser Betrag auf 600 Euro erhöht, s. Steuer- und beitragsfreie Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber]. Im Einkommensteuergesetz wird bisher hinsichtlich der zu fördernden Maßnahmen auf die §§ 20 und 20a SGB V verwiesen. Dieser Verweis ist jedoch überholt.

Steuerförderung 2019 nur noch für zertifizierte Maßnahmen

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 erfolgt eine Anpassung an das sog. Präventionsgesetz (vom 17. Juli 2015, BGBl 2018 I Seite 1368). Damit wird zutreffend auf die Regelungen in §§ 20 und 20b SGB V verwiesen. Danach fallen unter die Steuerbefreiung Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.

Die Zertifizierung war bis jetzt nicht Voraussetzung für die Steuerbefreiung und sorgt jetzt für eine leichte Verschärfung. Für bereits vor dem 1. Januar 2019 begonnene, unzertifizierte Gesundheitsmaßnahmen hat der Gesetzgeber deshalb eine Übergangsregelung getroffen: Für bereits laufende Maßnahmen ist das Zertifizierungsverfahren erstmals maßgeblich für Sachbezüge, die nach dem 31. Dezember 2019 gewährt werden.

Gesundheitsförderung 2019: Informationen zu zertifizierten Kursen

Informationen zu zertifizierten Kursen in der Umgebung finden sich bei den Krankenkassen bzw. beim GKV-Spitzenverband.

Quelle: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

39 Kommentare
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R

Renate Heberlein

Wed May 26 13:27:55 CEST 2021 Wed May 26 13:27:55 CEST 2021

Guten Tag,
wie verfahre ich denn mit einer Versicherung, welche für das Fahrrad abgeschlossen wurde? Muss ich hier den Netto- oder den Bruttobetrag in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers angeben?

D

Dominic Rieker

Sat Jan 23 22:52:45 CET 2021 Sat Jan 23 22:52:45 CET 2021

Guten Tag,
braucht es denn für die 0,5% Versteuerung im Nachhinein Nachweise über die Tatsächlich Gefahrenen El KM bzw. den geladenen Strom. Oder gelten nur die Herstellerangaben?

V

Vitali Frank

Thu Sep 03 17:27:21 CEST 2020 Thu Sep 03 17:27:21 CEST 2020

Hallo Haufe-Redaktion,

ich habe eine frage bezüglich 0,5% Regelung bei E-Autos.

Laut Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) § 3 Bevorrechtigungen Absatz 2
Nr. 2 - "dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt".

Hersteller gibt 2 Werte an.
1. Rein elektrische Reichweite (kombiniert in km) nach WLTP 39 km
2. Rein elektrische Reichweite (innerorts in km), EAER City nach WLTP 42 km

Welche von beiden muss erfüllt sein um 0,5% zu bekommen?


LG
V.Frank

t

tobias Fräulin

Wed Aug 05 14:15:17 CEST 2020 Wed Aug 05 14:15:17 CEST 2020

Hallo,
Ich habe ein e-bike von meinem Arbeitgeber als Gehaltsumwandlung bekommen.
Ich würde gerne noch ein 2. bike leasen.
Wie verhält sich das steuerlich ? Akzeptiert das dass Finanzamt?

G

Ganzkorrekter

Thu Jan 09 11:33:48 CET 2020 Thu Jan 09 11:33:48 CET 2020

Hallo, ich habe verstanden, dass auch Selbständige von Anfang 2019 bis Ende 2021 keinen einkommensteuerlichen Privatanteil auf ein in diesem Zeitraum erworbenes Fahrrad oder PEDELEC zahlen müssen, wenn dieses dem Betriebsvermögen zugerechnet werden kann.

Aber gilt diese Steuerbefreiung auch für die umsatzsteuerliche Betrachtung des Selbständigen? Oder sind trotz der einkommensteuerlichen steuerfreiheit weiterhin 19% von 80% von 1% des ungeminderten Listenpreises monatlich bei der Umsatzsteuer als Privatanteil zu versteuern?

A

Alexander Noé

Tue Sep 10 21:31:23 CEST 2019 Tue Sep 10 21:31:23 CEST 2019

Im Artikel steht:
Das heißt, das extern aufladbare Hybridelektrofahrzeug darf nur eine Kohlenmonoxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahren km haben

Es muss Kohlendioxid statt Kohlenmonoxid heißen. Die Abgasnormen erlauben schon lange nur 1g CO/km für Benziner und 0,5g CO/km für Diesel.

F

Florian Kreuzwirth

Fri Sep 06 14:22:16 CEST 2019 Fri Sep 06 14:22:16 CEST 2019

Hallo Haufe-Redaktion,

gilt die 0,5 Regelung für Hybridfahrzeuge welche die Rahmenbedingungen erfüllen und zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2021 zugelassen werden für die komplette Dauer des Leasingvertrages, oder wird ab dem 01.01.2022 dann auf die 1% Versteuerung erhöht?

Vielen Dank

J

Jan Ruebel

Wed Jul 17 16:04:45 CEST 2019 Wed Jul 17 16:04:45 CEST 2019

Hallo,
muß der Arbeitgeber oder -nehmer einen bestimmten Nachweis erbringen, dass der Plug in Hybrid auch wirklich als solcher genutzt wird und nicht nur als normaler Verbrenner gefahren wird? Wenn er also z.B. nie oder zu wenig geladen wird.
Vielen Dank!

A

Alfred Demond

Tue Mar 12 15:18:20 CET 2019 Tue Mar 12 15:18:20 CET 2019

Hallo Haufe-Redaktion,

als langjähriger Teilnehmer der Jahresabschlusstagungen Personal hatte ich letztens die Möglichkeit, den Dozenten Marcus Spahn zu befragen, ob ein Arbeitgeberzuschuss zum Erwerb eines Pedelecs durch den Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG ist. Dies hatte er mit einem klaren "Ja" beantwortet. Leider finde ich hierzu keine Fundstelle, mit der ich den Arbeitgeber meiner Frau überzeugen könnte. Dieser zahlt den Zuschuss zurzeit steuer- und sozialversicherungspflichtig aus. Können Sie mir weiterhelfen?

Vielen Dank!

C

Claudia Gerlach

Wed Mar 06 16:48:35 CET 2019 Wed Mar 06 16:48:35 CET 2019

Hallo Haufe-Redaktion,

bleibt es auch bei den Elektrofahrzeugen mit der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Regelung, dass ein Eigenanteil/monatliche Zuzahlung des Arbeitnehmers die Versteuerungsgrundlage der Privatnutzung, also das 1%, reduziert?

Vielen Dank!

M

M. Walle

Fri Mar 01 14:35:19 CET 2019 Fri Mar 01 14:35:19 CET 2019

Hallo Haufe Redaktion,

vielen Dank für den informativen Beitrag!

Ich suche jedoch noch belastbare Aussagen, wie es sich mit gebrauchten Hybrid verhält.

Beispiel:
Ein gebrauchter Hybrid (Passat GTE mit EZ 2017) soll ab Februar über die Firma für einen Mitarbeiter als Dienstwagen geleast werden.

Das CoC Papier weißt 50Km Reichweite aus und 40mg CO2. (nach NEFZ)
Bereits gebaute Passat GTE haben auch eine Sondergenehmigung für E-Kennzeichen.

Gemäß einiger Quellen im Internet gilt die Auffassung, dass bei gebrauchten Hybrid die Messwerte bei der Erstzulassung gelten, wenn es um die Beurteilung der Förderfähigkeit für die 0,5% Regelung geht. In diesem Falle also die NEFZ Werte. WLTP gibt es ja für das ältere Fahrzeug nicht.

Demnach müssten also doch alle gebrauchten Hybrid unter diese Regelung fallen, wenn sie im CoC auch nach NEFZ die 40km schaffen ODER unter 50mg CO2 liegen.

Sprich ein gebrauchter Passat GTE fällt unter die neue Regelung.

Andere Quellen behaupten nur aktuelle Hybrid mit WLTP Messung fallen überhaupt unter die 0,5% Regelung.

Gibt es hier nun schon belastbare Infos seitens des BMF oder Anrufungsauskunft?

Vielen Dank!

M

Manuel Bergmann

Tue Jan 08 14:05:23 CET 2019 Tue Jan 08 14:05:23 CET 2019

Sehr geehrte Haufe-Redaktion,

vielen für diesen hilfreichen und wieder mal gutgeschriebenen Artikel.

Eine Frage bleibt mir noch offen. Bisher musste ja in der Einkommensteuererklärung bereits ein Jobticket bereits gegen die Entfernungspauschale gerechnet werden. Fiktives Beispiel: 20KM * 0,30 EUR * 220 Tage = 1.320,- EUR - 360 (Jobticket 30,- EUR * 12 Monate) = 960,- EUR Werbungskosten

Was ändert sich nun mit der Änderung in der Einkommenssteuererklärug? Das wird mir noch nicht ersichtlich

Besten Dank

A

Andreas Schiller

Thu Jan 03 15:16:07 CET 2019 Thu Jan 03 15:16:07 CET 2019

Sehr geehrte Haufe-Redaktion,

vielen für diesen hilfreichen Artikel.

Eine Frage konnte ich bei all meiner Recherche bisher nicht eindeutig beantworten und ging leider auch aus Ihrem Artikel m.E. nicht hervor:
ich interessiere mich für ein gebrauchtes Hybrid-Fahrzeug (Jahreswagen) im Leasing.
Wenn das Fahrzeug technische alle Anforderungen für eine 0,5%-Besteuerung erfüllt und der Leasingvertrag für einen Jahreswagen (z.B. EZ 04/2018, 10.000km Tachostand) ab dem 1.1.2019 geschlossen wird, greift dann ebenso die 0,5%-Besteuerung oder ist diese nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2019 vorgesehen?

Herzlichen Dank und viele Grüße,

Andreas

D

Dr. Sebastian Wyszomirski

Fri Nov 30 13:41:52 CET 2018 Fri Nov 30 13:41:52 CET 2018

Sehr geehrte Redaktion,
können Sie mir das Gesetz genauer erklären.
Ich plane einen Dienstwagen zu bestellen, den anfang 2019 ausgeliefert und zugelassen wird. Es soll ein Hybrid werden.

Frage 1:
Reicht "irgendein" Plug in Hybrid oder muss er über 50km Reichweite und unter 50g/100mk Co2 haben damit er geförtert wird?

Frage 2:
Wenn das Auto 03/2019 zugelassen wird, der Leasingvertrag aber über 3 Jahre läuft, wie lange wird das Fahrzeug mit der Halbierung der Bemessungsgrundlage "belohnt"?
Danke für eine kurze und "Laienverständliche" Antwort.

M

Martin Blazek-Surel

Fri Nov 30 11:17:00 CET 2018 Fri Nov 30 11:17:00 CET 2018

Liebe Kollegen von der Haufe Online Redaktion,

im neuen Gesetzt zur Halbierung der Bemessungsgrundlage für Elektro- und Hybridfahrzeuge ist die Gültigkeit für den Anschaffungszeitraum eingeschränkt. Wie ist der Anschaffungszeitpunkt genau definiert? Ist der Anschaffungszeitpunkt die Fahrzeugbestellung, die Erstzulassung oder die Auslieferung des Fahrzeuges? Und gilt die Halbierung bei einem Leasingvertrag über z.B. 36 Monate für die gesamte Nutzungszeit auch über den 31.12.2021 hinaus oder endet die Vergünstigung für alle Fahrzeuge mit dem 31.12.2021?
Vielen Dank und Grüße

M

Mark Su

Wed Nov 28 17:19:49 CET 2018 Wed Nov 28 17:19:49 CET 2018

Hallo, ich habe eine Frage zur zeitlichen Befristung:
wenn ich in 2019 einen Wagen lease über 5 Jahre - gilt der Steuervorteil dann nur für die Jahre 2019-2021 oder auch noch bis zum Jahr 2024?

Was ist entscheidend - das Steuerjahr oder das Kaufdatum / Leasingbeginn?
Vielen Dank

W

Werner Hellweg

Tue Oct 16 15:42:30 CEST 2018 Tue Oct 16 15:42:30 CEST 2018

Guten Tag,

kann mir jemand erklären, welche Gremien noch abstimmen müssen, um die Rechtskräftigkeit zu bestätigen?

Besten Dank