Zum Vorsteuerabzug und zur Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen hat das BMF in einem aktuellen Schreiben Stellung genommen. Das Schreiben vom 5.6.2014 ersetzt das bisherige Schreiben v. 27.8.2004. In unserem Top-Thema zeigen wir, was sich dadurch ändert und was nicht.mehr
Zur steuerlichen Behandlung der Privatnutzung von Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 5.6.2014 Stellung genommen.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Die neuen Grundsätze des Vorsteuerabzugs, die seit 2013 anzuwenden sind, wirken sich auch auf die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von ganz oder teilweise unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen aus. Das BMF nimmt jetzt zu dieser Problematik Stellung.mehr
Wird ein Dienstwagen für die Privatnutzung unentgeltlich oder verbilligt überlassen, führt dies zu einem lohnsteuerlichen Vorteil. Das gilt unabhängig davon, in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Pkw tatsächlich privat nutzt. Der Bundesfinanzhof hat dies erneut bestätigt.mehr
Ein geldwerter Vorteil ist auch dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer von der eingeräumten Möglichkeit der privaten Nutzung eines Firmenwagens keinen Gebrauch macht.mehr
Die neuen Steuerspielregeln zur Reisekostenreform 2014 bergen zahlreiche Gestaltungsspielräume. Mit einer arbeitsrechtlichen Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte kann der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung erster Tätigkeitsstätte gezielt auf ein Minimum reduziert werden.mehr
Im Top-Thema wird der für betriebliche Mandanten entstandene Handlungsbedarf hinsichtlich bestehender Reisekostenbestimmungen aufgezeigt und auf Gestaltungsspielräume hingewiesen, die das neue Reisekostenrecht ab 2014 bietet.mehr
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regelung zu erfassen.mehr
Kaum mehr vorstellbar: Wer Auto fährt, sitzt im Auto, führt das Fahrzeug und tut sonst nichts. Und auch das ist kaum mehr denkbar: Wer telefoniert, sitzt dabei in einem Zimmer zu Hause oder im Büro. Heute fährt man Auto und telefoniert dabei. Eine gefährliche Kombination.mehr
Zahlt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für die private Nutzung des Firmenwagens ein Nutzungsentgelt, vermindert sich der steuerpflichtige Nutzungswert um diesen Betrag.mehr
Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden, müssen verkehrssicher sein und Vorgaben der Arbeitssicherheit erfüllen. Werden sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, gilt die Straßenverkehrsordnung. Doch je nach Einsatz kommen weitere Anforderungen hinzu.mehr
Überlässt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Fahrer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, führt das lohnsteuerrechtlich zu einem erheblichen Vorteil. Dieser muss versteuert werden.mehr
Der lohnsteuerliche Vorteil für die Gestellung eines Fahrers für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bemisst sich nach dem Wert der Dienstleistung durch einen fremden Dritten.mehr
Arbeitnehmer und Unternehmer müssen für einen privat genutzten Firmenwagen einen Nutzungsanteil versteuern. Aktuell hat der Bundesfinanzhof in 3 Urteilen die bisherige Rechtsprechung abgeändert.mehr
In einer Reihe von Urteilen hat der Bundesfinanzhof Abgrenzungskriterien aufgestellt, wann eine Privatnutzung des Dienstwagens zwingend versteuert werden muss und in welchen Fallkonstellationen dies verhindert werden kann.mehr
Steht nicht fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen hat, kann der Beweis des ersten Anscheins diese fehlende Feststellung nicht ersetzen.mehr
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerlichen Vorteil, wenn er das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt.mehr
Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung des Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen für die Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen.mehr
Die private Kraftfahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist als Arbeitslohn zu versteuern, wenn feststeht, dass zumindest für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war.mehr
In einer Online-Petition an den Deutschen Bundestag wendet sich die Interessenvertretung der Vertriebsunternehmer (CDH e.V.) gegen die Besteuerung der privaten Nutzung von Dienst- und Geschäftswagen nach der sog. 1 %-Methode.mehr
Wegen der wahlweisen Möglichkeit der Fahrtenbuchmethode ist die Anwendung der 1 %-Regelung auf der Grundlage des Bruttolistenneupreises auch bei Überlassung eines Gebrauchtwagens verfassungsrechtlich unbedenklich.mehr
Elektrofahrzeuge als Dienstwagen sind wegen der hohen Anschaffungskosten steuerlich noch ein teures Vergnügen. Ein neue gesetzliche Regelung soll hier Abhilfe schaffen. Weitere Neuregelungen lesen Sie in unserer Serie zum Jahreswechsel 2012/2013.mehr
Zunehmend setzen auch Geschäftsleute auf Carsharing. Bettina Dannheim, Pressesprecherin bei cambio, erläutert im Gespräch mit der Haufe-Redaktion, für wen sich Carsharing lohnt und welche Vorteile sich daraus ergeben.mehr
Immer öfter werden in der Rechtsprechung Nutzungsverbote ohne weitere Überwachung anerkannt. Zuletzt hat ein Finanzgericht sogar die Besteuerung der Firmenwagen-Privatnutzung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer verneint, der sich faktisch die Nutzung selbst verbietet.mehr
Privatnutzung des Dienstwagens stellt kein Einkommen im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes dar und wirkt sich daher nicht auf den Elterngeldanspruch aus. Die entschied das Sozialgericht Stuttgart (Urteil v. 19.3.2012, S 17 EG 6737/10).mehr
Für die private Nutzung eines Firmenwagens ist die 1 %-Regelung anzuwenden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Wie vorzugehen ist, wenn mehrere Wagen im Betrieb zu Verfügung stehen, dazu nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs Stellung.mehr
Aktuell hat ein Finanzgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung nicht mitten im Jahr zum Fahrtenbuch wechseln darf. Ähnliches gilt auch für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber.mehr
Die Überlassung eines Dienstwagens ist Lohnbestandteil wenn der Wagen auch privat genutzt werden kann. Dennoch kann der Arbeitgeber den Firmenwagen zurückverlangen. Wir informieren, auf was Sie achten sollten. mehr
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Es reicht nicht aus, wenn als Fahrtziele nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden. Das hat das BFH in einem Urteil bekräftigt.mehr
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen, den Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr verabschieden werden. Es soll größtenteils 2013 in Kraft treten. Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich bei der Lohnsteuer noch erhebliche Änderungen ergeben.mehr
Nutzt der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, muss er diesen Nutzungsvorteil versteuern. Die Wertermittlung darf neuerdings auch anhand des tatsächlichen Nutzungsumfangs erfolgen.mehr
Ortsangaben im Fahrtenbuch genügen nur dann, wenn sich der aufgesuchte Kunde/Geschäftspartner daraus zweifelsfrei ergibt oder auf einfache Weise anhand von Unterlagen ermitteln lässt.mehr
Die Profi-Lösung für Steuerexperten ist speziell auf die betriebliche Praxis in Unternehmen zugeschnitten und ermöglicht einen gezielten Zugriff auf das gesamte Steuer- und Wirtschaftsrechtmehr
Das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerfreiheit von Fahrt- und Verpflegungsspesen sowie auf die Firmenwagenbesteuerung. Zum Jahreswechsel 2011/12 gab es gravierende Veränderungen bei den Anforderungen und Abgrenzungskriterien.mehr
Werden Sie das Gefühl nicht los, dass Sie mit der 1%-Regelung bei Ihrem Betriebs-Pkw steuerlich schlechter fahren? Wenn ja, sollten Sie im Jahr 2012 zweigleisig fahren. Zweigleisig bedeutet: Sie ermitteln den Privatanteil während des Jahres weiterhin nach der 1%-Regelung, führen aber gleichzeitig ein Fahrtenbuch.mehr
Der BFH hat entschieden, dass die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt.mehr
Der BFH muss über eine Klage gegen die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenwagens mit der 1%-Regelung auf Basis des Bruttolistenpreises entscheiden.mehr