Privatnutzung von Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen
Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 (BGBl 2013 I S. 1809, BStBl 2013 I S. 802) wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ergänzt. Das BMF erläutert nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, wie die Nutzung derartiger Fahrzeuge für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte und Familienheimfahrten einkommensteuerrechtlich zu behandeln ist.
BMF, Schreiben v. 5.6.2014, IV C 6 - S 2177/13/10002
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