Geschäftswagen

Dienstwagen_Fuhrpark_Geschäftswagen_Mercedes_DSC5378
Dienstwagen_Fuhrpark_Geschäftswagen_Mercedes_DSC5378
Fahrzeugleasing

Mehr Flexibilität durch offene Leasingverträge

Controller erkennen, dass die Fuhrparks ihrer Unternehmen beim Leasing zu viel bezahlen. Verträge werden kritisch hinterfragt und Alternativen erwogen. Alternativen - neben dem Fahrzeugkauf - ist  der kaufähnliche „offene“ Leasingvertrag entsprechend dem Leasingerlass von 1971 (Vollamortisationsvertrag). Was der Unterschied zwischen „geschlossenen“ und „offenen“ Leasingverträgen ist und welche Vorteile offene Leasingverträge im Vergleich zu „geschlossenen“ Leasingverträgen bieten lesen Sie in dieser News. 










A 05.05.981 HR
A 05.05.981 HR
Praxis-Tipp

Taggenaue Abrechnung für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bei Gewinneinkünften

Für den Bereich der Arbeitnehmer entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass bei einem Dienstwagen der Nutzungsvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bzw. ab 2014 erster Tätigkeitsstätte ein Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit anzuwenden ist, als der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat.