Firmen-Pkw: Zahlungen durch den Arbeitnehmer
Private Nutzung eines Firmen-Pkw: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, legt er i. d. R. die Bedingungen für die Nutzung fest. Die private Nutzung kann pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt werden. Nutzungsentgelte mindern den geldwerten Vorteil, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Kosten, z. B. die Benzinkosten, mindern diese Zahlungen nach der neuesten BFH-Rechtsprechung ebenfalls den geldwerten Vorteil. Da der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, entsteht bei ihm kein Aufwand. Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen, die der Arbeitnehmer leistet, werden lohnsteuerlich auf den privaten Nutzungswert angerechnet. Dabei wird die Umsatzsteuer aus dem pauschalen Wert herausgerechnet und auf das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt" gebucht.
Praxis-Beispiel: Abrechnung eines vom Arbeitnehmer gezahlten Nutzungsentgelts
Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Für jeden privat gefahrenen Kilometer zahlt der Arbeitnehmer 0,20 EUR an seinen Arbeitgeber. Im Monat Juli zahlt der Arbeitnehmer insgesamt 160 EUR an seinen Arbeitgeber (= Entgelt für die private Nutzung).
Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens im Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 34.800 EUR. Der Arbeitnehmer nutzt das Fahrzeug auch für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, die 8 km von seiner Wohnung entfernt liegt.
Herr Huber hat das Fahrzeug mit 100 %igem Vorsteuerabzug erfasst und alle Aufwendungen einschließlich der Abschreibung als Betriebsausgaben gebucht.
Da der Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch führt, ermittelt Herr Huber den geldwerten Vorteil wie folgt pauschal:
Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung | 34.800,00 EUR |
Privatnutzung pro Monat 1 % von 34.800 EUR = | 348,00 EUR |
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro |
|
Monat 34.800 EUR × 0,03 % = 10,44 EUR × 8 km = | 83,52 EUR |
als Sachbezug sind zu erfassen | 431,52 EUR |
Zahlungen durch den Arbeitnehmer mindern den Sachbezug | 160,00 EUR |
geldwerter Vorteil = Arbeitslohn | 271,52 EUR |
Umsatzsteuer ist aus dem Betrag von 431,52 EUR mit 19/119 herauszurechnen | 68,90 EUR |
bei der Lohnabrechnung ist der geldwerte Vorteil per Saldo mit |
Buchungsvorschlag: Sachbezug Kfz-Nutzung
SKR 03 / SKR 04
| Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4152/6072 | Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer | 431,52 | 8611/4947 | Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt | 431,52 |
Buchungsvorschlag: Nutzungsentgelt, Verrechnung mit dem Gehalt
SKR 03 / SKR 04
| Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
1740/3720 | Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 160 | 2747/4982
| Sonstige steuerfreie | 160 |
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