Wer ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und dabei einen Schaden an seinem Fahrzeug erleidet, kann sich im Regelfall für die Zeit der Reparatur einen Mietwagen nehmen. Doch es gibt Ausnahmen wie z.B. den Fall des sogenannten Wenigfahrers.mehr
Wie viel Zeit darf sich ein Geschädigter mit der Reparatur seines Fahrzeugs lassen, wenn er kein Geld für die Reparatur vorstrecken kann? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Leer befasst.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Veranlasst eine Versicherung durch ihr eigenes Verhalten einen Unfallgeschädigten dazu, eine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme zur Vermeidung eines ungewöhnlich hohen Nutzungsausfallschadens zu unterlassen, so kann sie anschließend nicht die Schadensminderungspflicht des Geschädigten einwenden.mehr
Eine Haftpflichtversicherung will der Geschädigten eines Verkehrsunfalls weniger als die Hälfte der Mietwagenkosten erstatten, weil es günstigere Angebote gab. Zu Recht?mehr
Passiert mit einem Firmenwagen ein Unfall und zahlt die Versicherung eine Entschädigung, muss der Geldeingang richtig gebucht werden. Wie ist die Entschädigung, die die Versicherung zahlt, zu beurteilen: Ist sie eine Betriebseinnahme oder nicht?mehr
Der BFH klärte die Frage, wie eine Nutzungsausfallentschädigung der Kfz-Versicherung nach einem Unfall richtig zu buchen ist: als Betriebseinnahmen.mehr
Bei einer Nutzungsausfallentschädigung für einen PKW, der nur zum Teil betrieblich genutzt wird, ist die gesamte Entschädigung als Betriebseinnahme zu versteuern.mehr
Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens ist auch dann in vollem Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise privat genutzt wird.mehr
Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann es deutlich länger geben, als allein für die reine Wiederbeschaffungsdauer für ein neues Auto. Dem Geschädigten steht beispielsweise auch eine Überlegungszeit von bis zu drei Tagen zu, bevor er sich entscheidet.mehr
Wird das Auto nach einem Unfall selbst repariert und rechnet der Geschädigte auf Gutachtenbasis ab, reicht eine Reparaturbestätigung als Nachweis für den Nutzungsausfall nicht aus. Nachgewiesen werden muss neben der Durchführung der Reparatur auch der konkrete Zeitraum der tatsächlichen Reparaturdauer.mehr
Ist ein Bauträger mit der Übergabe einer Wohnung längere Zeit in Verzug, kann der Erwerber eine Entschädigung für die entgangene Nutzung verlangen, wenn ihm anderweitiger, etwa gleichwertiger Wohnraum nicht zur Verfügung steht.mehr
Ist eine vom Eigentümer selbst genutzte Ferienwohnung wegen eines Wasserschadens vorübergehend unbewohnbar, steht dem Eigentümer gleichwohl keine Entschädigung wegen Nutzungsausfalls zu.mehr
Wirtschaftlicher Totalschaden eines Gebrauchtwagens. Die Haftpflicht muss dem Geschädigten für die Dauer der Beschaffung eines anderen Fahrzeugs einen Mietwagen zahlen. Doch wie lange darf der sich Zeit lassen? Kann er in aller Seelenruhe auf Kosten des Versicherers auf die Lieferung eines Neuwagens warten?mehr
Nach einem Unfall ist zunächst oberste Priorität, die Unfallstelle zügig zu räumen. Ein Unfallgeschädigter ist daher nicht verpflichtet, eine Art Marktforschungsstudie hinsichtlich des günstigsten Abschleppunternehmens zu betreiben, so das AG Stade.mehr
Auch Oldtimer-Fahrer haben bei einem unverschuldeten Schaden grundsätzlich Anspruch auf Nutzungsausfall. Verfügen sie aber über einen Zweitwagen, können sie ihre Nutzungseinbußen nicht plausibel machen. Das ein "normales" Fahrzeug weniger Spaß macht als ein Oldie, ist noch kein Entschädigungsgrund.mehr
Wird einem Käufer eine mangelhafte Sache geliefert, hat er Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Doch unter welchen Voraussetzungen muss der Verkäufer auch einen Nutzungsausfallschaden bezahlen?mehr