Taggenaue Abrechnung für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bei Gewinneinkünften
Zur Ermittlung des Zuschlags ist eine Bewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich. Für die Gewinnermittler steht eine Entscheidung noch aus.
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 S. 3 EStG dürfen bei Nutzung eines Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte die Aufwendungen in Höhe des positiven Unterschiedsbetrags zwischen 0,03 % des inländischen Listenpreises des Kfz und der Entfernungspauschale den Gewinn nicht mindern. Für den Bereich der Arbeitnehmer ergibt sich eine vergleichbare Re-gelung aus § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Die pauschale 0,03 %-Regelung geht von 15 Fahrten pro Monat (15 x 0,002 %) aus. Eine Einzelbewertung der tatsächliche Fahrten nach der BFH-Rechtsprechung (für Arbeitnehmer) ist daher immer dann günstiger, wenn 180 Tage im Jahr unterschritten werden.
Beispiel bei einer vergleichbaren Regelung für einen Gewerbetreibenden:
- Bruttolistenpreis 25.000 EUR,
- 100 Fahrten zu der 20 km entfernten Arbeitsstätte.
Ergebnis 0,03 %-Regelung:
| Blp 25.000 EUR x 0,03 % x 20 km x 12 Monate | 1.800 EUR |
| ./. Entfernungspauschale: 100 Fahrten x 20 km x 0,30 EUR | ./. 600 EUR |
| = Nichtabzugsfähige Betriebsausgabe | = 1.200 EUR |
Ergebnis Einzelbewertung:
| Blp 25.000 EUR x 0,002 % x 20 km x 100 Fahrten | 1.000 EUR |
| ./. Entfernungspauschale: 100 Fahrten x 20 km x 0,30 EUR | ./. 600 EUR |
| = Nichtabzugsfähige Betriebsausgabe | = 400 EUR |
Die Finanzverwaltung lässt die Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zur Arbeit bei Arbeitnehmern zwar zu (BMF v. 01.04.2011, BStBl. 2011 I S. 301), da die bisherige Rechtsprechung aber auch ausschließlich Arbeitnehmer betroffen hat, lehnt sie bislang einen Übertrag auf Stpfl. mit Gewinneinkünften ab. Das FG Düsseldorf lehnt in einer jüngeren Entscheidung (Urteil v. 24.07.2014, 11 K 1586/13 F) eine Einzelbewertung sogar kategorisch ab, weil der Gesetzeswortlaut beider Vorschriften ausschließlich einen Ansatz von 0,03 % vorsieht.
Praxis-Tipp
Das FG Düsseldorf hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen, da der BFH die Frage, ob bzw. in welchem Umfang für die Gewinneinkünfte eine taggenaue Berechnung des Zuschlags in Betracht kommt, bislang noch nicht entschieden hat. Aufgrund der eingelegten Revision (Az. III R 25/14), sollten einschlägige Fälle (unter 180 Fahrten) offen gehalten werden, bis der BFH entschieden hat.
M. E. bestehen gute Chancen, dass der BFH einen Übertrag auf Gewinneinkünfte entscheiden wird, weil auch das FG Düsseldorf in Übereinstimmung mit dem BFH zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (Urteil v. 22.09.2010, VI R 57/09) davon ausgeht, dass sich die Rechtsfolgen für Arbeitnehmer und Gewinnermittler aus Gründen der Gleichbehandlung (zur Gleichbehandlung vgl. aktuell in Teilen auch BFH v. 23.10.2014, III R 19/13) in ihren Rechtsfolgen inhaltlich decken müssen. Auch bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb handelt es sich nämlich um einen Korrekturposten, weil nur die Entfernungspauschale abgezogen werden darf, sodass die pauschale Hinzurechnung nach der 0,03 %-Methode der Gewinnkorrektur dient, um den (vollen) Betriebsausgabenabzug auf die Höhe der Entfernungspauschale zu begrenzen. Als Folge müssen auch Freiberufler und Unternehmer die Korrektur auf ihre tatsächliche Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte beschränken können.
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.0302
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.027
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
49516
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
4562
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
417
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
402
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
379
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
336
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
305
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
276
-
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Nestmodell?
04.09.2026
-
Überbrückungshilfen: Was eine gute Widerspruchsbegründung ausmacht
02.09.2026
-
Vorabpauschalen bei Fonds und ETFs im Betriebsvermögen richtig erfassen
01.09.2026
-
Nachträglicher interner Versorgungsausgleich
31.08.2026
-
Corona-Hilfen: Festsetzung auf Null nicht allein wegen fehlender Unterlagen
26.08.2026
-
Schlussabrechnung: Warum der Vortrag im Widerspruchsverfahren entscheidet
19.08.2026
-
Gebühren für verbindliche Auskunft
17.08.2026
-
Totalgewinnprognose bei Photovoltaikanlage
14.08.2026
-
Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf verschärft Anforderungen an Amtsermittlung
12.08.2026
-
72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026